Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 224. Sitzung am 28. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/13213 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 016/12279 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

II. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

III. Nach Artikel 2 werden die folgenden Artikel 3 und 4 eingefügt:

"Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung

IV. Die bisherigen Artikel 3 und 4 werden die Artikel 5 und 6.


Fristablauf: 10.07.09
Initiativgesetz des Bundestages