Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2010
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2010

Bundesministerium der Finanzen Berlin, den 12. April 2011
Staatssekretär

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2010.

Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleichlautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Gatzer

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2010

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzelplan/ Kapitel/ TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushalts
plan 2010
T€
bewilligte
über-/außer-
planmäßige
Ausgabe
T€
1234
01Bundespräsident und Bundespräsidialamt
0103Bundespräsidialamt
711 01Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten480841
Die überplanmäßige Ausgabe dient der Herrichtung und Sanierung der
Liegenschaft Pücklerstraße 14, aus Anlass des Wechsels im Amt des
Bundespräsidenten.
04Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
0401Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
53202Kosten aus Anlass von Auslandsreisen der Bundeskanzlerin (einschließlich Staatsbesuchen)...600150
Höhere Ausgaben auf Grund vermehrter Auslandsdienstreisen der
Bundeskanzlerin.
05Auswärtiges Amt
0502Allgemeine Bewilligungen
68772Für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland96.0002.600
Aufstockung des deutschen Beitrages für Maßnahmen der Humanitären Hilfe für die Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan.
06Bundesministerium des Innern
0628Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
68131Erstattung von Schadenersatzleistungen an Dritte sowie Erstattung von
Unfallversicherungsleistungen
24259
Erhöhter Bedarf an Schadensersatzleistungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 29 Absatz 1 des Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG).
07Bundesministerium der Justiz
0702Allgemeine Bewilligungen
68506Besondere Finanzbeiträge und Erstattung von steuerlichen Anpassungsbeträgen an die Europäische Patentorganisation in München46106
Mehrbedarf auf Grund einer Nachforderung des Europäischen Patentamts zur Zahlung von Steueranpassungsbeträgen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Artikel 42 der Versorgungsordnung für das Europäische Patentamt in Verbindung mit Regel 42/6 der Durchführungsvorschriften zur Versorgungsordnung.
11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1102Allgemeine Bewilligungen
68701Beiträge an internationale Organisationen.........25 .6271.300
Erhöhte Euro-Zahlung an die International Labour Organization (ILO/Internationale Arbeitsorganisation) in Genf auf Grund stark veränderter Wechselkurse. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf völkerrechtlichem Vertrag.
1110Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen
63201Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten..........36 .0006.080
Höhere Zahl von Leistungsempfängern. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 1 ff. Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
63251Kriegsopferfürsorgeleistungen und gleichartige Leistungen..........306 .0008.000
Höhere Kosten der Hilfe zur Pflege der Berechtigten auf Grund erhöhten
Pflegeaufwands. Die überplanmäßige Ausgabe dient zur Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 26 ff. des
Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. November 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
63631Heilbehandlungskosten nach dem Häftlingshilfegesetz und dem Strafrechtlichen und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz46040
Höhere Zahl der Leistungsempfänger sowie höhere Kosten im Bereich der Heil-und Krankenbehandlung. Die Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 3 Häftlingshilfegesetz, § 21 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, § 3 Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, § 80 Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz.
63641Erstattungen an Krankenkassen nach §§ 19 und 20 des
Bundesversorgungsgesetzes und an andere öffentlichrechtliche Leistungsträger
..........145 .00016.500
Die Mehrausgabe ist bedingt durch noch nicht vorliegende statistische
Berechnungsgrundlagen mit der Folge, dass sich die pauschale Erstattung im Haushaltsjahr an der höheren pauschalen Erstattung des Vorjahres zu orientieren hat. Die überplanmäßige Ausgabe dient zur Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 19 und 20 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Dezember 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
1113Sozialversicherung
63622Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV............2 .700 .00011.000
Höhere Erstattungsbeträge auf Grund der BSG-Rechtsprechung vom 15. Juni 2010. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. November 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1203Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Bundeswasserstraßen -
521 31Betrieb und Unterhaltung sowie Ersatz und Ergänzung der Lotseinrichtungen...49 .4007.800
Erhöhte Personalkosten sowie Mehraufwand bei Betrieb und Unterhaltung der Lotseinrichtungen. Die Mehrausgaben dienen zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf Verträgen.
1216Luftfahrt-Bundesamt
67141Ausgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen.1019
Erhöhter Bedarf bei der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 3 Absatz 1 i. V. m. § 24 Absatz 1 Flugunfalluntersuchungsgesetz.
1225Wohnungswesen und Städtebau
63201Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.......791 .000140.000
Höhere Wohngeldleistungen auf Grund konjunkturbedingter Wechsel von Alg II-Beziehern in das Wohngeld, sowie auf Grund geänderter Verwaltungspraxis beim so genannten isolierten Wohngeld in Alg II-Bedarfsgemeinschaften. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Wohngeldgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Oktober 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
63203Verwaltungskostenerstattung an Länder..........80 .00090.147
Mehrausgaben auf Grund Erhöhung des Bauvolumens u. a. für Gaststreitkräfte -. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Verwaltungsvereinbarungen. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. November 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
14Bundesministerium der Verteidigung
1403Kommandobehörden, Truppen, Sozialversicherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Soldaten
54781Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben192.60034.300
Ausgaben für bestehende Einsatzverpflichtungen der Bundeswehr in Afghanistan auf Basis der jeweiligen Einsatzmandate des Deutschen Bundestages. Die Ausgaben dienen der erfolgreichen Umsetzung der neuen Afghanistan-Strategie und dem Schutz von Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
55381Erhaltung von Wehrmaterial174.400160.600
Ausgaben für bestehende Einsatzverpflichtungen der Bundeswehr in Afghanistan auf Basis der jeweiligen Einsatzmandate des Deutschen Bundestages. Die Ausgaben dienen der erfolgreichen Umsetzung der neuen Afghanistan-Strategie und dem Schutz von Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2010 dem Deutschen Bundestag und Bundesrat mitgeteilt worden.
55481Militärische Beschaffungen159.900121.000
Ausgaben für bestehende Einsatzverpflichtungen der Bundeswehr in Afghanistan auf Basis der jeweiligen Einsatzmandate des Deutschen Bundestages. Die Ausgaben dienen der erfolgreichen Umsetzung der neuen Afghanistan-Strategie und dem Schutz von Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2010 dem Deutschen Bundesrat und Bundestag mitgeteilt worden.
55881Militärische Anlagen........54 .40030.700
Ausgaben für bestehende Einsatzverpflichtungen der Bundeswehr in Afghanistan auf Basis der jeweiligen Einsatzmandate des Deutschen Bundestages. Die Ausgaben dienen der erfolgreichen Umsetzung der neuen Afghanistan-Strategie und dem Schutz von Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2010 dem Deutschen Bundestag und Bundesrat mitgeteilt worden.
681 72Leistungen des Bundes nach dem Unterhaltssicherungsgesetz..........52 .0007.000
Höhere Unterhaltssicherungsleistungen auf Grund der verstärkten Einberufung von Fachpersonal zu Wehrübungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den §§ 5 ff. Unterhaltssicherungsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. November 2010 dem Deutschen Bundestag und Bundesrat mitgeteilt worden.
1422Bewilligungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Organisationen
55913Beitrag zu den Kosten des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms in den übrigen Staaten.......105 .00056.597
Ausgaben in Folge der Beschlussfassung des NATO-Rates vom 9. /10. Juni 2010 zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem NA TO-Sicherheits-Investitionsprogramm im laufenden Haushaltsjahr 2010. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der NATO. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2010 dem Deutschen Bundestag und Bundesrat mitgeteilt worden.
1468Versorgung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
43354Übergangsbeihilfen, Übergangsgebührnisse und Ausgleichsbezüge620.000104.355
Höhere Versorgungsausgaben auf Grund des vermehrten Ausscheidens länger dienender Zeitsoldaten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den §§ 11 ff. des Soldatenversorgungsgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2010 dem Deutschen Bundestag und Bundesrat mitgeteilt worden.
17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1704Bundesamt für den Zivildienst
42338Versicherungsbeiträge für Dienstleistende........217 .32744.744
Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen an Träger der Rentenversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf der Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer eines auf Grund gesetzlicher Pflicht zu leistenden Wehr- und Zivildienstes sowie auf der Gesamtbeitragsverordnung.
1710Gesetzliche Leistungen für die Familie
681 02Elterngeld.4 .480.000140.000
Höherer Bedarf insbesondere auf Grund eines höheren Elterngeldes pro Kopf. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. Dezember 2010 dem Deutschen Bundestag und Bundesrat mitgeteilt worden.
681 13Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6a Bundeskindergeldgesetz.....374 .00027.000
Mehrbedarf beim Kinderzuschlag auf Grund erhöhter Fallzahlen. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 6a Bundeskindergeldgesetz.
23Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
2302Allgemeine Bewilligungen
83602Beteiligung an Einrichtungen der Weltbankgruppe580.5792.000
Erhöhte Euro-Zahlung der Bundesrepublik Deutschland an die Weltbankgruppe auf Grund stark veränderter Wechselkurse. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der völkerrechtlichen Verpflichtung, die die Bundesrepublik Deutschland gegenüber dieser Organisation eingegangen ist.
89609Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur
Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz
Wechselkursbedingter Mehrbedarf beim Beitrag an die Forest Carbon Partnership Facility (FCPF). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf völkerrechtlichem Vertrag.
166.4941.432
30Bundesministerium für Bildung und Forschung
3003Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems
68770Leistungen für die Europäischen Forschungseinrichtungen CERN, ESO, ESRF und ILL226.4168.300
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die Höhe der Beitragszahlung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf internationalen Vereinbarungen.
60Allgemeine Finanzverwaltung
6003Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit
671 02Erstattung von Aufwendungen der KfW Bankengruppe bei der
Geschäftsbesorgung für den Ausgleichsfonds Währungsumstellung und für den Erblastentilgungsfonds
21021
Erstattung von Aufwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Geschäftsbesorgung für den Ausgleichsfonds Währungsumstellung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Gesetz über die Errichtung des Ausgleichsfonds Währungsumstellung in Verbindung mit der Vereinbarung zum Einigungsvertrag.

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Einzel plan/ Kapitel/ Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushalts
plan 2010
T€
bewilligte
über-/außer
planmäßige
VE
T€
1234
04Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
0405Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
518 01 aplMieten und Pachten8.360
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 836 T€
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 836 T€
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 836 T€
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 836 T€
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 836 T€
Im Haushaltsjahr 2016 bis zu: 836 T€
Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 836 T€
Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 836 T€
Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 836 T€
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 836 T€
Verpflichtungsermächtigung für den Abschluss eines Mietvertrages zur Anmietung der Liegenschaft Köthener Straße 2/3. Die Anmietung erfolgt im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements und dient der Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BKM -Außenstelle in Berlin.
12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1202Allgemeine Bewilligungen
683 01 aplFinanzbeitrag an die Seeschifffahrt6.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 3.000 T€
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 3.000 T€
Fortführung der Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt (Maritimes
Bündnis).
1227Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
518 02 üplMieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
24.13277.655
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 2.929 T€
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 5.090 T€
Im Haushaltsjahr 2016 bis zu: 5.192 T€
Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 5.296 T€
Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 5.402 T€
Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 5.510 T€
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 5.620 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 5.732 T€
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 5.847 T€
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 5.964 T€
Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 6.083 T€
Im Haushaltsjahr 2025 bis zu: 6.205 T€
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 6.329 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 6.456 T€
Abschluss eines auf 17 Jahre befristeten Mietvertrages zur konzentrierten Unterbringung der Außenstelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung in Berlin.
05Auswärtiges Amt
0504Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland
68721Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte126.9871.759
Höhere Ausgaben im Rahmen der Vermittlung deutscher Lehrer an Schulen im Ausland. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag.
06Bundesministerium des Innern
0607Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
81255Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen, Software
12591
Zusätzliche Ausgaben im Rahmen der neuen Aufgabe nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 3. August 2010. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hätte.
11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1110Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen
63201Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten36.0001.920
Höhere Zahl von Leistungsempfängern. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 1 ff. Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz.
12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1203Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Bundeswasserstraßen -
525 31Aus- und Fortbildung375248
Mehrbedarf infolge notwendiger Rückbuchung einer durch Deckungsvermerk
zugelassenen Sollerhöhung. Die Mehrausgabe dient zur Erfüllung einer
Verpflichtung auf Grund der nach dem Seelotsgesetz vorgeschriebenen
Fortbildung der Seelotsen.
12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1203Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Bundeswasserstraßen -
712 31Baumaßnahme von mehr als 1 000 000 € im Einzelfall115
Mehrbedarf infolge notwendiger Rückbuchung einer durch Deckungsvermerk zugelassenen Sollerhöhung. Die Mehrausgabe dient zur Beseitigung einer Störung in der Stromversorgung eines Flusslotsenhauses in Brunsbüttel. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag.
12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1217Luft- und Raumfahrt
54401Forschung, Untersuchungen und Ähnliches770107
Kosten für die Durchführung von Messflügen durch den DLR e. V. zur Beurteilung der Auswirkungen durch den Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajoküll hervorgerufenen Aschewolke auf die Sicherheit des Luftverkehrs in Europa. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte.
17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1702Allgemeine Bewilligungen
68406Unterstützung der Aktivitäten des EURES-Netzwerkes39
Ausgaben zur Leistung fälliger Zahlungen an EURES-Beraterinnen und -Berater. Die überplanmäßige Ausgabe dient zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Verträgen. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte.
30Bundesministerium für Bildung und Forschung
3003Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems
68505Hochschulpakt 2020508.8000
Ausgaben in Höhe von 7 C für die 1. Säule des Hochschulpakts 2020. Dieser Betrag wurde als Rundungsdifferenz gewährt; andernfalls hätte ein Land eine in dieser Höhe gekürzte Festlegung erhalten.
30Bundesministerium für Bildung und Forschung
3003Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems
68772Leistungen für sonstige europäische und internationale
Wissenschaftseinrichtungen
10.500159
Ausgaben wegen Beitragserhöhungen u. a. für die Deutsch-Französische-
Hochschule. Die Beitragserhöhungen waren im Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht absehbar. Die Verstärkung des Kap. 3003 Tit. 687 72 aus Kap. 3004 Tit. 687 02 ist im Rahmen der Rechnungslegung für unzulässig erklärt worden.