Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22. April 2016 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Eibestandteile enthalten, mit der Haltungsform der Legehennen
Seit Jahren ist EU-weit in den Vermarktungsnormen für Eier festgelegt, dass die Haltungsform der Legehennen jeweils zu deklarieren ist. Dies hat zur Transparenz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern geführt und den Anteil der vermarkteten Eier aus tierwohlgerechteren Haltungsformen verstärkt. Gleichzeitig gehen aber die Hühnereier, die nicht aus dem ökologischen Landbau oder aus Freilandhaltungen stammen, in die Verarbeitung. Hier ist es Verbraucherinnen und Verbrauchern derzeit nicht möglich, Informationen über die Haltungsform der Legehennen zu bekommen. Einige Unternehmen geben entsprechende Hinweise auf freiwilliger Basis. Nur eine verpflichtende Kennzeichnung kann jedoch den Verbraucherwünschen nach mehr Information gerecht werden und letztendlich auch die Tierhaltungssituation verbessern.
Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf,
- 1. den Entwurf einer nationalen Regelung zur verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsform der Legehennen bei der Herstellung von Lebensmitteln mit der Zutat Ei vorzulegen,
- 2. sich auf EU-Ebene für eine europaweite Regelung einzusetzen,
- 3. den Bundesrat zeitnah über die Ergebnisse zu unterrichten.
Begründung:
Bereits mit dem Entschließungsantrag (BR-Drucksache 813/11 (PDF) ) des Landes Rheinland-Pfalz wurutlich gemacht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mehrheitlich Eier aus Käfighaltungen ablehnen. Die in den europäischen Vermarktungsnormen festgelegten Haltungssysteme sind bei Eiern zu kennzeichnen. Die Haltungsformen sind im Detail beschrieben. Über die Kennzeichnung mit den Ziffern 0, 1, 2, 3 ist ein für Verbraucher bekanntes und eingängiges System der Kennzeichnung geschaffen. Dies sollte auch für die Herstellung von Lebensmitteln mit der Zutat Ei verpflichtend geregelt werden. In einem ersten Schritt kann eine nationale Regelung ausreichend sein. Der Bund muss sich aber auf EU-Ebene für eine EU-weite Regelung einsetzen. Auch wenn die EU-Kommission bisher nur eine Evaluation zur Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch und Fleischerzeugnissen vorgelegt hat, ist keine Mehrbelastung der Wirtschaft durch ein solches System der Kennzeichnung zu erwarten, da die zu verarbeitende Ware zumeist in großen Chargen gehandhabt wird und die Herkunft der Eier und der Haltungsformen belegt sind.