Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

A. Problem und Ziel

Die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Prüfung in Ausbildungsberufen war bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Eine weitere befristete Gleichstellung der von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen - bis zum 31. Juli 2023 ist nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung geboten:

Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Zeichenakademie Hanau: Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird:

Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Zeichenakademie Hanau:Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird:
Abschlussprüfung als
Goldschmied/Goldschmiedin
Fachrichtungen:
- Schmuck
Goldschmied/Goldschmiedin im Gewerbe Nummer 11 des Abschnitt 1 der Anlage B der Handwerksordnung "Gold- und Silberschmiede" Fachrichtungen:
- Schmuck
Abschlussprüfung als Silber-
schmied/Silberschmiedin
Schwerpunkte:
- Metall
Silberschmied/Silberschmiedin im Gewerbe Nummer 11 des Abschnitt 1 der Anlage B der Handwerksordnung "Gold- und Silberschmiede " Schwerpunkte:
- Metall
Abschlussprüfung als
Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin
Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin

B. Lösung

Eine befristete Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

E. Erfüllungsaufwand

Mit dem Regelungsvorhaben werden keine Vorgaben für Bürger, Wirtschaft oder Behörden gemacht. Vor diesem Hintergrund führt das Vorhaben zu keinem Erfüllungsaufwand. Der Normenkontrollrat (NKR) hat bestätigt, dass die Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf die vom NKR zu prüfenden Aspekte nicht erheblich sind und keiner Stellungnahme des NKR bedürfen.

F. Weitere Kosten

Keine.

Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

Bundeskanzleramt Berlin, 23. April 2019 Staatsminister bei der Bundeskanzlerin

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu erlassende Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen mit Begründung und Vorblatt.

Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hendrik Hoppenstedt

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

Vom ...

Auf Grund des § 50 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 436 Nummer 3 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und auf Grund des § 40 Absatz 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung:

§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Die vom 1. Januar 2018 bis zum Ablauf des 31. Juli 2023 von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:

Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Zeichenakademie Hanau: Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird:

Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Zeichenakademie Hanau:Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird:
Abschlussprüfung als
Goldschmied/Goldschmiedin
Fachrichtungen:
- Schmuck
Goldschmied und Goldschmiedin im Gewerbe des Anlage B Abschnitt 1 Nummer 11 "Gold- und Silberschmiede" der Handwerksordnung
Fachrichtung:
- Schmuck
Abschlussprüfung als
Silberschmied/Silberschmiedin
Schwerpunkte:
- Metall
Silberschmied und Silberschmiedin im Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 Nummer 11 "Gold- und Silberschmiede" der Handwerksordnung
Schwerpunkt:
- Metall
Abschlussprüfung als
Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin
Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und am 1. August 2023 außer Kraft.

Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Das Hessische Kultusministerium hat mit Schreiben vom 8. Januar 2018 (geändert am 13.06.2018) die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen beantragt.

Die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen war bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Deshalb kann sie nicht verlängert, sondern muss neu verordnet werden.

Die Staatliche Zeichenakademie Hanau weist die sachliche und personelle Ausstattung für die Gleichstellung bis zum 31. Juli 2023 auf. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat nach gutachterlicher Prüfung bestätigt, dass die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Die Gleichstellung der erteilten Prüfungszeugnisse wird bis zum 31. Juli 2023 ermöglicht.

Zu § 2

Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten. Die Geltung der Verordnung wird auf den Ablauf des 31. Juli 2023 befristet.