Antrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen

Punkt 34 der 981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019

Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 1 (§ 1 Absatz 1 Satz 1 und § 2 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe c - neu - InvKG)

Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Begründung:

Durch den Gesetzentwurf soll ein verbindlicher Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung der Kohleausstiegsregionen geschaffen werden, insbesondere durch die Gewährung finanzieller Hilfen für Investitionen und weitere Maßnahmen bis 2038. Der Thüringer Landkreis Altenburger Land ist Teil des Mitteldeutschen Reviers, jedoch nicht Teil der Fördergebietskulisse nach dem Strukturstärkungsgesetz. Aus regionalwirtschaftlicher und strukturpolitischer Sicht ist jedoch eine Aufnahme des vergleichsweise strukturschwachen Landkreises Altenburger Land in den Adressatenkreis des Gesetzentwurfs geboten.

Laut Definition des Positionspapiers des Bundes aus dem Jahr 2017 sollen Kreise mit enger funktionaler oder administrativer Verflechtung zu direkt benachbarten Braunkohlestandorten in den Strukturwandel einbezogen werden. Auf der Grundlage dieser Definition wurde der Landkreis Altenburg in das Förderprogramm des Bundes "Unternehmen Revier" aufgenommen und im Projekt "Innovationsregion Mitteldeutschland", welches im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) über den Tatbestand der Experimentierklausel gefördert wird, berücksichtigt. Auch die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" sah den Landkreis Altenburger Land als Teil des Mitteldeutschen Reviers an.

Der strukturschwache Landkreis Altenburger Land ist als ehemaliges Kohleabbaugebiet wirtschaftlich, arbeitsmarktpolitisch und funktional eng mit der Region und hierbei insbesondere mit dem Burgenlandkreis und dem sächsischen Fördergebiet (Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen) verflochten. Der Landkreis wird daher auch vom Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier und von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Kohleausstiegs, der gerade nicht an den Landesgrenzen Halt macht, stark betroffen sein.

Der Landkreis Altenburger Land ist zudem innerhalb des Mitteldeutschen Reviers nach dem Landkreis Mansfeld-Südharz der strukturschwächste Landkreis (vgl. dazu unter anderem die Indikatoren BIP in Euro je Einwohner sowie Arbeitsproduktivität in Euro je Arbeitsstunde) und weist eine sehr ungünstige Prognose bei der Erwerbsfähigenentwicklung auf. Gerade Investitionen beispielsweise in Forschung und Technologie, Verkehrsanbindungen, Klimaschutz- und Umweltschutz können dazu beitragen, die Standortqualität und Zukunftsfähigkeit der Altenburger Region zu erhöhen. Bei Nichtaufnahme läuft der Gesetzentwurf dem grundgesetzlich verankerten Ziel der Schaffung "gleichwertiger Lebensverhältnisse" zuwider und wird eine weitere Verfestigung der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Mitteldeutschen Revier zur Folge haben.