Der Bayerische Ministerpräsident München, 2. Dezember 2014
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, die Entschließung gemäß § 36 Absatz 2 GOBR auf die Tagesordnung der 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer
Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Klimaschutz gehört national wie international zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Derzeit besteht noch die Chance, den Anstieg der Durchschnittstemperatur gegenüber der vorindustriellen Zeit auf zwei Grad Celsius zu beschränken. Dazu bedarf es jedoch eines entschlossenen Handelns der Staatengemeinschaft, der Nationalstaaten wie auch jedes Einzelnen. Denn das verbleibende Zeitfenster - das hat das Intergovernmental Panel on Climate Change wiederholt deutlich gemacht - ist relativ eng. Deutschland will mit ambitionierten CO₂-Minderungszielen eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Dies erfordert nicht nur einen konsequenten Umbau der Energieversorgung. Vor allem auch die Steigerung der Energieeffizienz ist ein zentrales Handlungsfeld der Energiewende.
- 2. Der Bundesrat begrüßt es daher, dass die Steigerung der Energieeffizienz im Koalitionsvertrag als zweite Säule für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende vereinbart wurde. Dringender Handlungsbedarf besteht dabei insbesondere beim deutschen Wohngebäudebestand, der für rund 40 % des Energieverbrauchs und für etwa ein Drittel der CO₂-Emissionen verantwortlich ist. Rund 65 % aller Wohngebäude sind vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 errichtet worden und aus energetischer Sicht modernisierungsbedürftig. Entsprechend groß sind die Potenziale zur Energie- und Treibhausgaseinsparung.
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass diese Energieeinsparpotenziale derzeit nicht im notwendigen Umfang genutzt werden, um einen nachhaltigen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele zu leisten. Hierzu müsste die Modernisierungsquote von derzeit 1 % auf 2 % des Gebäudebestands pro Jahr verdoppelt werden. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Bundesrat dafür aus, eine steuerliche Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen, die die Investitionsbereitschaft der Gebäudeeigentümer mit der notwendigen Breitenwirkung erhöht. Der Fokus sollte dabei auf einer Förderung von Eigenheimbesitzern liegen, die energetische Modernisierungsmaßnahmen bisher nicht steuerlich geltend machen können. Daneben sollten Vermieter erhöhte Abschreibungen für energetische Modernisierungsaufwendungen in Anspruch nehmen können, soweit sie nicht ohnehin als Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig sind.
- 4. Eine solche steuerliche Förderung belebt nicht zuletzt auch die Nachfrage nach Leistungen der Baubranche und sorgt für positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte. Insoweit wäre aus Sicht des Bundesrates diese Maßnahme ein sinnvoller Baustein des vom Bundesfinanzminister angekündigten 10 Mrd. € umfassenden Investitionsprogramms und sollte zur Verstetigung der konjunkturellen Entwicklung zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung vorzulegen.