Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 694/10 (PDF) = AE-Nr. 100869
Brüssel, den 14.10.2011
KOM (2011) 642 endgültig
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
{SEK(2011) 1187 endgültig}
{SEK(2011) 1188 endgültig}
1. Einleitung
Die EU erholt sich von der Krise in einem relativ schleppenden Prozess, der nach wie vor anfällig ist. Eine Ankurbelung der Konjunktur und ein höheres Wirtschaftswachstum sind erforderlich, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen, und entscheidend, um den öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten zu einer tragfähigen Entwicklung zu verhelfen. Die schwierige Haushaltslage schränkt politische Maßnahmen zwar ein; ein robustes Wachstum wird jedoch die Last der öffentlichen Verschuldung und des Schuldenstands entsprechend den Zielen des Stabilitäts- und Wachstumspakts1 verringern.
Haupttriebkräfte eines starken Wirtschaftswachstums sind wettbewerbsfähige Unternehmen aller Größenklassen. Diese benötigen ein Umfeld, das neue Ideen und Unternehmensgründungen begünstigt. In der vorliegenden Mitteilung werden folgende Bereiche aufgeführt, in denen deutliche Fortschritte auf dem Weg zu den Europa-2020- Zielen erforderlich sind: 1. strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft, 2. Innovationsfähigkeit von Industriezweigen, 3. Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz, 4. Rahmenbedingungen für Unternehmen, 5. Binnenmarkt, 6. kleine und mittlere Unternehmen.
Wenn man sich diesen Herausforderungen stellt, kann sich die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sowohl im Innern als auch weltweit verbessern. Die Kommission ist bemüht, die Mitgliedstaaten bei der geschickten Nutzung der begrenzten Ressourcen zu unterstützen, damit die globale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftszweige in diesen Staaten gesteigert wird. Die Annahme dieser Herausforderungen wird die Wachstumsaussichten aller Unternehmen, ob sie nun industriell, dienstleistungs- oder sozial orientiert sind, erhöhen.
Die europäische Industrie ist für die EU als globale Wirtschaftsmacht von entscheidender Bedeutung. Eine wettbewerbsfähige Industrie kann Kosten und Preise senken, neue Produkte schaffen und die Qualität erhöhen, wodurch sie maßgeblich zur Schaffung von Wohlstand und zum Produktivitätswachstum der Wirtschaft insgesamt beiträgt. Die Industrie ist auch die wichtigste Quelle der Innovationen, die zur Bewältigung der in der EU anstehenden gesellschaftlichen Aufgaben nötig sind.
Im Rahmen der Europa-2020- Strategie führte die Kommission 2010 eine ehrgeizige neue Industriepolitik2 ein, in der die zur Stärkung Europas als Investitions- und Produktionsstandort erforderlichen Maßnahmen betont werden; dazu gehört auch die Verpflichtung der Kommission, die Wettbewerbspolitik der Mitgliedstaaten zu überwachen. Darüber hinaus skizzierte die Kommission eine neue Handelspolitik.
Die Anfälligkeit der wirtschaftlichen Erholung spiegelt sich im Geschäftsklima wider,
das sich in der gesamten europäischen Wirtschaft verschlechtert hat. 3 Es bestehen eindeutige Abwärtsrisiken, die sich aus den Finanzmärkten, den steigenden Energie- und Rohstoffpreisen und der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung ergeben. Die Arbeitsproduktivität in der EU liegt derzeit um 1,4 % über dem 2008 erreichten Höhepunkt, die Beschäftigung in der Industrie und den industrienahen Dienstleistungsbranchen jedoch um 11 % darunter. Dieser Durchschnittswert verbirgt erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Im Vergleich zu den wichtigsten Konkurrenten verbesserten sich die relativen Lohnstückkosten in der EU seit 2008 um 12 %, was vor allem auf den Wechselkurseffekt zurückzuführen ist.
Das verarbeitende Gewerbe in Europa hat jedoch durchaus besser als erwartet abgeschnitten. Im zweiten Quartal produzierte es 5,3 % mehr als ein Jahr zuvor, obwohl es gegenüber dem Vorquartal keinen Zuwachs verzeichnete. Jetzt liegt die Produktion des verarbeitenden Gewerbes um etwa 14 % über dem Tiefpunkt von Anfang 2009, aber immer noch 9 % unter dem Spitzenwert von Anfang 2008.
Produktionsindizes der EU-27 im Zeitraum 1993-2011 (Trend angepasst)
Quelle: Eurostat
Bei der vorliegenden Mitteilung handelt es sich um eine neue jährliche Initiative, die sich, gestützt auf den Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit Europas 2011 (European Competitiveness Report 2011) und das Begleitdokument Member States" Competitiveness Performance and Policies, insbesondere mit der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten befasst. Diese Initiative trägt zur Bewertung der Mitgliedstaaten innerhalb des breiter angelegten Rahmens bei, der durch das "Europäische Semester" und die Strategie Europa 2020 gebildet wird. Nähere Einzelheiten zu den Argumenten und EU-Maßnahmen sind in den Begleitdokumenten dieser Mitteilung zu finden.
2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
2.1. Industrie im Wandel
Blickt man auf die längerfristigen Veränderungen zurück, die von 1999 bis 2007 in der Industriestruktur der Mitgliedstaaten zu verzeichnen waren, so zeigt sich, dass sich die Industriezweige in den einzelnen Ländern auf unterschiedlichen Wegen auf höhere Technologien oder höhere Qualifikationen ausgerichtet haben; bei dieser Ausrichtung wächst die Produktivität tendenziell rascher, und die Preise wurden vom globalen Wettbewerb weniger beeinträchtigt.
Zu Analysezwecken lässt sich die Industriestruktur der Mitgliedstaaten anhand vergleichbarer Eigenschaften und Handelsentwicklungen betrachten, obwohl diese Vorgehensweise immer noch erhebliche Unterschiede innerhalb der einzelnen Gruppen verdecken kann.
In der ersten Ländergruppe wird die Industriestruktur von technologisch fortgeschrittenen Industriezweigen beherrscht. Eine wesentliche Entwicklung im genannten Zeitraum war die zunehmende Spezialisierung dieser Gruppe auf technologiedominierte Industriezweige und innovationsstarke, ausbildungsintensive Bereiche.
Zu dieser Gruppe gehören Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich. Der Wertschöpfungsanteil der Industrie schwankt von 10,6 % in Frankreich bis 24,2 % in Irland.
Zur zweiten Gruppe zählen Länder, deren Industrie auf technologisch weniger fortgeschrittene Bereiche spezialisiert ist, obwohl einige äußerst wettbewerbsfähige Industriezweige vorhanden sind. Das Vorherrschen arbeitsintensiver Industriezweige, wenig Innovation und relativ niedrige Wissensintensität schlagen sich - zumindest im Vergleich mit der ersten Ländergruppe - in einer geringeren Zahl wachstumsstarker Unternehmen nieder.
Zu dieser Gruppe gehören Zypern, Griechenland, Italien, Luxemburg, Portugal und Spanien; der Wertschöpfungsanteil der Industrie schwankt von 6,5 % in Luxemburg bis 16,1 % in Italien.
Die dritte Gruppe umfasst Länder, die sich in einem Aufholprozess hinsichtlich des BIP pro Kopf befinden und vor allem mit Produkten aus innovationsstarken Bereichen und technologiedominierten Industriezweigen handeln. In diesen Ländern wurde ein Strukturwandel erreicht, bei dem sich der Schwerpunkt sowohl hinsichtlich der Produktion als auch des Handels von arbeitsintensiven auf technologiedominierte Industriezweige verlagerte.
Zu dieser Gruppe gehören die Tschechische Republik, Ungarn, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien; der Anteil der Industrie an der gesamten Wertschöpfung beträgt zwischen 13,3 % und 23,6 %.
Zur vierten Gruppe zählen die Länder, die sich im Aufholprozess befinden, deren Handelsschwerpunkt jedoch auf technologisch weniger fortgeschrittenen Bereichen liegt. Diese Staaten ähneln denen der zweiten Gruppe; mit ihnen gemeinsam haben sie auch die Tendenz zu ausbildungsintensiveren Bereichen. Ein wichtiger Unterschied besteht allerdings darin, dass in diesen Ländern die Zahl der wachstumsstarken Unternehmen weit über dem Durchschnitt liegt und sich in den technologiedominierten Industriezweigen Produktion und Handel stark spezialisiert haben. Diese Gruppe umfasst Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Rumänien; der Wertschöpfungsanteil der Industrie beträgt zwischen 9,9 % und 22,4 %.
In jeder Ländergruppe gibt es wettbewerbsfähige Industriezweige und expandierende Unternehmen. Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit muss man zu innovativen, wissensbasierten Bereichen überwechseln; erforderlich sind ferner entschlossene Maßnahmen zur Förderung des Wandels durch bessere Regulierung der Gütermärkte, Innovationsförderung und Investitionen in lebenslanges Lernen sowohl im Bereich der allgemeinen als auch der beruflichen Bildung.
2.2. Eine innovative Industrie
Forschung und Innovation treiben das Produktivitätswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie voran. Neue Technologien ermöglichen die gewerbliche Herstellung in immer geringeren Mengen; außerdem schaffen fortgeschrittene Werkstoffe, Technologien mit geringen CO₂-Emissionen, Bio- und Nanotechnologie neue Arten von Wettbewerbsvorteilen. Die EU-Industrie muss sich verstärkt um die Aneignung dieser Technologien bemühen, um ihren Wettbewerbsvorsprung weltweit zu halten.
Im jüngsten Bericht zu den Schlüsseltechnologien4 wurde die Notwendigkeit unterstrichen, in industrielle Innovationen zu investieren, um die Lücke zwischen Grundlagenforschung und Markt zu schließen. Will man neue Waren und Dienstleistungen in einem integrierten Ansatz auf den Markt bringen, sollte man auch Demonstrationsprojekte und Pilot- bzw. Prüfanlagen sowie bestimmte Maßnahmen im Hinblick auf staatliche Beihilfen, regionalen Zusammenhalt und Handelspolitik unterstützen. Den Wissenschaftlern an den Universitäten müssen Anreize gegeben werden, ihre Forschung zu kommerzialisieren und mit der Industrie zusammenzuarbeiten. Kundenbedürfnisse und Marktpotenzial sollten bei Forschung und Innovationsfinanzierung von Anfang an berücksichtigt und mögliche externe Investoren frühzeitig einbezogen werden. Die Entwicklung innovationsfreundlicherer Märkte lässt sich durch nachfrageseitige Maßnahmen unterstützen, z.B. intelligente Regulierung, Kundeninformation, Normung oder verstärkte Beschaffung innovativer Lösungen durch die öffentliche Hand.
All dies erfordert zusätzliche Fertigkeiten und Kompetenzen beispielsweise im Marketing und Management. Im Allgemeinen tragen vom Unternehmergeist geprägte, besser ausgebildete Arbeitskräfte zum Produktivitätswachstum bei, doch bestehen Unterschiede bei den Fortschritten, die die Mitgliedstaaten mit Humankapitalinvestionen erzielt haben. Besonders problematisch ist, dass es trotz der nach wie vor relativ hohen Arbeitslosigkeit in der EU für einige Unternehmen immer schwieriger wird, qualifiziertes Personal anzuwerben.
Zwar haben viele Mitgliedstaaten allmählich ihre Forschungs- und Innovationsförderung verstärkt, sie sollten aber die Zersplitterung der Förderungssysteme abbauen, um die effizienteste Nutzung der begrenzten Ressourcen zu gewährleisten.
Zu den weithin ergriffenen Maßnahmen zählen Darlehensprogramme für Technologieinvestitionen, Finanzierungsmöglichkeiten für Schlüsseltechnologien und Zuschüsse für technische Verbesserungen (Deutschland, Frankreich, Schweden, Italien, Portugal, Slowenien). Einige Länder haben Innovationsförderungsdienste eingerichtet und unterstützen die Entstehung von Clustern (Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, Schweden, Belgien).
Die Mitgliedstaaten stimmen sich jedoch bei Investitionen zur Unterstützung der Einführung innovativer Technologien kaum untereinander ab. Durch eine stärkere Koordination und Bündelung einzelstaatlicher Ressourcen könnten diese für gemeinsame Zwecke mobilisiert werden; die Mittel würden größere Innovationskapazitäten schaffen und eine angemessene kritische Masse für die Finanzierung bilden, was die Effizienz und Effektivität der Investitionen erhöhen würde. Umfangreiche Demonstrationsprojekte und Pilot- bzw. Prüfanlagen in ganz Europa (beispielsweise im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaften oder des europäischen Strategieplans für Energietechnologie) könnten Unternehmen helfen, Prototypen rascher zu erproben und zu bauen. Die Entwicklungszeiten bis zur Marktreife neuer Waren und Dienstleistungen könnten durch eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Clustern und Netzen sowie eine bessere Kenntnis der Herstellungskapazitäten erheblich verkürzt werden.
Eine moderne Regelung des geistigen Eigentums wird den ursprünglichen Erfinder schützen, ohne die Weiterentwicklung bestehender Ideen zu behindern. Das einheitliche EU-Patent, über das die Mitgliedstaaten derzeit miteinander verhandeln, wird den Rechtsrahmen erheblich verbessern und gleichzeitig die Kosten für Patentanmelder5 verringern .
Die Wettbewerbsfähigkeit würde erhöht durch
- - Bündelung knapper Ressourcen, wodurch sich eine kritische Masse für die Entwicklung von Innovationen zur Marktreife erreichen ließe, und durch verstärkte Zusammenarbeit bei Innovationen mit dem Ziel, umfangreiche Demonstrationsprojekte und Pilot- bzw. Prüfanlagen zu schaffen, z.B. unter Heranziehung des Modells des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI);
- - Abbau der Zersplitterung der Innovationsförderungssysteme, Förderung der Entwicklung innovativer Lösungen bis zur Marktreife und stärkere Marktorientierung von Forschungsprojekten. Dänemark und Österreich ist es gelungen, die Zersplitterung zurückzuführen; das Vereinigte Königreich verfügt über Programme zur Entwicklung innovativer Lösungen bis zur Marktreife.
2.3. Eine nachhaltige Industrie
Der Übergang zu einer nachhaltigen, ressourceneffizienten Wirtschaft mit geringen CO₂- Emissionen ist von entscheidender Bedeutung für den langfristigen Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Europa. Im vergangenen Jahrzehnt expandierte die Volkswirtschaft vieler Mitgliedstaaten ohne Anstieg des Energieverbrauchs, und in anderen Mitgliedstaaten fiel dieser Anstieg geringer als erwartet aus. Insbesondere die neuen Mitgliedstaaten holen trotz ihrer unterschiedlichen Ausgangspunkte rasch auf.
Insgesamt sind die Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Umsetzung in sich schlüssiger nationaler rechtlicher Regelungen zur Förderung der Energieeffizienz deutlich vorangekommen. Einigen Ländern fehlt es jedoch an Erfahrung und Verwaltungskapazität für die entsprechenden Schritte; diesen Ländern könnten die Rahmenvorschriften auf EU-Ebene Orientierung und Unterstützung bieten.
Trotz der erzielten Fortschritte haben sich die steigenden Weltmarktpreise für Energie sowie Verzerrungen auf nationaler Ebene in höheren Preisen für die Unternehmen, insbesondere für KMU, niedergeschlagen. Die energie- und rohstoffintensiven Branchen des verarbeitenden Gewerbes wie die Metallindustrie, die chemische Industrie sowie die Papier- und Zellstoffindustrie stehen besonderen Schwierigkeiten gegenüber. Der Übergang zu nachhaltigeren Produktionsmethoden lässt sich durch eine kohärente und effektive Kombination politischer Maßnahmen erleichtern; dazu könnten auch Maßnahmen zur Unterstützung von Forschung, Innovation, Ressourceneffizienz und zur Förderung des Einsatzes umweltfreundlicherer Technologien vor allem im verarbeitenden Gewerbe zählen.
Die Mitgliedstaaten haben Förderungssysteme zur Erhöhung der Energieeffizienz der Industrie eingeführt; in den meisten Fällen sind diese mit Energieauditprogrammen verbunden (Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Finnland, Deutschland, Portugal, Slowakei). Andere Mitgliedstaaten streben die Erhöhung der Energieeffizienz über freiwillige Vereinbarungen mit der Industrie an (Dänemark, Griechenland, Niederlande, Slowenien, Vereinigtes Königreich). Der Strategic Energy Technology Plan 6 soll die Entwicklung von Technologien .mit geringen CO₂-Emissionen beschleunigen, so dass diese rascher auf den Markt gebracht werden können. Erfreulich sind in diesem Zusammenhang gezielte Interventionen zur Verbesserung des Energieprofils von KMU (Griechenland, Irland, Litauen), obwohl hier noch mehr getan werden könnte.
Der Zugang zu nichtenergetischen, nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen bildet einen weiteren wesentlichen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie. Dass diese Rohstoffe teuer sind, ihre Preise schwanken und ihre Lagerstätten sich meist außerhalb der EU befinden, stellt für viele Unternehmen ein Risiko dar, und sowohl die EU als auch - in Ergänzung der externen Politikbereiche der EU - die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen konzipieren, die der Knappheit von Primärrohstoffen begegnen, und zwar durch eine nachhaltige Nutzung europäischer Ressourcen, durch die Förderung von Forschung und Innovation mit der Zielvorgabe, alternative Lösungen zu erarbeiten, durch die Steigerung der Ressourceneffizienz und durch die breit angelegte Förderung besserer Recyclingtechniken, darunter auch das Recycling in geringen Mengen verwendeter wertvoller Stoffe.
Die stärkere Einbindung ökologischer und sozialer Aspekte in Geschäftsbetrieb und -strategie gewinnt für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zunehmend an Bedeutung. Der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa 7 enthält eine Reihe von Maßnahmen auf EU-Ebene sowie entsprechende Empfehlungen für die Mitgliedstaaten, mit denen die nicht nachhaltige Nutzung von Ressourcen bekämpft werden soll.
Die Wettbewerbsfähigkeit würde erhöht durch
- - Begünstigung von Energie- und Rohstoffeffizienz, Innovationsförderung und Einsatz umweltfreundlicherer Technologien über die ganze Wertschöpfungskette hinweg; dies könnte mit Hilfe langfristiger Anreize geschehen, die die Entstehung neuer Märkte fördern und KMU die Teilnahme an solchen Prozessen erleichtern. Wie oben erläutert, sind viele Mitgliedstaaten in diesen Fragen erheblich vorangekommen.
- - Gewährleistung einer fairen und unverzerrten Preisbildung für Energie und Aufrüstung sowie Zusammenschaltung von Energieverteilungsnetzen.
Die Entwicklung eines sozialen Unternehmertums, sozialwirtschaftlicher Unternehmen und der Solidarwirtschaft ist ein weiteres wichtiges Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Industrie.
In der Solidarwirtschaft sind mehr als 11 Millionen Menschen in der EU beschäftigt; dies entspricht 6 % der Gesamtbeschäftigung 8 . Annähernd jedes vierte Unternehmen, das in Europa gegründet wird, arbeitet auf sozialwirtschaftlichem Gebiet. In Belgien, Finnland und Frankreich ist sogar jedes dritte Unternehmen so ausgerichtet9. Diese Unternehmen sind aufgrund des starken persönlichen Engagements der Mitarbeiter und der besseren0Arbeitsbedingungen häufig äußerst produktiv und wettbewerbsfähig1 .
Um eine "in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft" zu stärken, machte die Kommission die Sozialwirtschaft, soziale Verantwortung und soziale Innovationen zu einem zentralen Anliegen bei ihrer Suche nach neuen Lösungen für eine nachhaltigere Wirtschaft im Rahmen der Europa-2020-Strategie11, der Leitinitiative "Innovationsunion" 12, der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung13 und der Binnenmarktakte14
Die öffentliche Konsultation über die Binnenmarktakte15 unterstrich das große Interesse daran, dass sozialwirtschaftliche Unternehmen und die Sozialwirtschaft im Allgemeinen in der Lage sind, durch die Entwicklung nachhaltiger Arbeitsplätze innovative Antworten auf die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu liefern.
Die Kommission ist daher bereit, eine umfassende Diskussion über die Möglichkeiten zur Entwicklung dieses neuen Wirtschaftskonzepts einzuleiten. In einigen Wochen wird dazu mit der Mitteilung zur Initiative "soziale Unternehmen" und der Mitteilung betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen ein erster Schritt getan verabschiedet sind. In diesen Papieren werden Schlüsselmaßnahmen zur Förderung sozialwirtschaftlicher Unternehmen vorgestellt.
Die Wettbewerbsfähigkeit würde erhöht durch Begünstigung und Förderung des sozialen Unternehmertums in Europa, insbesondere durch Aufwertung seines öffentlichen Profils und Verbesserung seines Zugangs zu öffentlichen und privaten Finanzierungsmöglichkeiten (vor allem durch Solidarinvestmentfonds).
3. auf dem Weg zu einem unternehmensfreundlicheren Europa
3.1. Rahmenbedingungen für Unternehmen
Ein offenes, effizientes und wettbewerbsfähiges Geschäftsumfeld ist in einem globalen Kontext eine wesentliche Triebkraft für Wachstum. Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen reichen vom Ausbau der Infrastruktur bis zur Verkürzung der Zeit, die bis zur Erteilung einer Baugenehmigung verstreicht.
Zwar haben alle Mitgliedstaaten nationale Ziele zur Verringerung der Verwaltungslasten verabschiedet, doch sind nicht alle bei der Erfassung der derzeitigen Belastung vorangekommen oder haben diese verringert. In 18 Mitgliedstaaten sind Folgenabschätzungen bei neuen Rechtsetzungsvorschlägen zwingend vorgeschrieben, aber diese Vorschrift wird nicht in allen diesen Ländern erfüllt; außerdem decken die Folgenabschätzungen nicht immer sämtliche wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte ab, was ihre Effektivität begrenzt.
Die Hochwertigkeit und Verfügbarkeit von Infrastrukturen (Energie, Verkehr, Breitbandübertragung) tragen viel zu einem unternehmensfreundlichen Umfeld bei. Da die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur besonders in den neuen Mitgliedstaaten eine große Herausforderung darstellt, sollte in den Wiederaufbau und die Modernisierung dieser Infrastrukturen weiter kräftig investiert werden, auch mit Unterstützung der Strukturfonds und der Fazilität "Connecting Europe".
Unternehmen benötigen eine moderne öffentliche Verwaltung, die effiziente, hochwertige öffentliche Dienstleistungen erbringen kann. Bei Reformen sollte der Schwerpunkt auf E-Government-Initiativen wie einheitliche Service-Center für die Öffentlichkeit sowie gemeinsame Netze und Datenzentren liegen. Viele Initiativen für elektronische Behördendienste ermöglichen es Unternehmen auch, weniger Zeit mit Verwaltungsverfahren zu verlieren und mehr Ressourcen auf Geschäftsmöglichkeiten zu verwenden. Die elektronische Beschaffung ist in dieser Hinsicht in größtmöglichem Umfang zu fördern. Es ist ebenfalls wichtig, Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig werden wollen, leistungsfähige "onestop shops" (einheitliche Ansprechpartner) zur Verfügung zu stellen, damit sie Zeit und Ressourcen sparen und damit der Spielraum für Korruption verringert wird. Hier sind zwar beträchtliche Fortschritte erzielt worden, doch sind weitere Verbesserungen möglich.
Ein wichtiger Bereich, in dem es etwas zu verbessern gäbe, ist die Besteuerung von Unternehmen. Sowohl auf Ebene der EU als auch der Mitgliedstaaten muss weiter über die Fragen des allgemeinen effektiven Körperschaftsteuersatzes und die Ausgewogenheit der Besteuerung des Faktors Arbeit gegenüber der Ressourcennutzung nachgedacht werden; gleichzeitig kann der Abbau der steuerlichen Verwaltungslasten die Rahmenbedingungen für Unternehmen deutlich verbessern. Dies erfordert eine größere Transparenz und die Verringerung der Komplexität der Steuervorschriften und Durchführungsbestimmungen, die Vereinfachung der Zahlungsverfahren - u.a. durch E-Government - sowie die Gewährleistung einer verlässlichen Steuergesetzgebung. Der Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger6Schritt1 .
Die Wettbewerbsfähigkeit würde erhöht durch
- - Verringerung der Verwaltungslasten für Unternehmen durch Bewertung der derzeitigen Belastung (einschließlich der Belastung durch die Steuervorschriften) und rasche Reduzierung dieser Belastung entsprechend den Zielvorgaben. Beispielsweise waren die Niederlande Vorreiter bei der Erfassung und Bewertung der Verringerung der Verwaltungslasten sowie bei der Festlegung ehrgeiziger Ziele, was zu einer weltweit anerkannten Effizienz geführt hat;
- - Förderung des Wettbewerbs unter Dienstleistern, die Breitbandübertragungs-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturen nutzen.
3.2. Förderung des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors
Auf Dienstleistungen entfällt der größte Teil der EU-Wirtschaft; ihre Verflechtung mit dem verarbeitenden Gewerbe nimmt mit der Nutzung spezieller Dienstleistungen für Produktionsmanagement und Vertriebsprozesse zu. Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes bieten inzwischen Produkt und zugehörige Dienstleistungen in einem Paket an, und Dienstleister ergänzen ihr Angebot mit bestimmten Produkten und integrieren Fertigungsprozesse in ihre Wertschöpfungskette.
Dienstleistungsinnovationen zur Befriedigung von Kundenbedürfnissen können Wertschöpfungsketten, Sektoren und Märkte transformieren, 17 unabhängig davon ob sie von Dienstleistungsfirmen oder Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes ausgehen. Von unternehmensbezogenen Dienstleistungen gehen zunehmend Innovationen, neue Technologien und Leistungsverbesserungen aus. Diese Dienstleistungen wurden im Zuge von Vorleistungen, Wissenserwerb und Technologietransfer in die Wertschöpfungsketten anderer Wirtschaftszweige integriert; dies bietet dem europäischen verarbeitenden Gewerbe die Chance, sich neue Märkte zu erschließen und hinsichtlich seiner Produkte neue Einkommensquellen zu finden.
Der Binnenmarkt könnte mehr zum Wachstum beitragen, wenn alle derzeit geltenden europäischen Rechtsvorschriften von allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt wären. Das Ziel besteht darin, die Zersplitterung des Marktes zu überwinden und Barrieren für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie für Innovation und Kreativität zu beseitigen, wie es in der Binnenmarktakte1 8 festgehalten ist. In der vorgeschlagenen Verordnung zur europäischen Normung 19 wird der Bereich der europaweiten Normsetzung auf den Dienstleistungssektor ausgedehnt, damit sich einzelstaatliche Normen weniger überschneiden und einander widersprechen.
Dem Intra-EU-Handel mit Dienstleistungen mangelt es an Dynamik: er macht nur ein Fünftel des gesamten Intra-EU-Handels aus. Seit 2004 hat der Dienstleistungshandel zwischen der EU und der übrigen Welt schneller zugenommen als innerhalb des Binnenmarkts. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie20 war ein entscheidender Schritt; doch erbrachte das vor kurzem durchgeführte Verfahren der gegenseitigen Bewertung 21 eine Reihe von Bereichen, die nach wie vor der Verbesserung bedürfen.
Die Wettbewerbsfähigkeit würde erhöht durch
- - Entwicklung einer Förderung innovativer Dienstleistungen auf Basis messbarer Ergebnisse und durch Teilnahme an Innovationspartnerschaften und umfangreichen Demonstrationsprojekten;
- - vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt, insbesondere der Dienstleistungsrichtlinie, und Förderung von Unternehmensdienstleistungen. Malta steht bei der Umsetzung der Binnenmarkt-Vorschriften an der Spitze: Lediglich zwei Richtlinien sind dort noch umzusetzen.
3.3. Kleine und mittlere Unternehmen
Um das volle Potenzial kleiner und mittlerer Unternehmen freizusetzen, müssen in der gesamten EU kohärente Maßnahmen entsprechend der Mitteilung zur Überprüfung des "Small Business Act" für Europa ergriffen werden2 2 . Große ausführende Unternehmen befinden sich an der Spitze des wirtschaftlichen Erholungsprozesses, vielen KMU mangelt es jedoch an Nachfrage; dies hat mit zeitlichen Verzögerungen, aber auch mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und Exportmärkten zu tun. Misst man die Wachstumskraft der Unternehmen an der Ausweitung ihrer Beschäftigung, so weisen unter den wachstumsstarken Firmen kleine Unternehmen höhere Nettoraten bei der Schaffung von Arbeitsplätzen auf als die größeren. Wachstumsstarke
Unternehmen finden sich in allen Wirtschaftszweigen und Regionen und sind tendenziell innovativ.
Die Verschärfung der Kreditbedingungen während der Krise hat insbesondere für KMU den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erschwert. Daraufhin haben viele Mitgliedstaaten Korrekturmaßnahmen ergriffen, z.B. die Kapazität von Kreditbürgschaftssystemen erhöht, in Aktienfonds und Kleinstkreditprogramme investiert und die Kreditvergabe der Banken durch vorteilhafte Kreditbedingungen oder die Einschaltung von Kreditmediatoren erleichtert. Da der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten nach wie vor schwierig ist, sollten weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Verfügbarkeit angemessener Finanzierungsformen wie Darlehen, Beteiligungen und Kombinationen daraus zu fördern. Darüber hinaus sollte die Entwicklung von Finanzdienstleistern gefördert werden, die auf kleine Unternehmen (einschließlich sozialwirtschaftliche Unternehmen) spezialisiert sind. Wie in der Binnenmarktakte23 erwähnt, wird die Kommission noch vor dem Jahresende einen Rechtsakt zur Förderung der Entwicklung von Solidarinvestmentfonds in der Europäischen Union verabschieden.
Die Förderung des Handels durch die Mitgliedstaaten stärkt die weltweite Präsenz europäischer Unternehmen; die meisten Mitgliedstaaten unterstützen die Internationalisierung von KMU, indem sie Finanzmittel sowie Informationen und Hilfen im Hinblick auf Marktzugang und Regulierung bereitstellen. Die KMU, die diese Dienste in Anspruch nehmen, sind relativ zufrieden; allerdings gaben nur 27 % der internationalisierten KMU an, bestehende öffentliche Unterstützungsmaßnahmen seien ihnen bekannt; 7 % machten davon tatsächlich Gebrauch. Diese Ergebnisse legen nahe, dass der Bekanntheitsgrad und die Zugänglichkeit öffentlicher Unterstützung noch verbessert werden könnten.
Der durchschnittliche Zahlungsverzug kann in einigen Mitgliedstaaten sehr lang ausfallen, was das Überleben kleiner Unternehmen bedroht. Diese Situation hat sich im vergangenen Jahr nicht gebessert; in einigen Mitgliedstaaten hat sie sich bei Zahlungen seitens öffentlicher Verwaltungen sogar verschlechtert (Tschechische Republik, Griechenland, Zypern, Ungarn, Österreich, Slowakei). Nach der Richtlinie über Zahlungsverzug24 müssen öffentliche Stellen Zahlungen binnen 30 Tagen abwickeln. Diese Vorgabe zu erfüllen stellt für viele Mitgliedstaaten eine Herausforderung dar, insbesondere aber für Griechenland, Spanien, Italien und Portugal.
Die Wettbewerbsfähigkeit würde erhöht durch
- - Erleichterung des Wachstums von KMU, indem gewährleistet wird, dass Verordnungen kein Hindernis für eine Expansion darstellen; Erleichterung des Zugangs zu angemessenen Finanzierungsmöglichkeiten und Angebot von Unterstützung bei der Erschließung neuer Märkte sowie entsprechende Veröffentlichung solcher Angebote;
- - Maßnahmen zur Verkürzung der Zahlungsfristen für öffentliche Verwaltungen und zur strikten Einhaltung der Richtlinie über Zahlungsverzug.
4. Schlussfolgerungen
In dieser Mitteilung wird der Standpunkt vertreten, dass die Mitgliedstaaten zur Erzielung eines nachhaltigen Wachstums und zur Belebung der Konjunktur kohärente, abgestimmte industriepolitische Maßnahmen ergreifen sowie tiefgreifende strukturelle Änderungen herbeiführen müssen. Die Entwicklung lässt sich erheblich beeinflussen, wenn man den Wandel fördert, Innovationen ermöglicht, Nachhaltigkeit unterstützt, die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert und sich die Vorteile des Binnenmarkts zunutze macht. Die Umsetzung dieser Maßnahmen sollte in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten Vorrang haben, wie sie auch in der Kommission Priorität ist.
In Zeiten einer angespannten Haushaltslage können knappe Mittel durch eine stärkere Koordination der einzelstaatlichen Maßnahmen besser zur Wachstums- und Innovationsförderung ausgenutzt werden. Auf EU-Ebene wurde der Vorschlag der Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen25 so angelegt, dass diese Ziele vorrangig verfolgt werden, und zwar durch Stärkung der Fähigkeit der EU zu Investitionen in industrielle Innovationen mithilfe des Abbaus von Zersplitterung, durch Vereinfachung der Regeln für die Begünstigten und durch verstärkte Ausrichtung auf die Entwicklung von Innovationen bis zur Marktreife.
Die Kommission wird die Anstrengungen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Strategie Europa 2020 unternehmen, verstärkt unterstützen; dabei verfolgt sie einen kohärenten Ansatz zur Überwachung der Fortschritte im Zeitverlauf und bietet das Forum, das zur Ermittlung bewährter Verfahrennotwendig ist.
Die Kommission wird Folgendes tun:
stärkere Koordinierung der Industriepolitik der Mitgliedstaaten durch Förderung und Überwachung wachstumsfördernder Strukturverbesserungen, damit die Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht werden;
Einrichtung eines Forums zur Ermittlung und Erörterung bewährter Verfahren zur Wachstumsförderung durch Industriepolitik bis zum ersten Quartal 2012.
- 1. http://ec.europa.eu/economy finance/sgp/index de.htm .
- 2. Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit (KOM (2010) 614).
- 3. http://ec.europa.eu/economy_finance/db_indicators/surveys/index_en.htm
- 4. http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/ict/files/kets/hlg report final en.pdf
- 5. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes KOM (2011) 215 endg., 13.4.2011.
- 6. http://ec.europa.eu/energy/technology/set_plan/set_plan_en.htm .
- 7. Mitteilung "Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa", KOM (2011) 571 endg., 20.9.2011.
- 8. CIRIEC (Internationales Forschungs- und Informationszentrum für öffentliche Wirtschaft, Sozialwirtschaft und Genossenschaftswesen), "The Social economy in the European Union", S. 48.
- 9. Global entrepreneurship Monitor, Executive report 2009.
- 10. Beispielsweise fällt in Frankreich die krankheitsbedingte Abwesenheit hier deutlich niedriger aus als in den Unternehmen im Allgemeinen: 5,5 % gegenüber 22 %; "Absence from work for health reasons in the social economy", Chorum, April 2011, http://www.cides.chorum.fr.
- 11. Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, KOM (2010) 2020.
- 12. Mitteilung zur Innovationsunion, KOM (2010) 546 endg., 6. Oktober 20 10.
- 13. Mitteilung über die "Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt", KOM (2010) 758 endg. vom 16. Dezember 2010.
- 14. "Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen", KOM (2011) 206 endg. vom 13. April 2011.
- 15. http://ec.europa.eu/internal_market/smact/consultations/2011/debate/index_en.htm
- 16. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB), KOM (2011) 121 vom 16.3.2011.
- 17. http://www.europeinnova.eu/web/guest/innovationinservices/expertpanel/about
- 18. Binnenmarktakte. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen - "Gemeinsam für neues Wachstum"; KOM (2011) 206 endg. vom 13.4.2011.
- 19. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, KOM (2011) 315 endg. vom 1.6.2011.
- 20. Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt.
- 21. "Auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen - Nutzung der Ergebnisse des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie", KOM (2011) 20 endg. vom 27.1.2011.
- 22. Überprüfung des "Small Business Act" für Europa, KOM (2011) 78/3 endg. vom 23.2.2011.
- 23. Leitaktion des Hebels 8 (Soziales Unternehmertum).
- 24. Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Neufassung).
- 25. Ein Haushalt für Europa 2020, KOM (2011) 500 endg.