Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung

Der Bundesrat hat in seiner 868. Sitzung am 26. März 2010 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der sich aus der Anlage ergebenden Änderung zuzustimmen.

Anlage
Änderung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung

Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b (§ 7 Absatz 2 Nummer 2 InVeKoSV), Nummer 22 Buchstabe b (§ 30 Absatz 1a InVeKoSV)

Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

Begründung

Die Verweise in Nummer 9 Buchstabe b (§ 7 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff InVeKoSV), Nummer 22 Buchstabe c (§ 30 Absatz 1a In-VeKoSV) laufen ins Leere. Sie sind auf die Gliederungseinheiten der Änderungsverordnung zu beziehen, die dem Gewollten entsprechen.