Empfehlungen Wo der Ausschüsse EU - AS - FJ - G - Wi - 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005 Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Sozialpolitische Agenda KOM (2005) 33 endg.

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Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS),
der Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ) und
der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo)

empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Der dynamische Wandel der beschäftigungs- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen in der EU erfordert eine Fortschreibung und Modernisierung des europäischen Sozialmodells entsprechend dem Ziel einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft.

2. Der Bundesrat betont die Aussage der Kommission in ihren strategischen Zielen 2005 bis 2009, dass auch die soziale Solidarität ein zentrales europäisches Ziel bleibt. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat, dass sich die Kommission mit der sozialpolitischen Agenda in vollem Umfang für die Modernisierung und Entwicklung des europäischen Sozialmodells sowie für die Förderung des sozialen Zusammenhalts einschließlich der Bekämpfung sozialer Ausgrenzung als Bestandteil der Lissabonner Strategie engagiert und der Agenda eine Schlüsselrolle bei der Förderung der sozialen Dimension des Wirtschaftswachstums zuweist, und regt an, die Fortschritte auf diesem Gebiet in geeigneter Weise darzustellen. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass die Kommission auch dem Aspekt der "Kosten einer nicht vorhandenen Sozialpolitik" Rechnung trägt.

3. Der Bundesrat bemängelt jedoch, dass sich die neue Sozialagenda in einer Aufzählung von mehr oder weniger konkret umrissenen Einzelvorhaben erschöpft, ohne eine zentrale Botschaft zu vermitteln oder zumindest Schwerpunkte hinreichend deutlich zu machen. Ein zielgerichteter Ansatz zur Umsetzung der (reformierten) Strategie von Lissabon ist nicht erkennbar, so dass die Sozialagenda hinter ihrem selbst gesteckten Ziel, das europäische Sozialmodell zu modernisieren, zurückbleibt.

4. Hinsichtlich der im Einzelnen angekündigten Vorschläge der Kommission sieht der Bundesrat Klärungsbedarf in folgenden Bereichen:

5. Bei der Debatte über nationale Mindesteinkommensregelungen sind die nationalen Besonderheiten zu berücksichtigen, die auf historischen und sozialpolitischen Entwicklungen beruhen. Keinesfalls dürfen die Mitgliedstaaten zur Einführung eines Mindestlohns verpflichtet werden.

6. Die angekündigte "Mitteilung der Kommission betreffend Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse" greift in Bezug auf die soziale Wohnraumförderung in unzulässiger und unnötiger Weise in die Befugnisse der Länder ein, soweit sie über eine bloße Bestandsaufnahme und Beschreibung der Organisation und Funktionsweise dieser Dienstleistungen hinausgeht (z.B. durch einen "Beitrag zur Modernisierung der Dienstleistung", wie hier angekündigt). Die Ausgestaltung der sozialen Wohnraumförderung im Einzelnen obliegt den Ländern. Im Hinblick darauf, dass die Wohnungsmärkte in Deutschland regional sehr differenziert sind und auch die Länderförderungen lediglich regional wirken, ist dies keine Aufgabe, die durch Gemeinschaftsrecht zu regeln wäre.

7. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, dass im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Hochrangigen Gruppe zu den Auswirkungen der EU-Erweiterungen auf die Mobilität und insbesondere den Übergangsregelungen die Länder rechtzeitig und umfassend beteiligt werden.

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8. Der Gesundheitsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.