"Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern" - Antrag des Freistaates Bayern -
954. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2017
A
- 1. Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
Zu Nummer 1 Satz 2, Satz 3 - neu - und Nummer 5
- a) In Nummer 1 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:
"Umfang und Anzahl sind deutlich gestiegen. Unternehmen aus Ländern mit staatlich gelenkter Wirtschaft könnten industrielle Kernkompetenzen und Schlüsseltechnologien der Zukunft aufkaufen, um auf diesen Feldern eine Vormachtstellung aufzubauen."
- b) Nummer 5 ist wie folgt zu fassen:
"5. Der Bundesrat sieht aber mit Blick auf die Regelungen in anderen Mitgliedstaaten der EU auch auf nationaler Ebene weiteren Spielraum für Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden können. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, wie z.B. durch eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung oder gegebenenfalls anderer Instrumente dem Verlust von industriellen Kernkompetenzen und Schlüsseltechnologien entgegengewirkt werden kann."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Zu Buchstabe a:
Der in Nummer 1 formulierte Vorwurf, dass andere Länder bewusst industrielle Kernkompetenzen und Schlüsseltechnologien aufkaufen bzw. mit staatlicher Hilfe aufkaufen lassen, ist im Einzelfall schwer zu belegen. Daher sollte Nummer 1 vorsichtiger formuliert werden. Die Änderung zielt vor allem auf gegebenenfalls notwendige präventive Maßnahmen für zukünftige Fälle.
Zu Buchstabe b:
Der Vorschlag, entsprechende Maßnahmen unter die bestehenden Regelungen der Außenwirtschaftsverordnung zu Abwehrmaßnahmen bei "Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" zu subsumieren, erscheint nicht tragfähig. Daher sollte eine offenere Prüfbitte an die Bundesregierung erfolgen.
Ein neues Bund-Länder-Gremium erscheint nicht notwendig; entsprechende Abstimmungen sollten im Einzelfall jeweils direkt zwischen der Bundesregierung und betroffenen Ländern erfolgen.
- a) In Nummer 1 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:
B
- 2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Kulturfragen und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.