Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zum Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und den USA

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 310826 - vom 1. Juli 2010. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. Juni 2010 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zum Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und den USA

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das Ausgangsabkommen, das am 30. März 2008 vorläufig in Kraft trat, eine Aussetzungsklausel enthielt, die hätte angewandt werden können, wenn bis November 2010 kein Abkommen der zweiten Stufe erzielt worden wäre,

B. in der Erwägung, dass das Ausgangsabkommen nur ein erster Schritt zur Öffnung der Luftverkehrsmärkte der EU und der USA war und beide Seiten zu weiteren Verhandlungen über eine fortgesetzte Öffnung der Märkte und zu einer Maximierung der Vorteile für die Verbraucher, Luftfahrtunternehmen, Arbeitnehmer und Gemeinschaften sowie zur Behandlung von Themen verpflichtete wie der Realität einer globalen Luftfahrtindustrie besser gerecht werdenden Investitionserleichterungen, Stärkung des transatlantischen Luftverkehrssystems und Schaffung eines Rahmens, durch den auch andere Länder zur Öffnung ihres Marktes für Luftfahrtdienste angeregt werden,

C. in der Erwägung, dass die im Mai 2008 eingeleiteten Verhandlungen am 25. März 2010 zu einem vorläufigen Abkommen führten,

D. in der Erwägung, dass die Öffnung der Luftverkehrsmärkte der Europäischen Union und der USA, die zusammengenommen ca. 60 % des weltweiten Flugverkehrs ausmachen, für die Verbraucher auf beiden Seiten des Atlantiks von Nutzen wäre und zu erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen könnte,

Allgemeine Grundsätze

Marktöffnung

Konvergenz in Regulierungsfragen, Flugsicherheit und Luftsicherheit

Umwelt

Sozialpolitik

Durchführung des Abkommens