Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

Der Bayerische Ministerpräsident München, 14. Januar 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika mit dem Antrag übermittelt, dass der Bundesrat diese fassen möge.

Es wird gebeten, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 974. Sitzung am 15. Februar 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder

Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat stellt fest, dass Mikro- und Nanoplastik eine große Gefahr für Binnengewässer und Meeresökosysteme darstellen.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Eintrag von Mikro- und Nanoplastik durch Minimierung oder Vermeidung des Einsatzes bereits an der Quelle verhindert werden sollte. Eine Quelle ist die Kosmetikindustrie, die Mikro- und Nanoplastik in flüssiger und fester Form in Kosmetika und anderen Pflegeprodukten einsetzt.

Der Bundesrat unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, den Einsatz von flüssigen und festen Kunststoffzusätzen in Kosmetika und anderen Pflegeprodukten so schnell wie möglich, spätestens aber bis 2020 mittels einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Kosmetikhersteller zu beenden.

Sollte der Einsatz von Mikro- und Nanoplastik in Kosmetikartikeln und anderen Pflegeprodukten nicht bis 2020 vollständig beendet sein, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, in der Europäischen Union auf ein entsprechendes Verbot hinzuwirken.

Begründung:

Mikro- und Nanoplastik gefährdet in zunehmendem Maße Ökosysteme und die Gesundheit des Menschen. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Kosmetika und Pflegeprodukten ist eine Ursache der Plastikverschmutzung in der Umwelt. Die Hersteller und Vertreiber haben selbst den größten Einfluss auf die Gestaltung der von ihnen hergestellten und vertriebenen Produkte. Trotz einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Kosmetikhersteller, die bereits zu einem Rückgang des Mikro- und Nanoplastiks in Kosmetika und Pflegeprodukten geführt hat, werden diese Stoffe nach wie vor eingesetzt. Nach dem Vorsorgeprinzip ist es jedoch erforderlich, dass der Einsatz vollständig beendet wird. Hierfür sind weitere Anstrengungen notwendig. Sollten entsprechende Absprachen im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung nicht zum Erfolg führen, sind regulatorische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.