Der Bayerische Ministerpräsident München, den 14. Januar 2008
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die als Anlage beigefügte
- Entschließung des Bundesrates zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber Drittstaaten
mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, die Entschließung den Ausschüssen zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günther Beckstein
Entschließung des Bundesrates zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber Drittstaaten
- 1. Der Bundesrat unterstreicht die besondere Bedeutung, die dem Schutz geistigen Eigentums in einer wissensbasierten Volkswirtschaft zukommt. Er begrüßt die Maßnahmen, die die EU in den vergangenen Jahren unternommen hat, insbesondere die Strategie der Kommission zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum in Drittländern von November 2004. Die EU muss ihre Bemühungen auch weiterhin konsequent und intensiv mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und Wirtschaftskammern und Verbände verfolgen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Drittländern intensivieren, damit nachhaltige Verbesserungen erzielt werden können. Die bestehenden Möglichkeiten, insbesondere im Rahmen der internationalen Vereinbarungen und Organisationen, müssen noch stärker als bisher ausgenutzt werden, um für einen fairen Wettbewerb und vor allem für Verbesserungen bei den Handelspraktiken zu sorgen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der EU-Kommission darauf hinzuwirken dass vor allem die in der Strategie zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum in Drittstaaten von November 2004 angedachten Maßnahmen im Bereich des Zolls und in der internationalen Zusammenarbeit auch tatsächlich umgesetzt und effektiv angewendet werden.
Zur Gewährleistung eines effektiven Schutzes des geistigen Eigentums in Drittstaaten müssen alle zulässigen Maßnahmen auch im Bereich der Handelspolitik (z.B. WTO-Streitbeilegungsverfahren) in Betracht gezogen und konsequent eingesetzt werden; in Abkommen mit den betroffenen Ländern sind effektive Sanktionen für den Fall der Verletzung geistigen Eigentums vorzusehen.
Es ist gegenüber den aufstrebenden Wirtschaftsnationen nachdrücklich darauf hinzuwirken dass
- - die zivilrechtlichen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche so ausgestaltet werden, dass sie eine hinreichend abschreckende Wirkung haben. Identische Kopien dürfen nicht nur als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht verfolgt werden. Es ist dringend eine verschärfte und deutlich effektivere Kontrolle an den Grenzen auf Exporte gefälschter Teile erforderlich
- - durch entsprechende Vorschriften sichergestellt ist, dass die effektive Mindestdauer von Patenten nicht weniger als 15 Jahre beträgt. In Europa wird dies z.B. durch das sog. "Supplementary Protection Certificate" (SPC) ermöglicht
- - bei den Patent- und Markenämtern in den aufstrebenden Wirtschaftsnationen gegebenenfalls deutlich mehr Personal eingesetzt wird, um die Verfahren in Patent- und Markensachen zu beschleunigen.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob nach dem Vorbild des US-amerikanischen "Coordinator of Intellectual Property Enforcement" ein Beauftragter für den Internationalen Schutz geistigen Eigentums zu bestellen ist.