Der Bundesrat hat in seiner 975. Sitzung am 15. März 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Anlage
Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der Förderquoten im Bundesförderprogramm Breitband
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung seit mehreren Jahren den Breitbandausbau maßgeblich durch ein eigenständiges Förderprogramm unterstützt. Dieses Programm ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Breitbandziele der Bundesregierung. Damit werden wichtige Impulse zur Unterstützung des Breitbandausbaus in den Regionen geleistet, die nicht marktgetrieben ausgebaut werden können.
- 2. Der Bundesrat begrüßt des Weiteren,
- a) dass der Bund in dieser Legislaturperiode erhebliche zusätzliche Fördermittel bereitstellen will;
- b) dass das Breitband-Förderprogramm auf das Ziel einer Gigabitversorgung umgestellt worden ist;
- c) dass zurzeit Vorbereitungen zur Änderung der beihilferechtlichen Vorschriften getroffen werden, um auch eine Förderung in so genannten "grauen Flecken" durchführen zu können. Damit sollte auch einem Förderbedarf in nicht ausreichend mit Gigabitinfrastrukturen versorgten städtischen Gebieten Rechnung getragen werden.
- 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Realisierung der Förderprojekte wegen steigender Ausbaukosten zunehmend schwieriger wird. Dies liegt im Wesentlichen an drei Faktoren:
- a) Um das Gigabitziel des Bundes zu erreichen, müssen in den öffentlich geförderten Projekten zunehmend Glasfaserleitungen bis in die Gebäude oder Haushalte verlegt werden.
- b) Um im Hinblick auf das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu einer möglichst flächendeckenden Versorgung zu kommen, müssen auch die wirtschaftlich schwieriger zu erschließenden Außengebiete der Förderregionen einbezogen werden.
- c) Angesichts der derzeitigen konjunkturellen Situation und des intensivierten Netzausbaus nicht nur im geförderten Bereich, sondern auch im Eigenausbau steigen die Tiefbaukosten zum Teil deutlich an.
- 4. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bund diesen Faktoren durch eine Erhöhung des absoluten Förderhöchstbetrages auf 30 Millionen Euro zumindest teilweise entgegenwirkt. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass eine bloße Erhöhung des absoluten Förderhöchstbetrages bei den jetzt zur Förderung anstehenden Projekten mit zum Teil erheblich steigenden Ausbaukosten nicht ausreicht: Der verbleibende Eigenanteil der kommunalen Träger ist bei einer Regelförderquote von 50 Prozent in absoluter Höhe in vielen Fällen nicht finanzierbar. Ebenso reicht ein Förderhöchstbetrag von 30 Millionen Euro in den Fällen nicht aus, in denen dieser gedeckelte Betrag weniger als 50 Prozent der förderfähigen Kosten ausmacht. Zudem erschwert der derzeitige Förderhöchstbetrag den Zuschnitt großflächiger und wirtschaftlicher zu erschließender Ausbaugebiete.
- 5. Auch die Länder, die heute schon zum Teil erhebliche Kofinanzierungsmittel zur Verfügung stellen, sind nur begrenzt in der Lage, die Kommunen bei steigenden Kosten angemessen zu unterstützen. Zudem stehen zusätzliche Kofinanzierungsmittel, wie bei Start des Bundesförderprogramms aus dem Länderanteil an den Erlösen aus der Digitalen Dividende II, nicht mehr zur Verfügung.
- 6. Nach Auffassung des Bundesrates ist daher zu befürchten, dass einige Projekte nicht mehr zur Realisierung kommen. Dies würde auf Unverständnis in den betroffenen Regionen stoßen und deren wirtschaftliche, strukturelle und gesellschaftliche Entwicklung stark beeinträchtigen. Zudem wird dann das Ziel der Bundesregierung, bis 2025 eine weitgehend flächendeckende Gigabitversorgung zu schaffen, kaum noch zu erreichen sein.
- 7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Förderquoten des Bundes im Bundesförderprogramm Breitband deutlich zu erhöhen und auch die Deckelung beim Förderhöchstbetrag in allen Förderbereichen entfallen zu lassen. Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Projekte auch tatsächlich realisiert und die Breitbandziele der Bundesregierung erreicht werden können.