Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuregelung der Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse und zur Änderung der InVeKoS-Verordnung

Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. September 2014 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 1 (§ 13 Absatz 3 Satz 1, § 18 Absatz 3 Satz 2 OGErzeugerOrgDV)

Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Begründung:

Klarstellung des Gewollten im Hinblick auf eine elektronische Kommunikation.