Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30. November 2007 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des Milchquotenausstiegs 2014/15
Der Bundesrat stellt fest, dass die Milchgarantiemengenregelung 2014/15 ausläuft.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bereits jetzt die Chancen einer Flexibilisierung des Systems genutzt werden sollten, um leistungsfähigen Milchviehbetrieben neue Wachstumsmöglichkeiten zu eröffnen.
Dabei sieht der Bundesrat in einer Senkung der Superabgabe eine wirkungsvolle und zielgerichtete Maßnahme, die einer linearen Erhöhung der Milchquote vorzuziehen ist.
Zusätzlich sollte nach Auffassung des Bundesrates die Einführung einer EU-weiten Saldierung von Unter- und Überlieferungen des Milchkontingents als geeignetes Mittel zur Lockerung des Systems vorgesehen werden.
Diese ersten Maßnahmen sollten in eine Gesamtkonzeption zum Auslaufen der Milchquotenregelung, die auch Instrumente beinhaltet, um notwendige Anpassungsprozesse auf betrieblicher Ebene zu flankieren und Perspektiven für die Landwirtschaft in weniger wettbewerbsfähigen Regionen zu erhalten, integriert werden.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, diese Position bei zukünftigen Verhandlungen auf EU-Ebene zu vertreten.
Begründung
Ein die Produktion begrenzendes Milchquotensystem hat seine Berechtigung bei einer Überproduktion von Milch und niedrigen Milcherzeugerpreisen. Bei der derzeitigen guten Marktlage für Milch und Milchprodukte ist ein restriktives Quotenregime nicht mehr zeitgemäß. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen auf diese Situation und den zu erwartenden Milchquotenausstieg im Jahre 2014/2015 durch geeignete Maßnahmen, die das System lockern, vorbereitet werden. Am besten geeignet dafür ist eine wirkungsvolle Senkung der Superabgabe, da sie unmittelbar und zielgerichtet ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand wirkt und insbesondere den leistungsfähigen Milchviehbetrieben neue Wachstumsmöglichkeiten gibt. In die gleiche Richtung wirkt eine EU-weite Saldierung. Eine lineare Milchquotenerhöhung in den Mitgliedstaaten, so wie sie die Kommission plant, ist hingegen weitaus weniger zielgerichtet da sie auch Milcherzeugern, die die zusätzliche Quote nicht benötigen, als auch Regionen, die schon jetzt das Kontingent nicht erfüllen, zugute käme und zusätzlichen Verwaltungsaufwand produziert. Begleitmaßnahmen sollten auf Grundlage des von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf der Agrarministerkonferenz am 28. September 2007 in Saarbrücken vorgelegten Berichts mit den im EU-Haushalt für den Milchbereich bisher veranschlagten und frei werdenden Mitteln finanziert werden.