Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Punkt 82 der 954. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2017
Der Bundesrat möge der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zustimmen:
Zu Artikel 1 Nummer 7 (Teil 7 Zeichen 1042-53 Anhang Komplettübersicht VzKat)
Artikel 1 Nummer 7 ist wie folgt zu ändern:
a) In Teil 7 ist nach dem Zeichen 1042-52 das nachfolgend dargestellte Zusatzzeichen 1042-53 einzufügen:
Zeichen 1042-53 "zu Zeichen 101 oder 274"
b) Im Anhang Komplettübersicht ist die Nummer 1042-53 Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begrenzung an Werktagen (zu Z 101 oder 274) einzufügen.
Begründung:
Ein solches Zeichen wird in der Regel an Werktagen benötigt, so dass es den Regelfall zum bereits bestehenden Zeichen 1040-36 bildet.