Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 8. November 2010
beim Bundesminister der Finanzen
Steffen Kampeter
An die
Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2010.
Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleichlautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter
Einzelplan/Kapitel/Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts plan 2010 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
05 | Auswärtiges Amt | ||
0502 | Allgemeine Bewilligungen | ||
687 60 | Beitrag an die Vereinten Nationen | 614.750 | 120.574 |
Erhöhter Mehraufwand bei Friedenserhaltenden Maßnahmen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf völkerrechtlichem Vertrag. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. September 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
06 | Bundesministerium des Innern | ||
0629 | Bundesanstalt Technisches Hilfswerk | ||
532 02 | Hilfsmaßnahmen im Rahmen von EU-Abkommen und anderen Verträgen sowie Erkundungsmaßnahmen und Schnelleinsätze weltweit Hilfseinsätze des Technischen Hilfswerkes in den vom Hochwasser bedrohten Gebieten in Polen. | 300 | 500 |
07 | Bundesministerium der Justiz | ||
0701 | Bundesministerium | ||
681 01 | Entschädigungsleistungen aus Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Weitere Entschädigungsleistung aus einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und Zahlung eines Vergleichsbetrages in weiteren anhängen Verfahren. Die überplanmäßige Ausgabe dient - soweit sie auf der Verurteilung beruht - der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Urteil des EGMR vom 2. September 2010. | 175 | 29 |
0710 | Deutsches Patent- und Markenamt | ||
681 01 | Unterhaltsbeihilfen für Patentanwaltsbewerber während der Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Bundespatentgericht oder bei einem Gericht für Patentstreitsachen Zusätzliche Unterhaltsbeihilfen für Patentanwaltsbewerber. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 43a - 43l PatAnwAPO i. V. m. § 12 Absatz 2 PA O. | 109 | 26 |
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | ||
1216 | Luftfahrt-Bundesamt | ||
671 41 | Ausgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen | 101 | 30 |
Erhöhter Bedarf bei der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 3 Absatz 1 i. V. m. § 24 Absatz 1 Flugunfalluntersuchungsgesetz. | |||
16 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit | ||
1604 | Reaktorsicherheit und Strahlenschutz | ||
681 01 | Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl Höhere Entschädigungsleistungen auf Grund gegenüber der Veranschlagung höherer Antragszahlen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 38 Absatz 2 Atomgesetz. | 130 | 100 |
23 | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | ||
2302 | Allgemeine Bewilligungen | ||
836 04 | Beteiligung am Kapital der Afrikanischen Entwicklungsbank und am Afrikanischen Entwicklungsfonds | 127.099 | 2.500 |
Erhöhte Zahlung der Bundesrepublik Deutschland an die Afrikanische Entwicklungsbank und den Afrikanischen Entwicklungsfonds aufgrund stark veränderter Wechselkurse. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der völkerrechtlichen Verpflichtung, die die Bundesrepublik Deutschland gegenüber diesen Organisationen eingegangen ist. | |||
60 | Allgemeine Finanzverwaltung | ||
6002 | Allgemeine Bewilligungen | ||
687 23 apl | Zuschuss an die Gesellschaft nach § 1 des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (European Financial Stability Facility) | 2.000 | |
Zuschuss zu laufenden Ausgaben der Gesellschaft nach § 1 des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus. |
Einzelplan/Kapitel/Titel/ VE | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz VE laut Haushalts plan 2010 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige VE T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
04 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | ||
0408 | Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR | ||
518 02 apl | Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 4.521 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 1.507 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 1.507 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 1.507 T€ | |||
Verpflichtungsermächtigung für den Abschluss einer Infrastrukturvereinbarung zur Anmietung der Liegenschaft Normannenstraße/Haus 1 nach Sanierung aus Mitteln des Investitions- und Tilgungsfonds. Die Anmietung erfolgt im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements und dient der Einrichtung eines Dokumentations- und Bildungszentrums "Repression der SED-Diktatur". | |||
15 | Bundesministerium für Gesundheit | ||
1501 | Bundesministerium | ||
518 02 apl | Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 1.323 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 248 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 248 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 248 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 248 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 248 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2016 bis zu: 83 T€ | |||
Anmietung von zusätzlichen Büroräumen in Berlin zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Bundesministeriums. | |||
1511 | Robert Koch-Institut | ||
518 02 apl | Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 89 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 82 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 7 T€ | |||
Abschluss eines Anpassungsvertrages zu einem bereits bestehenden Mietvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Zwischenunterbringung von Personal des Robert Koch-Instituts im Zuge der Baumaßnahme. |
Einzelplan/Kapitel/Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts plan 2010 T€ | über-/außer- planmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
06 | Bundesministerium des Innern | ||
0628 | Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe | ||
632 12 | Sonstige Auslandseinsätze des Katastrophenschutzes im besonderen Interesse des Bundes | 80 | 6 |
Hilfeleistung des Bundesamtes für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe für die von Wald- und Torfbränden bedrohten Gebiete in Russland. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte. | |||
07 | Bundesministerium der Justiz | ||
0710 | Deutsches Patent- und Markenamt | ||
681 01 | Unterhaltsbeihilfen für Patentanwaltsbewerber während der Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Bundespatentgericht oder bei einem Gericht für Patentstreitsachen | 109 | 4 |
Zusätzliche Unterhaltsbeihilfen für Patentanwaltsbewerber. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 43a - 43l PatAnwAPO i. V. m. § 12 Absatz 2 PAO. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte. |