947. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2016
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Kulturausschuss (K) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Nummer 4.2.1
- 1. Der Bundesrat betont, dass das Forschungs- und Innovationsprogramm der EU, Horizont 2020, wichtige Beiträge dazu leistet, dass die Mitgliedstaaten der EU innovativ sowie wettbewerbs- und zukunftsfähig bleiben.
- 2. Der Bundesrat begrüßt das Bestreben der Kommission, in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas zu investieren, insbesondere durch die geplanten Investitionen in Höhe von 500 Millionen Euro aus dem Programm Horizont 2020 für so genannte Digital Innovation Hubs (DIH).
- 3. Die Finanzierung der DIH ist aus Mitteln der zweiten Säule von Horizont 2020, "Führende Rolle der Industrie", sicherzustellen und darf nicht zulasten des Budgets der übrigen Programmteile von Horizont 2020 gehen.
- 4. Bei der Förderung der DIH ist aus Sicht des Bundesrates am bewährten Prinzip von Partnern aus mindestens drei Mitgliedstaaten festzuhalten.
- 5. Der Bundesrat bittet sicherzustellen, dass bei der Ausgestaltung der avisierten Maßnahmen die Hochschulen - entsprechend ihrer wichtigen Rolle im Innovationsprozess - angemessen berücksichtigt werden.
- 6. Bei der Förderung sollten [die bestehenden] ICT Hubs berücksichtigt und das Prinzip der Exzellenz angewendet werden.
- 8. Bei der weiteren Ausgestaltung von Horizont 2020 im Sinne der angekündigten Gewichtungen der vorliegenden Mitteilung muss mithin wissenschaftliche Exzellenz weiterhin entscheidendes Kriterium bei der Auswahl der Förderfälle bleiben und die wichtige Rolle von Hochschulen im Wissenstransfer und im Innovationsprozess angemessen berücksichtigt werden, damit die Wirkung der geplanten Investitionen aus Horizont 2020 weiter optimiert werden kann. Vor diesem Hintergrund sollte insbesondere die Zielwirkung der in Kapitel 4.2.1 geplanten Aktivitäten konkretisiert und gegebenenfalls überdacht werden.
Zu Nummer 4.4
- 9. Der Bundesrat sieht die Ankündigung der Kommission einer "Agenda für neue Kompetenzen" mit Sorge. Er unterstreicht, dass die Kompetenz für die Ausgestaltung der Bildungsinhalte und ihre Weiterentwicklung ausschließlich bei den Mitgliedstaaten - in Deutschland bei den Ländern - liegt und verweist insoweit auch auf seine Stellungnahme vom 10. Juli 2015 zur Strategie für einen digitalen Binnenmarkt (BR-Drucksache 212/15(B) , Ziffer 39). Im Bildungsbereich kommt der EU nur eine unterstützende Rolle unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und der Freiwilligkeit der europäischen Bildungskooperation zu. Dieses Kompetenzgefüge ist auch im Rahmen eines digitalen Binnenmarktes zu beachten.
Weiteres
- 10. Der Bundesrat regt an, dass sich die Kommission in ihren Mitteilungen belastbar und nachvollziehbar zur geplanten Finanzierung angekündigter Aktivitäten äußert.
B
- 11. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Rechtsausschuss und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.