Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Januar 2006 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen (2005/2123(INI))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2005 zur Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie1,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom März 2000 in Lissabon,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom März 2002 in Barcelona,
- - in Kenntnis des Berichts der hochrangigen Gruppe unter dem Vorsitz von Wim Kok, der im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom März 2002 in Barcelona vorgelegt wurde,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom März 2005 in Brüssel,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2005 mit dem Titel "Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon" (KOM (2005) 0024),
- - in Kenntnis des fünften Berichts der Kommission über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen (KOM/2005)0030),
- - unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat auf der Tagung vom Juni 2000 in Santa Maria da Feira gebilligte Europäische Charta für Kleinunternehmen,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2005 zu der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und den Auswirkungen des industriellen Wandlungsprozesses auf die Politik und die Rolle der KMU2,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0405/2005),
1 ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 164.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0230.
A. in der Erwägung, dass der Europäische Rat die Strategie gebilligt hat, mit der Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaft der Welt gemacht werden soll,
B. in der Erwägung, dass die Kommission eine Politik des "think small first" (zuerst in kleinen Dimensionen denken) eingeleitet und neue Programme zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorgeschlagen hat, in erster Linie einen Aktionsplan für unternehmerische Initiative,
C. in der Erwägung, dass die Kleinunternehmen in der Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2005 über einen Neubeginn für die Strategie von Lissabon überhaupt nicht erwähnt werden, während der Europäische Rat von Lissabon doch erklärt hatte, dass die Kleinunternehmen das Rückgrat der europäischen Wirtschaft und der Schaffung von Arbeitsplätzen bilden,
D. in der Erwägung, dass die Europäische Charta für Kleinunternehmen von den EUMitgliedstaaten, den Beitritts- und Bewerberländern, den assoziierten Staaten sowie auch von der Kommission angenommen worden ist, sodass sie in 35 Staaten anwendbar geworden ist, und dass die Mechanismen zur Umsetzung der Charta auf der offenen Koordinierungsmethode zwischen den Staaten beruhen,
E. in der Erwägung, dass die Kommission die Grundzüge für Reformen auf der Ebene der Europäischen Union ausgearbeitet hat und sich dabei auf acht Hauptaktionen konzentriert die von etwa 100 bis 2008 durchzuführenden Regulierungs-, Finanzierungs- und Durchführungsmaßnahmen begleitet werden,
F. in der Erwägung, dass der Europäische Rat eine raschere Umsetzung der Charta gefordert hat,
G. in der Erwägung, dass die Berufsverbände aktiv zur Umsetzung der Charta beitragen und bestrebt sind, ihre Mitwirkung auszubauen, und dass der Inhalt der Charta von den Kleinunternehmen wohlwollend aufgenommen wird,
H. in der Erwägung, dass noch immer ein Mangel an zutreffenden Informationen über Klein- und Kleinstunternehmen besteht und dass eine unzulängliche Kenntnis von diesen Unternehmen die Ausarbeitung wirkungsvoller Unternehmenspolitik hemmt,
I. in der Erwägung, dass dieser fünfte Bericht der Kommission über die Umsetzung der Charta auf Empfehlung des Rates drei ihrer zehn Aktionslinien betrifft, und zwar Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative, bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Bekämpfung des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften,
J. in der Erwägung, dass die Kleinunternehmen und handwerklichen Betriebe zwei der wichtigsten treibenden Kräfte für die Arbeitsplatzschaffung in Europa sind, dass sie eine ausschlaggebende Rolle für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie bei der beruflichen Bildung spielen und dass sie ein wesentliches Element des sozialen Zusammenhalts im städtischen und ländlichen Umfeld sind,
K. in der Erwägung, dass die hochrangige Gruppe, die Kommission und der Europäische Rat vorgeschlagen und beschlossen haben, den Lissabon-Prozess wiederanzukurbeln,
Europäische Charta der Kleinunternehmen
- 1. begrüßt es, dass die Charta außerhalb der Europäischen Union Anwendung findet; vertritt die Auffassung, dass sie sich günstig auf die Vorbereitung der Beitritts- und Bewerberländer auswirkt und dass ihre Umsetzung im Rahmen der Vorbeitrittsstrategie gefördert werden sollte;
- 2. betont die Verantwortung der Mitgliedstaaten und der EURO-MED-Partnerländer für eine gründlichere Umsetzung der Charta und ermutigt sie, durch den Austausch der bewährten Verfahren in diesem Bereich voneinander zu lernen;
- 3. betont die Bedeutung der Kleinunternehmen für das Erreichen der Ziele von Lissabon - "stärkeres und anhaltendes Wachstum" sowie "mehr und bessere Arbeitsplätze";
- 4. begrüßt es, dass die Charta in den assoziierten Staaten grundsätzlich Anwendung findet stellt fest, dass sie ein vorzügliches Mittel zur Annäherung der Rechtsvorschriften dieser Staaten und der Europäischen Union ist; wünscht, dass die Charta regelmäßig einen Platz in den Vorhaben der Europäischen Nachbarschaftspolitik bekommt;
- 5. vertritt die Auffassung, dass die offene Koordinierungsmethode zwischen den Staaten sinnvoll ist, jedoch nicht die Kommission von der Pflicht zur aktiven Mitwirkung an der Umsetzung der Charta befreien kann;
- 6. wünscht, dass die Struktur der Berufsverbände der Kleinunternehmen insbesondere auf regionaler Ebene gestärkt wird und diese Verbände stärker einbezogen werden; vertritt die Auffassung, dass die jährlichen Konferenzen, die die Charta zum Gegenstand haben durch weitere regelmäßige Treffen ergänzt werden sollten, um dem Austausch und der Verbreitung der bewährten Verfahren eine Struktur zu geben; wünscht, dass Projekte zur Kooperation zwischen Kleinunternehmen gefördert werden;
- 7. weist darauf hin, dass die Charta an die Kleinunternehmen gerichtet ist und durch diese Besonderheit ihren Wert erlangt; hält es allerdings für angebracht, die Maßnahmen zugunsten der Kleinunternehmen aufgrund der Charta unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten in die allgemeine Politik für die KMU einzubeziehen und die Maßnahmen durch die allgemeine Politik zu ergänzen, indem die Charta nicht nur auf Gemeinschaftsebene, sondern auch innerhalb der Mitgliedstaaten in rechtsverbindliche Maßnahmen umgesetzt wird, wobei die Übernahme der bewährten Verfahren besonders ermutigt werden sollte; stellt fest, dass speziell die zehnte und letzte Aktionslinie, nämlich Stärkung der Vertretung der Interessen der Kleinunternehmen, eine Untersuchung der Frage erforderlich macht, wie die Interessen kleiner Unternehmen auf der Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten - auch im Rahmen des sozialen Dialogs - vertreten werden; betrachtet dies als eine wesentliche Voraussetzung, da im Rahmen der Sozialpartnerschaft derzeit in erster Linie die Großunternehmen und ihre Beschäftigten vertreten sind; stellt fest, dass sich die Kommission in ihrem aktuellen Bericht über die Umsetzung auf drei weitere prioritäre Bereiche der Charta konzentriert; fordert eine baldige Fertigstellung und Veröffentlichung dieser Überprüfung; fordert unterdessen die Arbeitgebervertreter auf, unverzüglich die Interessen der Kleinunternehmen in ihrer Rolle als Sozialpartner zu vertreten
- 8. weist darauf hin, dass unter dem Begriff "Kleinunternehmen" Unternehmen verschiedener Größe, Art und Tätigkeiten zusammengefasst werden, die ganz unterschiedliche Voraussetzungen und Bedürfnisse haben; wünscht, dass die Kommission die Mechanismen der Charta nutzt und mit den Berufsorganisationen der Kleinunternehmen zusammenarbeitet, um den Mangel an verfügbaren Informationen und Daten über diese Unternehmen, ihre Bedürfnisse und ihr Potenzial wettzumachen; bekräftigt seine Forderung, dass angesichts der Besonderheiten der handwerklichen Betriebe ausführliche und genaue wirtschaftliche und statistische Analysen über diese Unternehmen durchgeführt und die Arbeiten über den handwerklichen Betrieb neuen Auftrieb erhalten;
Inhalt des Berichts der Kommission
- 9. stellt fest, dass der Bericht keinen konsequenten Überblick über die Situation in allen Mitgliedstaaten gibt; fordert die Kommission auf, in zukünftigen Berichten nicht nur einzelne Länder zu analysieren, sondern ein kritische, vollständige und trotzdem kompakte Bewertung aller Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten durchzuführen, um konkrete Vergleiche anstellen zu können;
- 10. erklärt sich erstaunt über die etwas komplexe Gestaltung dieses Berichts, die je nach Fassung mehr oder weniger kompakt ausfällt; stellt fest, dass es eine systematischere und kritischere Bewertung erwartet hätte;
- 11. stellt fest, dass die Fortschritte in Bezug auf den Unternehmergeist durchaus in einem Missverhältnis zueinander stehen und in vielen Fällen kaum Wirkung im Hinblick auf konkrete Vorteile für die Unternehmen gezeitigt haben; hält eine bessere Koordinierung mit dem Aktionsplan für unternehmerische Initiative für notwendig; weist darauf hin, dass die Einbeziehung der Unternehmen in diese Aktionen eine entscheidende Voraussetzung für deren Erfolg ist; betont insbesondere, dass die Möglichkeiten von Klein- und Kleinstunternehmen, europäische Programme zu nutzen, gestärkt werden müssen, weil diese in der Tat Probleme beim Zugang zu den Programmen haben;
- 12. ist der Auffassung, dass der KMU-Beauftragte eine wichtige Aufgabe erfüllt, indem er von außen eine Verbindung der Kleinunternehmen mit der Gemeinschaftsebene herstellt und fordert daher, dass die Kommission die Koordination dieses Beauftragten mit den Vertretungsorganisationen der Kleinunternehmen und der Handwerksbetriebe in allen Gemeinschaftsangelegenheiten fördert; ist der Auffassung, dass diese Rolle noch wirksamer ausgefüllt werden könnte, wenn dem Beauftragten intern noch mehr Gehör geschenkt würde, indem er zur Teilnahme und aktiven Mitarbeit an Beratungen von Ausschüssen des Europäischen Parlaments über Legislativvorschläge eingeladen würde sodass der Bedarf der KMU rechtzeitig und in vollem Umfang erkannt werden könnte;
- 13. erkennt die überaus wichtige Rolle an, die die internationale Zusammenarbeit zwischen Handelskammern bei der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Kleinunternehmen spielen kann, insbesondere da aufgrund der Globalisierung eine zunehmende Zahl von Unternehmen, Zusammenschlüssen und Kartellen international tätig werden;
- 14. begrüßt die Bereitschaft der Kommission, den Zugang von KMU zu den EUProgrammen zu verbessern; betont, dass es wichtig ist, ihren Zugang zu den Strukturfonds zu verbessern und weitere Initiativen zu fördern, die der Verbesserung des Zugangs zu privaten Kapitalflüssen zum Nutzen der kleinen Unternehmen dienen - einschließlich der Schaffung von Möglichkeiten der Mikrofinanzierung für flexible Formen von durch Frauen geleiteten Unternehmen oder Familienunternehmen -, indem die Kofinanzierung der Projekte gefördert wird und sachdienliche und finanziell erschwingliche Informationen bereitgestellt werden, insbesondere über die Euro Info Centres und die Verbindungsbüros für Forschung und Technologie (Innovation Relay Centres);
- 15. betont, dass die meisten Unternehmen in den entlegenen und ländlichen Regionen Kleinunternehmen sind; betont deshalb die Notwendigkeit von besonderen Maßnahmen und Investitionsprogrammen zur Verbesserung ihrer Finanzausstattung sowie einer Ausweitung der Innovationsnetze auf die kleinen Betriebe in abgelegenen Regionen, für die der Zugang zur Innovation von lebenswichtiger Bedeutung ist; empfiehlt vereinfachte Verfahren für die Schaffung regionaler und lokaler Risikokapitalfonds in Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die sich für technologische Entwicklung und Innovation einsetzen, wie technologische Gründerzentren, Hochtechnologieschwerpunkte, Technologieparks usw.;
- 16. betont, dass mit diesem Bericht die Dimension der Kleinunternehmen in der gemeinschaftlichen Politik gestärkt werden soll, indem die bewährten Verfahren beschrieben und die bestehenden politischen Instrumente rationalisiert werden; hält es, weil die Kleinunternehmen als wichtigster Motor für die Schaffung und Ausweitung der Beschäftigung und für Innovation in Europa sowie für die Förderung der sozialen und regionalen Entwicklung anerkannt sind, für entscheidend, dass sowohl die Rolle als auch der Bedarf der KMU generell berücksichtigt wird, wenn Legislativvorschläge ausgearbeitet werden, und zwar nicht nur bei Legislativvorschlägen, die Kleinunternehmen speziell betreffen;
- 17. weist darauf hin, dass sämtliche Kleinunternehmen und handwerklichen Betriebe eine unersetzliche Quelle von technologischen Innovationen sind; fordert, dass das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und andere Forschungs- und Innovationsprogramme sowie die Regionalpolitik die Entwicklung dieser Innovation erleichtern und die Initiativen dieser Unternehmen unterstützen; betont, dass die Innovation sich nicht auf technologische Innovation beschränken darf, sondern auch die Modernisierung der Tätigkeiten und Leistungen der Kleinunternehmen und handwerklichen Betriebe umfassen muss, einschließlich der Modernisierung mit sozialer Ausrichtung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen;
- 18. ist sich bewusst, dass die Mitgliedstaaten am besten in der Lage sind, das Insolvenzrecht zu überwachen; ist dennoch der Auffassung, dass es nicht genügt, lediglich einen Austausch der bewährten Verfahren vorzunehmen, und fordert daher die Europäische Union auf, die Weiterentwicklung und Förderung von Unterstützungsnetzen für Unternehmen auf regionaler und lokaler Ebene, die Kleinunternehmen bei einem Neustart unterstützen sollen, voranzubringen;
- 19. begrüßt die Fortschritte in den Mitgliedstaaten beim Insolvenzrecht; weist darauf hin, dass noch immer eine Vielzahl finanzieller Hindernisse den Aufbau von Klein- und Kleinstunternehmen hemmt, besonders deren Zugang zu Krediten, und dass daher auf gemeinschaftlicher Ebene Maßnahmen in diesem Bereich getroffen werden müssen; betont dass die Gelder der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Investitionsfonds besser genutzt werden müssten, um das Wachstum dieser Unternehmen zu begünstigen, insbesondere jener, die im Bereich Innovation und technologische Entwicklung tätig sind; ist der Auffassung, dass eine erleichterte Übertragung von Unternehmen der Lebensfähigkeit von Kleinunternehmen wichtige Impulse verleihen wird; fordert weiter gehende gemeinsame europäische Maßnahmen zur Förderung der Gründung von Kleinunternehmen und einer bessere Ausschöpfung ihres Investitionspotentials; ist der Auffassung, dass Maßnahmen der Europäischen Union, unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, die nationale Politik ergänzen und unterstützen sollten;
- 20. fordert die Kommission und den Rat auf, die finanziellen Instrumente zugunsten der Kleinunternehmen und handwerklichen Betriebe zu stärken, insbesondere die Garantiesysteme;
- 21. betont erneut die noch fortbestehenden steuerlichen Hemmnisse, besonders die Investitionshemmnisse; ist der Auffassung, dass dieser Aktionsbereich Vorrang haben sollte und der Zugang von KMU zu Kapital erleichtert werden sollte; empfiehlt beispielsweise die den Kleinunternehmen gewährten europäischen Fördermittel von der Unternehmensbesteuerung zu befreien;
- 22. ist der Auffassung, dass die Steuer- und Verwaltungssysteme im Zusammenhang mit der Gründung und dem Aufbau von Kleinunternehmen vereinfacht werden sollten, dass steuerliche Hindernisse für alle Formen der grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit, beispielsweise durch ein gemeinsames Mehrwertsteuersystem, beseitigt werden sollten und dass die illegalen staatlichen Beihilfen in Form eines schädlichen Steuerwettbewerbs weiter bekämpft werden sollten; unterstützt insbesondere den Vorschlag der Kommission für das Pilotprogramm zur Besteuerung der Kleinunternehmen im Sitzland, das diesen Unternehmen eine kurzfristige Lösung bietet und eine Ergänzung zur Hauptmaßnahme in diesem Bereich, der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage, darstellt; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, ihre Steuersysteme im Zusammenhang mit der Gründung und dem Aufbau von Kleinunternehmen zu reformieren und zu vereinfachen Anreize für innovative Unternehmen zu bieten und die steuerlichen Nachteile der Eigenfinanzierung zu beseitigen;
- 23. fordert vor allem in der Gründungsphase nicht nur eine steuerliche Entlastung der Kleinunternehmen, sondern ebenso den Abbau von bürokratischen Hemmnissen;
- 24. ist der Ansicht, dass sich die Mitgliedstaaten und die Kommission des Ausmaßes der gewaltigen Herausforderung nicht bewusst sind, mit der die Union in den nächsten zehn Jahren konfrontiert sein wird, wenn Millionen von Kleinunternehmen und handwerklichen Betrieben schließen müssen, weil sich der Firmeninhaber zur Ruhe setzt wobei Millionen von Arbeitsplätzen auf dem Spiel stehen; ist der Ansicht, dass die Übertragung und Weiterführung dieser Unternehmen ein wesentliches und vorrangiges Anliegen der Union ist; fordert die Kommission und den Rat auf, eine Strategie auszuarbeiten, um die Übertragung und Weiterführung von Kleinunternehmen und handwerklichen Betrieben zu fördern und zu erleichtern;
- 25. stellt fest, dass die Fortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten bei der Folgenabschätzung begrenzt bleiben; erwartet noch immer von der Kommission, dass sie eine endgültige Methode für die Durchführung dieser Folgenabschätzungen verabschiedet fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, genau gefasste Ziele für die Vereinfachung des bestehenden Regelungsrahmens auf den einzelnen Sektoren festzulegen; hält es für notwendig, dass dieser Schritt eine tatsächliche Vereinfachung für die Kleinunternehmen mit sich bringt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ergebnisse der Folgenabschätzungsverfahren tatsächlich zu nutzen und in ihren jeweiligen Legislativvorschlägen zu verarbeiten;
- 26. ist der Auffassung, dass die Kommission, um eine Gleichbehandlung der KMU zu gewährleisten sicherstellen muss, dass alle Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten in einheitlicher Weise umgesetzt werden und dass im Fall einer Nichtbeachtung umgehend Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden;
- 27. verlangt von den Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass von der in der Charta empfohlenen Möglichkeit, Kleinunternehmen von bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen auszunehmen, tatsächlich Gebrauch gemacht wird; betont, dass die Vereinfachung der Vorschriften im Allgemeinen und die Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen von bestimmten Verpflichtungen, die in der Charta vorgeschlagen werden, nützliche Instrumente sind, um die Belastung der KMU durch Verwaltungsausgaben und -verfahren zu verringern;
- 28. nimmt die Unterschiede zur Kenntnis, die bei der Erziehung zu unternehmerischer Initiative und der Pflege des Unternehmergeists in den Schulen gegeben sind; stellt fest dass die Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten in allen Mitgliedstaaten Ziel der nationalen Lehrpläne in der Sekundarstufe sein muss; betont die Bedeutung der ersten Aktionslinie der Charta "Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative", in der es als wichtig hervorgehoben wird, Unternehmensinnovation und die Ausbildung der Arbeitnehmer zu unterstützen, den Unternehmergeist bereits frühzeitig im Unterricht und in Ausbildungsgängen zum Thema Wirtschaft in weiterführenden Schulen, Universitäten und im Rahmen der technologischen Fortbildung zu stimulieren um eine enge Zusammenarbeit mit den Forschungseinrichtungen zu fördern die öffentliche Unterstützung für junge Unternehmer zu fördern und Beziehungen zwischen den Sektoren der öffentlichen Verwaltung herzustellen; ist der Auffassung, dass die Bildung von Zusammenschlüssen von kleinen Unternehmen ein wirksames Mittel zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen sein kann;
- 29. stellt fest, dass im Bildungsbereich die vorgelegten Ergebnisse weit hinter dem erklärten Bedarf zurückgeblieben sind; wiederholt die Forderung nach umfassender Berücksichtigung von Kleinunternehmen im Rahmen des Programms für den Austausch von Auszubildenden, Leonardo da Vinci; erwartet von den Mitgliedstaaten, dass differenzierte und leistungsorientierte Bildungsangebote entwickelt und gefördert werden wiederholt die Forderung nach der Einführung eines Programms für den Austausch von Mitarbeitern, beginnend bei den Auszubildenden, damit diese Berufsausbildungszeiten im Ausland zurücklegen können und ihre Mobilität gefördert wird;
- 30. schlägt vor, die Zusammenarbeit der Euro Info Centres, der Kommission und der EU-Informationsbüros zu stärken und Unternehmensverbände einzubeziehen; ist der Ansicht, dass dies den Zugang von KMU zu Informationen erleichtern würde;
- 31. fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Modernisierung der Charta sowie den Neubeginn ihrer Umsetzung auf der Grundlage der Prioritäten der Lissabon-Agenda in Angriff zu nehmen; ist der Ansicht, dass die Überarbeitung der Charta im Mittelpunkt der nächsten jährlichen Konferenz über die Charta stehen sollte; begrüßt die bisherige Praxis der Abhaltung von Konferenzen über die Charta, z.B. in Dublin (2004) und Luxemburg (2005); befürwortet die Abhaltung nationaler Konferenzen über die Charta und empfiehlt, dass der Mechanismus für die Vorlage von Berichten über die Charta mit Fortschrittsberichten über den Aktionsplan zu Gunsten des Unternehmergeistes verknüpft wird;
- 32. vertritt die Auffassung, dass zusätzliche Prioritäten in die Charta aufgenommen werden sollten wie etwa die Förderung des Unternehmergeists als wahren Wert der Gesellschaft, eine erhebliche Verringerung des Stigmas unternehmerischen Scheiterns, die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Kleinunternehmen und Bildungs- und Forschungseinrichtungen und die Unterstützung einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den genannten Akteuren, den Finanzinstituten und den Kapitalmärkten;
Bewertung der Umsetzung der Charta
- 33. verlangt, dass die Staaten, die die Aktionslinien nicht umgesetzt haben, in dem Bericht genannt werden, und dass bei jeder Aktionslinie alle Staaten aufgeführt werden, damit ein vollständiges Bild der Fortschritte entsteht;
- 34. betont, dass die Mitgliedstaaten viel stärker eingebunden wären, wenn die Charta Rechtskraft hätte und verbindlich wäre, wie es das Europäische Parlament wiederholt gefordert hat, und dass dies eine umfassendere und eingehendere Analyse ermöglichen würde erklärt sich beunruhigt über den großen Spielraum, der den Mitgliedstaaten bei der Entscheidung darüber gelassen wird, ob sie sich an der Umsetzung der Charta beteiligen oder nicht; bedauert, dass manche Mitgliedstaaten nicht alle Aktionslinien der Charta ausreichend umsetzen und davon absehen, die für die Kleinunternehmen notwendigen strukturellen Reformen umzusetzen; fordert den Rat auf, sich mit dieser Frage zu befassen, um sich stärker an der Weiterverfolgung der Umsetzung der Charta zu beteiligen;
- 35. wünscht, dass die bewährten Verfahren hervorgehoben werden, damit bei den einzelnen Aktionslinien Mustererfahrungen aufgezeigt werden können; stellt fest, dass die Best-Projekte erfreulich laufen und ihre Bekanntmachung gefördert werden sollte;
- 36. vertritt die Auffassung, dass der fünften Aktionslinie der Charta, der die Verbesserung des Online-Zugangs betrifft, verstärkt Beachtung geschenkt werden muss, insbesondere der Rolle der Behörden durch den stärkeren Ausbau ihrer elektronischen Kommunikation mit dem Sektor der Kleinunternehmen;
- 37. betont die Notwendigkeit, den spezifischen Gemeinschaftsbeihilfen für Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und mittelgroße Unternehmen größere Aufmerksamkeit zu widmen und bessere Garantien für den Zugang zu diesen Gemeinschaftsbeihilfen zu geben; betont, dass die Verfahren für die Gewährung der Gemeinschaftsmittel unverzüglich entbürokratisiert werden müssen;
- 38. ist besorgt über den bestehenden Mangel an Daten über Kleinunternehmen auf nationaler und europäischer Ebene; weist darauf hin, dass zuverlässige und umfassendere statistische Angaben ein wesentliches Mittel dazu darstellen, den Problemen und Bedürfnissen der Kleinunternehmen Rechnung zu tragen;
- 39. fordert die Berufsverbände der Kleinunternehmen auf, eine Stellungnahme zu der Umsetzung der Charta sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene abzugeben wünscht, dass diese Verbände durch die Einrichtung ständiger Arbeitsgruppen bei der Ausarbeitung der Politik und allen auf gemeinschaftlicher Ebene getroffenen Entscheidungen in Bezug auf Kleinunternehmen stärker einbezogen werden fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die umfassende und unabhängige Beteiligung der Vertretungsorganisationen aller dieser Unternehmen am gesamten europäischen Sozialdialog zu gewährleisten; weist darauf hin, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten mit Hilfe der Charta Daten über Klein- und Kleinstunternehmen und insbesondere über die Bedürfnisse der Kleinunternehmen, einschließlich Daten über die Produktivität und Effizienz von Kleinstunternehmen im Vergleich zu mittleren Unternehmen, erfassen könnte, damit die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften besser auf deren Bedürfnisse ausgerichtet wird und die Kommission ihre Maßnahmen, ihre Programme und ihre Politik besser anpassen kann, etwa indem sie Indikatoren für die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Tätigkeit der Unternehmen festlegt;
- 40. fordert die bessere Erfassung von statistischen Informationen über die Lage der Kleinunternehmen in der Europäischen Union, um die quantitative Vergleichbarkeit besser gewährleisten und bewährte Verfahrensmethoden zielgerichteter anwenden zu können
- 41. fordert faire Rahmenbedingungen für Kleinunternehmen, was die Kapitalbeschaffung angeht insbesondere in den Beschlüssen von Basel II mit dem Ziel, dass sie mehr Mittel für Investitionen in Forschung und Entwicklung aufbringen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern können;
- 42. hält es zur Förderung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit für notwendig, den Beitrag der transeuropäischen Netze zur Verbreitung von Technologie und neuen Ideen bei den Kleinunternehmen zu verstärken sowie die Mobilität der Humanressourcen zwischen Kleinunternehmen und Hochschul- und Forschungseinrichtungen zur fördern hält es für notwendig, gezieltere Forschungsprogramme zu schaffen, die auf die kommerzielle Anwendung von Wissen und Technologie durch Kleinunternehmen ausgerichtet sind;
- 43. bringt seine Enttäuschung über den Stillstand der Verhandlungen des Rates über ein Gemeinschaftspatent zum Ausdruck; ersucht die Kommission, im Zuge der Verbreitung von Innovationen bei den Kleinunternehmen und allen sonstigen Akteuren des Binnenmarkts einen geeigneten Rechtsrahmen für den Schutz der Patentrechte und der Rechte am geistigen Eigentum zu schaffen; betont, dass die Kosten für Patente den finanziellen Möglichkeiten der Kleinunternehmen angepasst werden müssen;
- 44. begrüßt die Initiative der Kommission, ein Drittel der geprüften Legislativvorschläge zurückzuziehen um sicherzustellen, dass der Regelungsrahmen für die Unternehmen einfach und von hoher Qualität ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kommission bei diesem Vorhaben mit gleichwertigen Maßnahmen auf nationaler Ebene zu unterstützen begrüßt den Vorschlag der Kommission, neue Vorschriften auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene zu prüfen, um ihre Auswirkungen, sowohl positiver als auch negativer Art, auf Kleinunternehmen und Unternehmer zu bewerten; fordert eine striktere Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und einen systematischeren Rückgriff auf Folgenabschätzungen und eine Konsultation der Öffentlichkeit bei der Konzipierung neuer Vorschläge; fordert in diesem Zusammenhang von der Kommission, dass die Analysen der Auswirkung des Gemeinschaftsrechts klar und eindeutig auf die Kleinunternehmen ausgedehnt werden; ist der Auffassung, dass dieser Vorschlag der Kommission über neue Rechtsvorschriften formell auch auf die bisherigen Vorschriften ausgedehnt werden sollte und dass dort, wo Rechtsvorschriften auf Gemeinschaftsebene für unnötig erachtet werden, diese überarbeitet oder aufgehoben werden sollten; fordert die Kommission auf, einen klaren Zeitplan und einen konkreten Aktionsplan auszuarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen;
- 45. betont die Notwendigkeit, weit reichende strukturelle Reformen in jedem Mitgliedstaat voranzutreiben um die Wettbewerbsfähigkeit der Kleinunternehmen zu erhöhen, günstige Bedingungen für die Unternehmen, insbesondere für Kleinunternehmen, zu schaffen und die Errichtung eines voll funktionierenden Binnenmarktes zu vollenden;
- 46. fordert daher konkrete Maßnahmen und Aktionen zur Intensivierung der Investitionen auf nationaler und regionaler Ebene; fordert dringend die Schaffung geeigneter Investitionsanreize für Kleinunternehmen, wie vereinfachte Verfahren zur Unterstützung von Kleininvestitionen durch öffentliche Entwicklungsfonds, Risikokapitalfonds (insbesondere Startkapitalfonds), Business-Angel-Finanzierung, Investitionen von Privatpersonen (Micro-Angels) und Mikrokreditfonds, die auf der Grundlage öffentlichprivater Partnerschaften operieren; befürwortet die Bündelung von Ressourcen und Informationen über die gemeinsame Durchführung von Maßnahmen, eine stärkere Beteiligung an Vorhaben, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, und die Schaffung von Transparenz bei der Besteuerung von Maßnahmen, die darauf abzielen, ausländische Investitionen anzuziehen;
- 47. erkennt die Notwendigkeit einer besonderen Unterstützung der Kleinunternehmen bei der Umsetzung der Umwelt- und Sozialvorschriften an;
- 48. ist der Auffassung, dass alle in der Charta genannten Maßnahmen zur Förderung der Unternehmen gleichermaßen auch für die Selbständigen gelten sollten, insbesondere bezüglich der sie interessierenden Angelegenheiten wie Systeme der sozialen Sicherheit, Verhütung von Risiken am Arbeitsplatz oder Arbeitslosenversicherung;
Zukunft der Charta
- 49. nimmt die Empfehlung zur Kenntnis, die Fortschrittsberichte zum Aktionsplan für unternehmerische Initiative mit dem Berichtsmechanismus der Charta zu verknüpfen und die Inhalte und Prioritäten des Aktionsplans gegebenenfalls zu überarbeiten;
- 50. fordert im Hinblick auf eine eventuelle Überarbeitung der Charta, dass die handwerklichen Betriebe im Wortlaut der Charta ausdrücklich anerkannt werden; erwartet zu diesem Zweck, dass die vierte Europäische Konferenz für Handwerk und kleine Unternehmen vorrangig darum bemüht ist, einen Beitrag zur Feststellung der Gemeinsamkeiten des Handwerks auf europäischer Ebene zu leisten, und dass sie über die entsprechenden (technischen, personellen, finanziellen und politischen) Mittel verfügt um die Ausarbeitung einer Strategie zu ermöglichen, die den Besonderheiten, Bedürfnissen und Erwartungen der handwerklichen Betriebe besser entspricht;
- 51. begrüßt es, dass die neuen Mitgliedstaaten aktiv von anderen lernen und bei der Umsetzung der Charta schon rasche Erfolge zeitigen konnten, auch wenn noch weitere Fortschritte gemacht werden müssen; verweist auf die besonders wichtige Rolle der KMU in den neuen Mitgliedstaaten, insbesondere in denjenigen, in denen derzeit wichtige institutionelle und politische Veränderungen im Gang sind;
- 52. bedauert, dass es künftig keine Jahresberichte über die Charta mehr geben wird, da diese Berichte in Zukunft in die Berichte im Rahmen des Lissabon-Prozesses einbezogen werden; hält dies, was die künftige Bedeutung der KMU anbelangt, auf jeden Fall für einen Rückschritt und bedauert, dass die Ausarbeitung der Berichte über die Charta, die auch alljährliche bilaterale Gespräche mit Vertretern von Berufsverbänden umfasst hat, ohne eine solche direkte Beteiligung der KMU in Zukunft hinfällig sein wird; ist der Auffassung, dass dieser Beschluss revidiert werden sollte
- 53. vertritt die Auffassung, dass dadurch zwar die Weiterbehandlung beider Instrumente gestrafft werden kann, dass es aber nicht angeht, wenn die Umsetzung der Charta zu einem reinen Teilvorhaben des Aktionsplans gerät;
- 54. ist der Auffassung, dass der besonderen Situation der gemeinnützigen KMU Beachtung geschenkt werden muss;
- 55. vertritt deshalb die Auffassung, dass diese Lösung nur unter folgenden Bedingungen hinnehmbar wäre:
- - Beibehaltung der Dimension Klein- und Kleinstunternehmen für die Charta, mit gezielten Maßnahmen zugunsten dieser Unternehmen;
- - Einführung eines Mechanismus der gezielten Weiterbehandlung und Bewertung im Fall der Beitritts- und Bewerberländer und assoziierten Staaten, die nicht an dem Aktionsplan mitwirken;
- - Berücksichtigung der Mitwirkung der Berufsverbände, die bei der Umsetzung der Charta eine wichtigere Rolle spielen als beim Aktionsplan;
- - Fortführung der Verbreitung bewährter Verfahren und der Austauschmaßnahmen zwischen den Unterzeichnerstaaten der Charta;
- 56. betont, dass die Aufnahme der weitergeführten Umsetzung der Charta in die Lissabon-Strategie kein Selbstzweck sein darf; betont, dass eine eventuelle Vereinfachung dieser Weiterbehandlung nicht zu Lasten des Inhalts und des Wesens der Jahresberichte erfolgen darf, die die Staaten zur Weiterbehandlung der Charta vorlegen; fordert daher, dass diese einzelstaatlichen Berichte weiterhin auf der Umsetzung bewährter Verfahren, der Erprobung, der Beschreibung konkreter legislativer Maßnahmen und präziser politischer Verpflichtungen zugunsten der Klein- und Kleinstunternehmen aufbauen
- 57. begrüßt die Absicht der Kommission, die Umsetzung der Charta im Zusammenhang mit dem Lissabon-Prozess zu bewerten;
- 58. fordert die Kommission auf, alle Vertreter von Kleinunternehmen und handwerklichen Betrieben in sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Charta einzubeziehen und diesen Bedingungen Rechnung zu tragen, wenn sie ihm einen Vorschlag zur Überarbeitung der Charta und zur Verbesserung ihrer Weiterbehandlung unterbreitet
- 59. fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der Jahresbericht über die Charta das wesentliche Instrument der Überwachung der Entwicklungen im Bereich des Unternehmertums bleibt;
- 60. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.