Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan Erwachsenenbildung: Zum Lernen ist es nie zu spät KOM (2007) 558 endg.; Ratsdok. 13426/07

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 05. Oktober 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 28. September 2007 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 28. September 2007 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 1116/01 = AE-Nr. 014027,
Drucksache 863/06 (PDF) = AE-Nr. 061699 und
Drucksache 470/07 (PDF) = AE-Nr. 070571

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Aktionsplan Erwachsenenbildung Zum Lernen ist es nie zu spät

1. Hintergrund

Die Staats- und Regierungschefs bekräftigten 1997 in der Präambel zum Vertrag von Amsterdam ihre Entschlossenheit, "durch umfassenden Zugang zur Bildung und durch ständige Weiterbildung auf einen möglichst hohen Wissensstand ihrer Völker hinzuwirken"1.

Im Jahr 2000 setzte sich der Europäische Rat in Lissabon das strategische Ziel, Europa bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Gesellschaft der Welt zu machen. Schlüsselelement der in Lissabon vorgestellten Agenda war die Förderung von Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Integration durch Investitionen in Wissensstand und Qualifikation in allen Lebensphasen.

In ihrer Mitteilung von 2001 "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen"2 betont die Kommission erneut die Bedeutung des lebenslangen Lernens für alle Bürger Europas. Eine der wichtigsten Botschaften: die bisherigen Systeme müssen offener und flexibler werden, damit die Lernenden individuelle, bedarfs- und interessengerechte Lernwege einschlagen können, um die Vorteile der Chancengleichheit in ihrem Leben nutzen zu können.

Im Gemeinsamen Zwischenbericht 2006 über die Fortschritte im Rahmen des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" wird betont, dass alle Bürger durch lebenslanges Lernen kontinuierlich neue Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen erwerben müssen, wobei die besonderen Bedürfnisse der von Ausgrenzung bedrohten Menschen zu berücksichtigen sind. Erwachsenenbildung (in quantitativer und qualitativer Hinsicht) ist auch für Entwicklung der Kompetenzen mittel- und hochqualifizierter Menschen von Bedeutung3.

Die Mitteilung der Kommission von 2006 "Erwachsenenbildung4: Man lernt nie aus"5 hebt die Bedeutung der Erwachsenenbildung als wichtige Komponente des lebenslangen Lernens hervor. Der Erwachsenenbildung kommt eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung von Bürgersinn und beruflichen Qualifikationen zu.

Dieser Aktionsplan konzentriert sich auf diejenigen, die aufgrund eines geringen Bildungsniveaus, unzureichender beruflicher Qualifikationen bzw. eines Mangels an Kompetenzen für eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft benachteiligt sind. Je nach Mitgliedstaat können dazu Migranten, ältere Mitbürger, Frauen oder Menschen mit Behinderungen gehören.

Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass angesichts der Herausforderungen, vor denen Europa in den nächsten Jahren steht, die Frage nicht mehr lautet, ob wir ein hochwertiges und zugängliches Systems der Erwachsenenbildung brauchen:

Die Notwendigkeit, Investitionen in die Erwachsenenbildung zu erhöhen, wird bestätigt durch die jüngsten Ergebnisse für den entsprechenden Benchmarking-Indikator, aus denen sich ergibt, dass die Beteiligung Erwachsener (im Alter zwischen 25 und 64 Jahren) am lebenslangen Lernen nicht mehr zunimmt und 2006 sogar leicht auf 9,6 % gesunken ist7.

Mit dem Aktionsplan soll der Sektor Erwachsenenbildung gestärkt werden, damit sein Potenzial umfassend genutzt werden kann. Dieser Bereich ist sehr komplex, es gibt eine Vielzahl von Anbietern für eine große Palette von Zielgruppen. Die sektorenübergreifende Natur der Erwachsenenbildung wird anerkannt.

Allgemeines Ziel des Aktionsplans ist die Umsetzung der fünf Schlüsselbotschaften der Mitteilung "Man lernt nie aus": Zugangsschranken beseitigen; Qualität und Effizienz des Sektors steigern; Anerkennung und Validierung beschleunigen; ausreichende Investitionen sicherstellen; den Sektor überwachen.

1.1. Das Konsultationsverfahren

Diese Mitteilung ist das Ergebnis einer umfassenden Konsultation nach der Veröffentlichung der Mitteilung im Jahre 2006. In der ersten Jahreshälfte 2007 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten auf vier Regionaltagungen (Finnland, Deutschland, Slowenien und Portugal) mit Vertretern der Bildungs- und Arbeitsministerien, der Sozialpartner und der in der Erwachsenenbildung tätigen NGO.

Im Rahmen dieser Regionalsitzungen und auf der Grundlage der Schlüsselthesen der Mitteilung von 2006 präsentierte das jeweilige Gastgeberland den Teilnehmern Beispiele bewährter Verfahren, die zeigen sollten,

Der Austausch bewährter Verfahren bei diesen Sitzungen ist als erstes positives Ergebnis des Prozesses zu sehen.

Die Kommission nutzte auch die informellen "nationalen Anlaufstellen" in den Mitgliedstaaten, um zusätzliche Reaktionen auf den Aktionsplan seitens der Politik, der Sozialpartner und der in formaler und nichtformaler Erwachsenenbildung tätigen NGO zu erhalten8.

Unterstützt wurde die Kommission bei der Ausarbeitung des Aktionsplans von einer Expertengruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Sozialpartner und internationaler Gremien wie der UNESCO.< /p>

2. Grundlage für den Aktionsplan: ein effizienter Sektor Erwachsenenbildung

Der Beitrag des Sektors Erwachsenenbildung zu den Lissabon-Zielen und zu lebensumspannendem und lebenslangem Lernen könnte durch effizientere Systeme unter Beteiligung aller Interessengruppen verbessert werden. Welche Ergebnisse mit diesem Aktionsplan erzielt werden können, hängt auch von der Effizienz dieser Systeme ab.

Es wird anerkannt, dass jeder Mitgliedstaat von einem anderen Stand in Bezug auf Beteiligung, Qualität, Finanzierung und Entwicklung des Sektors ausgeht. Es gibt zahlreiche Beispiele für sinnvolle, mit EU-Unterstützung in den Mitgliedstaaten entwickelte Initiativen, die als Vorbilder dienen könnten9.

Aus der Konsultation sowie aus Untersuchungen und Studien auf diesem Gebiet ergibt sich, dass ein starker und effizienter Sektor Erwachsenenbildung eine Reihe miteinander verzahnter Schlüsselelemente umfasst. Diese Elemente sind:

Wir brauchen Partnerschaft auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, um die Effizienz des Sektors Erwachsenenbildung zu verbessern, den Zugang auszuweiten und zu erleichtern und eine angemessene Finanzierung zu ermöglichen10.

2.1. Strategie

In der Konsultation wurde die grundlegende Notwendigkeit bekräftigt, dass Behörden in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten eingreifen, um Lernmöglichkeiten zu gewährleisten, die gefährdeten Gruppen die Möglichkeit bieten, Schlüsselkompetenzen zu erwerben11. Dies ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Erwachsene, die die Schule ohne eine angemessene formale Qualifikation verlassen haben und ihre Grundbildung zu einem späteren Zeitpunkt neu beginnen oder fortsetzen möchten, angemessene und innovative Bildungswege und Möglichkeiten zum Erwerb von Kompetenzen in Form berufsbezogener Bildungsangebote finden. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen ist noch größer angesichts des raschen Wandels der Arbeitsumgebung und der für den beruflichen Erfolg notwendigen Fertigkeiten.

Die Beteiligten stellten fest, dass im Vergleich zu anderen Bereichen des Lernsektors Beitrag und Nutzen der Erwachsenenbildung nicht ausreichend untersucht, erörtert oder veröffentlicht werden. Die Entwicklung von Lernangeboten für Erwachsene hält zudem nicht Schritt mit den Bedürfnissen des Einzelnen und der Gesellschaft.

Zur Steigerung der Beteiligung und zur Förderung von Investitionen ist entscheidend, dass Qualität, Relevanz, Effizienz12 und Wirksamkeit der Erwachsenenbildung deutlich sichtbar sind.

Regierungen und andere Beteiligte sollten in ihrem jeweiligen Bereich darauf hinarbeiten, den Zugang zu erleichtern, Beratung und Bewertung zu bieten und die Validierung und Anerkennung der Lernergebnisse aus dem nichtformalen und informellen Wissenserwerb zu beschleunigen.

2.2. Governance

In den Beiträgen zur Konsultation kam klar zum Ausdruck, dass gute Governance der Anbieter von Erwachsenenbildung wichtig ist für ein sinnvolles Angebot. So können die Lernenden hochwertige Lernerfolge verbuchen, die anderen Beteiligten eine hohe Rendite für ihre Investitionen.

Gute Governance der Anbieter von Erwachsenenbildung zeichnet sich aus durch

Wir brauchen planmäßiges, systematisches Vorgehen auf allen Ebenen und in allen Phasen des Lernens (formal und nichtformal)13, um Verantwortlichkeit und Transparenz zu fördern und das nötige Vertrauen zu schaffen, dass die Erwachsenenbildung den Bedürfnissen aller Beteiligten, vorrangig natürlich der Lernenden, gerecht wird.

2.3. Umsetzung

Die Konsultation zeigte, dass eine Schlüsselherausforderung in der Erwachsenenbildung die Bereitstellung einer Dienstleistung ist, die einerseits den Bedürfnissen des erwachsenen Lernenden entspricht, andererseits aber auch den Bedarf von Arbeitsmarkt und Gesellschaft angemessen berücksichtigt und gleichzeitig die Nachfrage steigert. Außerdem wird eine große Palette miteinander verzahnter Maßnahmen gebraucht, um die zahlreichen Hemmnisse zu überwinden, die einer Teilnahme entgegenstehen. Hierzu gehören:

3. Aktionsplan

Um die Schlüsselbotschaften der Mitteilung von 2006 umzusetzen, und auf der Grundlage der während der aktuellen Konsultation gesammelten Standpunkte ersucht die Kommission die Mitgliedstaaten, sich an einem europäischen Aktionsplan für diesen Sektor zu beteiligen, und zwar mit Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

Die Umsetzung solcher Maßnahmen lässt sich über den Europäischen Sozialfonds und das Programm lebenslanges Lernen unterstützen.

3.1. Analyse der Auswirkungen von Reformen in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten auf die Erwachsenenbildung

Der Sektor Erwachsenenbildung berührt alle anderen Bildungsbereiche. Daher ist es wichtig, die Auswirkungen von Entwicklungen in anderen Bildungsbereichen - sowohl formaler als auch nichtformaler Art - und ihre Interaktion mit den Entwicklungen in der Erwachsenenbildung zu analysieren. Die meisten Mitgliedstaaten erarbeiten einen nationalen Qualifikationsrahmen in Abstimmung mit dem europäischen Qualifikationsrahmen. Die Diskussion über die Übertragbarkeit von Studienleistungen ist im Gange. Bei all dem geht es darum, Zugang, Fortschritte und Übertragbarkeit zu erleichtern, diese Entwicklungen sind also potenziell wichtig für die Öffnung der Qualifizierungssysteme für Erwachsene. Qualitätssicherung ist ein wichtiger Teil der Reformen in der allgemeinen und beruflichen Bildung. Entwicklungen im Sektor Erwachsenenbildung müssen im laufenden Modernisierungsprozess in alle Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung einfließen. In einigen Mitgliedstaaten ist die Erwachsenenbildung in den Reformen berücksichtigt, in anderen nicht.

2008

Eine Analyse der Auswirkungen nationaler Reformen auf den Sektor Erwachsenenbildung wird in Auftrag gegeben und sich auf die bestehenden nationalen Berichterstattungsmechanismen stützen. Diese Analyse müsste eine Kosten-Nutzen-Analyse der Reformen enthalten, damit bewährte Verfahren fundiert bewertet werden können. Erforderlichenfalls wird eine ergänzende Studie in die Wege geleitet.

2009

Die Ergebnisse der Analyse werden in einem Bericht dargelegt, der Tendenzen, Erfolge und Lücken auf europäischer und nationaler Ebene aufzeigen soll. Dies wird in die Weiterentwicklung des Programms Lebenslanges Lernen und anderer einschlägiger EU-Initiativen einfließen.

2010

Die Kommission wird ab 2010 alle zwei Jahre über den Sachstand berichten.

3.2. Verbesserung der Qualität des Angebots im Sektor Erwachsenenbildung

Die Qualität des Angebots wird bestimmt von politischen Aspekten, Ressourcen, Unterbringung und einer Vielzahl anderer Faktoren; Schlüsselaspekt ist jedoch die Qualität des eingesetzten Personals. Bislang wurde in den Mitgliedstaaten der Ausbildung (Grund- und Weiterbildung), dem Status und der Entlohnung von Personal in der Erwachsenenbildung nur wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Mit Personal in der Erwachsenenbildung sind hier nicht nur Lehrer und Ausbilder gemeint, sondern auch Manager, Berater, Mentoren und Verwaltungspersonal. Sie müssen in der Lage sein, die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Gruppen zu berücksichtigen. Die Qualität des Personals ist entscheidend für die Motivation der erwachsenen Lernenden.

2008

Die Ergebnisse der Studie Adult learning professions in Europe werden veröffentlicht. Darin werden bewährte Verfahren in den Mitgliedstaaten beschrieben und Empfehlungen ausgesprochen. Die bewährten Verfahren werden über das Arbeitsprogramm Allgemeine und berufliche Bildung 2010 und das Programm Lebenslanges Lernen (Beispiele "Peer Learning" und "Job shadowing") verbreitet.

2009

Entwicklung von Standards für die Fachkräfte in der Erwachsenenbildung, einschließlich Beratung, auf der Grundlage bewährter Verfahren.

2010

Weitere Forschung zur Entwicklung von Qualitätsstandards für Anbieter und zur Akkreditierung von Anbietern. Dies auch als Beitrag zur Überwachung des Sektors.

3.3. Verbesserung der Möglichkeiten für Erwachsene, "eine Stufe höher" zu gehen, also das nächsthöhere Qualifikationsniveau zu erreichen

Angesichts der Voraussagen für die demografische Entwicklung in Europa, mit sinkender Arbeitskräftezahl und daraus resultierendem Arbeitskräftemangel, sind Investitionen in das Human- und Sozialkapital der Zielgruppen unerlässlich. Information und Beratung kommt eine entscheidende Rolle dabei zu, diese Gruppen zu erreichen und zu motivieren. Auch die Medien sollten mit ihrer Fähigkeit, schwer erreichbare Gruppen anzusprechen, einbezogen werden. Und es gilt, die Stimme der Lernenden selbst zu berücksichtigen. Aber es ist nicht genug, Menschen für die allgemeine und berufliche Bildung zu gewinnen. Sie müssen eine echte Chance haben, Fortschritte zu machen und ihr Qualifikationsniveau zu steigern, um sich in allen Lebensbereichen besser integrieren zu können.

Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit prüfen, nationale Ziele zur Höherqualifizierung der Zielgruppen festzulegen.

2008

Erstellung eines Inventars guter Verfahren und Projekte, wie die identifizierten Zielgruppen erreicht und für sie Fortschritte und Erfolg ermöglicht werden können, wobei schwerpunktmäßig die Schlüsselfaktoren für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, in die allgemeine und berufliche Bildung und in die Gesellschaft (Freiwilligenarbeit) identifiziert werden sollen. Die Ergebnisse des Programms für lebenslanges Lernen, insbesondere auch aus Grundtvig, werden berücksichtigt.

2009

Ausgehend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme (2008) wird im Rahmen des Programms Lebenslanges Lernen eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Pilotprojekte zur Erreichung der Zielgruppen und zur weiteren Erforschung im Hinblick auf das Ziel, die Qualifizierung "eine Stufe höher" zu verwirklichen, gestartet.

2010

Die Überwachung der Ergebnisse beginnt gleichzeitig mit dem Start der Projekte. Die Mitgliedstaaten sollten über Fortschritte bei der Höherqualifizierung von Zielgruppen im gemeinsamen Fortschrittsbericht für allgemeine und berufliche Bildung berichten.

3.4. Beschleunigung der Bewertung und Anerkennung nichtformalen und informellen Lernens benachteiligter Gruppen

Die Anerkennung und Validierung des nichtformalen und informellen Lernens ist einer der Eckpfeiler der Strategie für lebenslanges Lernen. Viele Mitgliedstaaten verfügen über einen Rechtsrahmen, die meisten haben Pilotprogramme aufgelegt.

Bewertung und Anerkennung von Fertigkeiten und sozialen Kompetenzen unabhängig davon, wo und wie sie erworben wurden, sind besonders wichtig für diejenigen, die keine Grundqualifikationen besitzen, damit sie sich leichter in die Gesellschaft integrieren können. Sie verfügen über "unsichtbare" Fertigkeiten. Es ist für alle Beteiligten (Arbeitgeber, Regierungen, Betroffene usw.) wichtig, dass diese anerkannt werden; es gibt Anzeichen dafür, dass die Anerkennung von Fertigkeiten, die auf nichtformalem oder informellem Weg erworben wurden, zu erheblichen Einsparungen an Zeit und Geld führen kann. Daher müssen sich die nationalen Regierungen aktiv um die Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens bemühen. Besondere Aufmerksamkeit - unbeschadet der EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen16 - sollte der Validierung und Anerkennung von Kompetenzen bei Migranten gelten.

2008

Identifizierung bewährter Verfahren zur Anerkennung und Validierung nichtformalen und informellen Lernens unter besonderer Berücksichtigung sozialer Kompetenzen, die hauptsächlich außerhalb des formalen Lernsystems erworben wurden

2009

"Peer learning" auf europäischer Ebene, Austausch bewährter Verfahren und grenzüberschreitender Austausch von Mitarbeitern. Dies wird aus dem Programm Lebenslanges Lernen finanziert.

2010

Der erste Bericht über die Ergebnisse wird vorgelegt und in einem Seminar diskutiert, die Ergebnisse werden allen Beteiligten übermittelt.

3.5. Verbesserung der Überwachung des Sektors Erwachsenenbildung

Wie in der Mitteilung zur Erwachsenenbildung "Man lernt nie aus" dargelegt, ist es ein schwerwiegender Mangel des Systems, dass die Vorteile des Erwachsenenlernens nicht ausreichend deutlich gemacht werden. Wir brauchen dringend eine gemeinsame Sprache und ein gemeinsames Verständnis, um Missverständnisse und den Mangel an vergleichbaren Daten in diesem Sektor zu überwinden. Für eine regelmäßige Bestandsaufnahme (alle zwei Jahre) des Sektors ist ein Mindestsatz an Kerndaten erforderlich.

Diese Maßnahme ist eng verknüpft mit den laufenden Entwicklungen und Arbeiten zu Indikatoren und Benchmarks17, einschließlich der Arbeit der Ständigen Arbeitsgruppe für Benchmarks und Indikatoren.

2008

Ausgehend von einer Studie, die die Kommission in Auftrag gegeben hat, sollten die Mitgliedstaaten und andere Akteure einen Vorschlag für eine einheitliche Terminologie erarbeiten. Ziel der Studie ist auch, einen Satz von Schlüsseldaten zu erstellen, die die Bestandsaufnahme des Sektors im Zweijahresrhythmus erleichtern sollen.

2009

Es wird ein Glossar der vereinbarten Terminologie ausgearbeitet und veröffentlicht. Die Erfassung der Kerndaten beginnt in denjenigen Mitgliedstaaten, die sich daran beteiligen möchten.

2010

Die Ergebnisse werden im Gemeinsamen Fortschrittsbericht für allgemeine und berufliche Bildung 2010 veröffentlicht.

4. Folgemassnahmen zum Aktionsplan Erwachsenenlernen

Es ist an der Zeit, der Erwachsenenbildung im Kontext des lebenslangen Lernens ihren Platz zu sichern und ihre Rolle auf allen politischen Entscheidungsebenen zu verankern, damit sie ihren Beitrag dazu leisten kann, dass Europa den Herausforderungen gerecht wird.

Bis Ende 2007 sollte eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die die Kommission und die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, spezifische Aktionen und Projekte unter diesem Aktionsplan auszuarbeiten und die Umsetzung zu gewährleisten. Rat und Parlament werden ersucht, den Aktionsplan zu billigen.

In der zweiten Jahreshälfte 2009 wird eine Konferenz organisiert, auf der die Ergebnisse vorgestellt werden und das weitere Vorgehen diskutiert wird.

Anhang
Fahrplan für den Konsultationsprozess

  • 1 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft: http://europa.eu/eur-lex/de/treaties/dat/C_02325DE .003301.html .
  • 2 Mitteilung der Europäischen Kommission "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen", http://ec.europa.eu/education/policies/lll/life/communication/com_de.pdf .
  • 3 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit, http://ec.europa.eu/employment_social/news/2007/jun/flexicurity_en.pdf .
  • 4 Mitteilung der Europäischen Kommission "Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus". Definition der Erwachsenenbildung: alle Formen des Lernens Erwachsener nach Abschluss der allgemeinen und/oder beruflichen Bildung.
  • 5 Mitteilung der Europäischen Kommission "Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus", KOM (2006) 614 vom 23.10.2006, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0614de01.pdf .
  • 6 Sechs Millionen im Jahre 2005: Internes Arbeitspapier der Kommission "Progress towards the Lisbon objectives in education and training. Report based on indicators and benchmarks. Report 2006", SEK(2006) 639.
  • 7 Entwurf des Fortschrittsberichts 2007.
  • 8 In die Konsultation waren die 27 Mitgliedstaaten, die drei EWR-Länder sowie die Türkei einbezogen.
  • 9 ESF060603 - Unterstützung von allgemeiner und beruflicher Bildung durch den ESF, Hintergrundpapier.
  • 10 Förderung der Erwachsenenbildung. OECD, 2005. ISBN: 9264010920.
  • 11 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, 2006/962/EG, ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
  • 12 Mitteilung der Kommission "Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung", KOM (2006) 481 endgültig, 8. September 2006, http://ec.europa.eu/education/policies/2010/doc/comm481_de.pdf
  • 13 Definitionen siehe "Memorandum über Lebenslanges Lernen" (SEK(2000) 1832 vom 30.10.2000) und weitere Quellen, z.B. Klassifikation der Lernaktivitäten (Eurostat).
  • 14 Flash Eurobarometer 192: 87 % der Lehrkräfte an Universitäten in der EU sind der Ansicht, die Universitäten sollten sich für das Erwachsenenlernen öffnen.
  • 15 Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004-2006, http://ec.europa.eu/education/doc/official/keydoc/actlang/act_lang_de.pdf .
  • 16 Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.
  • 17 Ein kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, KOM (2007) 61 endgültig.