Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Anlage
Entschließung des Bundesrates: "Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern"
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren derzeit eine neue Dimension erreichen. Umfang und Anzahl sind deutlich gestiegen. Unternehmen aus Ländern mit staatlich gelenkter Wirtschaft könnten industrielle Kernkompetenzen und Schlüsseltechnologien der Zukunft aufkaufen, um auf diesen Feldern eine Vormachtstellung aufzubauen.
- 2. Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund Handlungsbedarf, die technologische Souveränität besser zu sichern, weil Deutschland ganz entscheidend von Innovationen und technologischem Vorsprung lebt. Das Knowhow in Köpfen und Technologien ist der geistige Rohstoff, der geschützt werden muss. Deutschland und Europa sollten alle Möglichkeiten ausschöpfen, Vorsorge zu treffen.
- 3. Der Bundesrat verkennt dabei nicht, dass offene Märkte, freier Güter- und Kapitalverkehr, wechselseitige Investitionen, internationale Firmenzusammenschlüsse und Beteiligungen an Unternehmen zentraler Bestandteil des globalen Wirtschaftsgefüges sind und gerade Deutschland als hochtechnologische Industrie- und Exportnation davon profitiert. Deshalb gilt es, einen ausgewogenen Weg zu finden zwischen Offenheit für ausländische Investoren und Schutz der technologischen Souveränität in sensiblen Hochtechnologiebereichen und Schlüsseltechnologien vor gezielter wettbewerbsverzerrender Industriepolitik.
- 4. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung darin, sich auf europäischer Ebene für eine Verbesserung der bislang bestehenden Instrumente zum Schutz vor Übernahmen, die sich für die Volkswirtschaft als nachteilig erweisen, einzusetzen. Hierfür hält der Bundesrat insbesondere folgende Maßnahmen für geeignet:
- - Kontroll- und Untersagungsmöglichkeiten sollten am Grundsatz der Reziprozität festgemacht werden, das heißt wenn ausländische Direktinvestoren aus Herkunftsländern stammen, die keinen oder nur einen sehr stark eingeschränkten Marktzugang gewähren, sollten deren Investitionen in Europa auch strengeren Vorgaben unterfallen.
- - Direktinvestitionen sollten auch dann geprüft und untersagt werden können, wenn diese nicht in erster Linie von marktwirtschaftlichen Überlegungen getrieben sind, sondern etwa von staatlichen strategischen Vorgaben zum Aufkauf von Schlüsseltechnologien oder wenn sie staatlich subventioniert werden.
- 5. Der Bundesrat sieht aber mit Blick auf die Regelungen in anderen Mitgliedstaaten der EU auch auf nationaler Ebene weiteren Spielraum für Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden können. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, wie z.B. durch eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung oder gegebenenfalls anderer Instrumente dem Verlust von industriellen Kernkompetenzen und Schlüsseltechnologien entgegengewirkt werden kann.