Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/681
(Fluggastdatengesetz - FlugDaG)

Der Bundesrat hat in seiner 956. Sitzung am 31. März 2017 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine nachvollziehbare Darstellung der den Ländern voraussichtlich entstehenden Kosten vorzulegen.

Begründung:

Laut Gesetzesbegründung geht der Bund davon aus, dass für Länder und Kommunen kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand anfällt. Diese Einschätzung ist aus folgenden Gründen in Zweifel zu ziehen:

Gemäß § 6 FlugDaG-E kann die Fluggastdatenzentralstelle die aus einem Abgleich resultierenden Fluggastdaten und Ergebnisse der Verarbeitung zur weiteren Überprüfung oder zur Veranlassung geeigneter Maßnahmen unter anderem an die Landeskriminalämter und die Verfassungsschutzbehörden der Länder übermitteln. Durch diese Weitergabe von Informationen oder Treffern werden Folgemaßnahmen in den Ländern ausgelöst (Verdacht einer Straftat, Legalitätsprinzip). Es kann daher davon ausgegangen werden, dass hierdurch ein nicht unerheblicher Aufwand, zum Beispiel durch höheren Personalbedarf, in den Ländern verursacht wird. Es sollte daher eine nachvollziehbare Darstellung der den Ländern voraussichtlich entstehenden Kosten vorgelegt werden.