Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte
(Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG)

923. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2014

A

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Verfahren

Zu Artikel 1 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes)

Begründung:

Die durch den Abschluss von Lebensversicherungsverträgen entstehenden Abschlusskosten sind bereits in der Tarifkalkulation berücksichtigt, mit der Folge, dass der Versicherungsnehmer über die gesamte Laufzeit einen höheren Beitrag zahlen muss, als wenn es diese Kosten nicht gebe. Über dieses System bevorschussen die Versicherer die Abschlusskosten, da der Vermittler seine Provision direkt nach Eingang der ersten Prämie erhält. In seiner Gewinn- und Verlustrechnung aktiviert der Versicherer die entsprechenden Kosten als "Forderungen gegen Versicherungsnehmer". Die Abschlusskosten werden aus den Beiträgen der ersten Jahre entnommen und reduzieren das rechnungsmäßige Guthaben des Versicherungsnehmers. Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass sich erst dann ein positives Deckungskapital ergibt, wenn die Abschlusskosten vollständig getilgt sind.

Als Folge dieses Vorgehens ergeben sich bei Abschluss der Lebensversicherung sehr hohe Abschlussprovisionen; während der Laufzeit gezahlte Provisionen fallen demgegenüber deutlich geringer aus.

Unabhängig von der im Gesetzentwurf aufgegriffenen Kostenbegrenzung sollte deshalb gleichzeitig auch die Kostenverteilung angegangen werden. Ziel sollte es sein, die Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Vertragslaufzeit zu verteilen, statt wie bisher die Beiträge in den ersten Vertragsjahren für solche Kosten zu verwenden, bevor auszahlbares Kapital gebildet wird. Die heutigen Erwerbsbiographien verlaufen nicht mehr so homogen wie in früheren Jahrzehnten - gebrochene Erwerbsbiographien sind die Regel und nicht die Ausnahme. In der Altersvorsorge wird daher mehr Flexibilität benötigt. Die Produkte müssen sich besser der Lebenswirklichkeit anpassen. Eine gleichmäßige Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten muss als Leitbild gelten, um sich den geänderten Verhältnissen anzupassen.

Mit einem zukünftig abgesenkten Garantiezins wird es noch schwerer sein beziehungsweise wesentlich länger dauern, "Verluste" auszugleichen, die bei der hohen Kostenvorausbelastung entstehen.

Zu Artikel 4 (Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung)

Zu Artikel 6 (Änderung der Mindestzuführungsverordnung)

Zu Artikel 10 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

B