Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. März 2009 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 065/06(B)
Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf den EG-Vertrag,
- - in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs der Europäischen Gemeinschaften zum Modell der "Einzigen Prüfung" (und Vorschlag für einen internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)1,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. Juni 2005 über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten internen Kontrollrahmens (KOM (2005) 0252),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2006 über den Aktionsplan der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen (KOM (2006) 0009),
- - in Kenntnis des ersten halbjährlichen Berichts über den Fortschrittsanzeiger für die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen (SEK(2006)1009), der am 19. Juli 2006 im Anschluss an die vom Parlament in seiner Entschließung vom 27. April 2006 zur Entlastung für das Haushaltsjahr 20042 erhobene Forderung veröffentlicht wurde,
- - in Kenntnis des am 7. März 2007 veröffentlichten Zwischenberichts der Kommission über die erzielten Fortschritte (KOM (2007) 0086), in dem die Fortschritte dargelegt und mehrere zusätzliche Maßnahmen angekündigt werden,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 27. Februar 2008 mit dem Titel "Bericht über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen" (KOM (2008) 0110) und des ihr beigefügten Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen (SEK(2008)0259),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 4. Juni 2008 mit dem Titel "Managementbilanz der Kommission 2007 - Synthesebericht" (KOM (2008) 0338),
- - in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2007 durchgeführten internen Prüfungen (KOM (2008) 0499),
- - in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2006 (KOM (2008) 0629 und KOM (2008) 0628) und der begleitenden Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen (SEK(2008)2579 und SEK(2008)2580),
- - unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs der Europäischen Gemeinschaften über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2007, zusammen mit den Antworten der Organe1,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6-0022/2009),
A. in der Erwägung, dass die Kommission den Haushaltsplan gemäß Artikel 274 des EG-Vertrags in eigener Verantwortung entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausführt,
B. in der Erwägung, dass der Grundsatz einer effizienten internen Kontrolle zu den Haushaltsgrundsätzen gehört, die in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (Haushaltsordnung)2 in der durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 vom 13. Dezember 20063 geänderten Fassung festgelegt wurden, wie auch die Kommission in dem Aktionsplan für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen ("Aktionsplan") vorgeschlagen hat,
C. in der Erwägung, dass die Kommission ihr tatsächliches Engagement für Transparenz und wirtschaftliche Haushaltsführung am eindruckvollsten dadurch zum Ausdruck bringen kann, dass sie alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel für die Initiativen zur Verbesserung der Qualität der Haushaltsführung einsetzt und diese Initiativen mit allen Kräften unterstützt, um vom Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (ERH) eine positive Zuverlässigkeitserklärung (DAS4) zu erhalten,
D. in der Erwägung, dass in Ziffer 5 der Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 8. November 2005 der Verwirklichung eines integrierten internen Kontrollrahmens sowie einfachen und leicht anzuwendenden Kontrollvorschriften wesentliche Bedeutung beigemessen wurde und die Kommission darum ersucht wurde, die Kontrollkosten nach Ausgabenbereichen zu bewerten,
E. in der Erwägung, dass die Kommission im Januar 2006 zur Unterstützung des strategischen Ziels, eine positive Zuverlässigkeitserklärung des ERH zu erhalten, den Aktionsplan annahm, der sich auf Empfehlungen des ERH5, die Entschließung des Parlaments vom 12. April 2005 zur Entlastung für das Haushaltsjahr 20036 und die Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 8. November 2005 stützt,
F. in der Erwägung, dass mit diesem Aktionsplan die seinerzeit bei den Kontrollstrukturen der Kommission verzeichneten "Defizite" aufgezeigt und 16 Bereiche für Maßnahmen festgelegt wurden, die bis Ende 2007 durchgeführt werden sollten, wobei berücksichtigt werden sollte, dass eine Verbesserung der Haushaltsführung in der Europäischen Union durch eine aufmerksame Überwachung der Kontrollen in der Kommission und den Mitgliedstaaten unterstützt werden muss,
G. in der Erwägung, dass der ERH in Ziffer 2.29 in Kapitel 2 (betreffend das interne Kontrollsystem der Kommission) seines Jahresberichts für 2007 darauf hinweist, dass der zusammenfassende Bericht der Kommission für 2007 eine zuversichtliche Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der bisherigen Maßnahmen liefere, es gleichzeitig jedoch heiße, dass Nachweise für die Wirksamkeit der Maßnahmen gemessen am Rückgang der Fehlerquote in den zugrunde liegenden Vorgängen voraussichtlich noch eine Weile auf sich warten ließen,
H. in der Erwägung, dass gemäß der Antwort der Kommission auf Ziffer 2.30 des Jahresberichts des ERH für 2007 "die Umsetzung der Maßnahmen ... kontinuierlich [erfolgt] und ... tatkräftig voran getrieben [wird]. Die Maßnahmen wirken sich zwangsläufig erst nach ihrer Umsetzung in den Jahren 2006 und 2007 aus. Der erste Bericht über die Wirkung der Maßnahmen wird Anfang 2009 vorgelegt.",
- 1. begrüßt die bei der Verwirklichung des Aktionsplans insgesamt erzielten Fortschritte und die Tatsache, dass die meisten Maßnahmen durchgeführt und die meisten der im Aktionsplan ermittelten Defizite behoben wurden;
- 2. unterstreicht, dass ein effektiver integrierter interner Kontrollrahmen, wie er im Aktionsplan der Kommission ins Auge gefasst wird, es der Kommission und den Mitgliedstaaten gestatten wird, den Haushaltsplan der Europäischen Union entsprechend politischen Zielvorgaben und den Prioritäten des Parlaments besser auszuführen;
- 3. bedauert das Fehlen einer eindeutigen Sprache und fordert die Kommission auf, genau anzugeben, auf welcher Stufe sie sich im Prozess der Verwirklichung eines integrierten internen Kontrollrahmens sieht und wann ihrer Erwartung nach die ergriffenen Maßnahmen sichtbare und positive Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge haben werden;
- 4. nimmt den von der Kommission am 4. Februar 2009 angenommenen Bericht über die Wirkung des Aktionsplans (KOM (2009) 0043) zur Kenntnis und wird ihn in der Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 berücksichtigen;
- 5. nimmt die von der Kommission unternommenen Bemühungen zur Kenntnis, bedauert jedoch, dass die Kommission aufgrund von Berichterstattungsproblemen der Mitgliedstaaten bisher nicht in der Lage gewesen ist, vollständige und zuverlässige Zahlen zu Einziehungen und zu Finanzkorrekturen vorzulegen; fordert die Kommission auf, diese Probleme zu lösen, und erwartet, dass sie einen detaillierten Zeitplan für die Entwicklung und Anwendung eines neuen Systems der Berichterstattung vorlegt;
- 6. weist darauf hin, dass die Wirkung der Maßnahmen die Grundlage für die Bewertung des Erfolgs des Aktionsplans durch zurückgegangene Fehlerquoten und verbesserte Bewertungen von Kontrollsystemen, die vom ERH bestätigt werden, darstellen wird;
- 7. geht unbedingt davon aus, dass derartige Verbesserungen reale Auswirkungen auf den Jahresbericht des ERH für 2008 haben werden;
- 8. fordert die Kommission dazu auf, bei ihrer Folgenabschätzung des Aktionsplans die Transparenz zu verbessern und dessen Umsetzung umfassend zu überwachen;
Maßnahmen 4, 10 und 10N: Fehlerindex oder hinnehmbares Fehlerrisiko - Analyse des bestehenden Gleichgewichts zwischen operativen Ausgaben und Kosten des Kontrollsystems
- 9. bedauert die Tatsache, dass bei zwei der für dieses Parlament wichtigsten Maßnahmen eine gewisse Verzögerung im Vergleich zu dem geplanten Zeitplan festzustellen ist;
- 10. bedauert insbesondere die Tatsache, dass Maßnahme 4 des Aktionsplans betreffend die Einleitung einer interinstitutionellen Initiative bezüglich der hinsichtlich der tolerierbaren Risiken bei den zugrunde liegenden Vorgängen zu berücksichtigenden Grundprinzipien noch nicht umgesetzt wurde; stimmt der Feststellung des ERH in seiner Stellungnahme Nr. 4/20061 zu, dass der Begriff des "hinnehmbaren Risikos" zwar ein grundlegendes Konzept in einem integrierten internen Kontrollrahmen darstellt, allerdings noch nicht geklärt wurde, wie dieser Begriff definiert werden soll;
- 11. weist darauf hin, dass der Rechnungshof bereits in den Ziffern 2.9 und 2.10 seines Jahresberichts für 20052 die Auffassung vertrat, bezüglich der Einrichtung eines integrierten internen Kontrollrahmens sei "eines der wichtigsten von der Kommission gebilligten Ziele die Verhältnismäßigkeit und Kostenwirksamkeit der Kontrollen";
- 12. verweist darüber hinaus auf die genannten Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 8. November 2005, die Folgendes besagen: "Der Rat ist übereinstimmend mit der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs der Auffassung, dass er sich mit dem Europäischen Parlament darüber verständigen sollte, welche Risiken bei den zugrunde liegenden Vorgängen in Anbetracht der Kosten und Nutzen der Kontrollen in den verschiedenen Politikbereichen und der Höhe der betreffenden Ausgaben hinnehmbar sind.";
- 13. weist darauf hin, dass der ERH in Ziffer 2.42 Buchstabe c seines Jahresberichts für 2007 empfiehlt, Fortschritte im Hinblick auf die zunehmende Berücksichtigung des Konzepts des hinnehmbaren Risikos zu erzielen, und in Ziffer 1.52 Buchstabe c in Kapitel 1 (betreffend die Zuverlässigkeitserklärung und die Belege) dieses Berichts feststellt, dass "das ausgewogene Verhältnis zwischen Kosten und Restrisiko ... in einigen Ausgabenbereichen so wichtig [ist], dass es auf politischer Ebene (d.h. von der Haushalts-/Entlastungsbehörde) im Namen der Unionsbürger gebilligt werden sollte";
- 14. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die versprochene Mitteilung zu diesem Thema rasch zu verabschieden, um die interinstitutionelle Debatte über die tolerierbaren Risiken wieder zu beleben, wie vom Parlament bereits in seiner Entschließung vom 24. April 2007 zur Entlastung für das Haushaltsjahr 20051 und seiner Entschließung vom 22. April 2008 zur Entlastung für das Haushaltsjahr 20062 gefordert; ersucht die Kommission, die für die Bestimmung der Fehlerquoten angewandten Verfahren umfassend offen zu legen;
- 15. vertritt daher die Ansicht, dass die Kommission unter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Kostenwirksamkeit der Kontrollsysteme das bestehende Verhältnis zwischen den für jede einzelne politische Maßnahme verfügbaren Mitteln einerseits sowie andererseits dem Teil dieser Mittel, den sie in den Kontrollsystemen pro Ausgabenbereich verwendet, bewerten sollte, wie vom Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 gefordert;
- 16. weist die Kommission darauf hin, wie wichtig es ist, vergleichende Analysen vorzunehmen, die allein die Bestimmung eines hinnehmbaren Fehlerrisikos ermöglichen, und sie dem Parlament, dem Rat und dem ERH zu übermitteln;
- 17. ist der Ansicht, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen den für Kontrollmaßnahmen bestimmten Ressourcen und den durch die Kontrollen erzielten Ergebnissen ein vom ERH zu berücksichtigendes wesentliches Element sein sollte;
- 18. betont die sehr wichtige Bemerkung des ERH in Ziffer 1.52 Buchstabe d seines Jahresberichts für 2007 folgenden Wortlauts: "Ist eine Regelung nicht zu akzeptablen Kosten und mit einem vertretbaren Risiko zufriedenstellend durchführbar, sollte sie überdacht werden.";
- 19. fordert die Kommission in Bezug auf die Maßnahmen 10 und 10N auf, zuverlässige Informationen über die Kosten der Kontrollsysteme und über mögliche Instrumente der Vereinfachung vorzulegen mit dem Ziel, einen besseren Ausgleich zwischen der Notwendigkeit von Kontrollen und der Zielvorgabe einer Verringerung des Verwaltungsaufwands für Antragsteller und Begünstigte von EU-Mitteln zu finden;
- 20. verweist auf seinen eigenen Standpunkt und den Standpunkt des ERH, dass komplizierte bzw. unklare Regeln und komplexe rechtliche Auflagen eine negative Wirkung auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit von EU-Ausgaben haben; hält es für notwendig, das Thema der Vereinfachung als wichtigen Punkt für die nächste Überarbeitung der Haushaltsordnung und für die künftige Rechtsgrundlage von EU-Ausgabenprogrammen aufzugreifen;
Maßnahmen 1, 3, 3N, 5, 10, 10a, 11N, 13 und 15: Erforderliche Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
- 21. betont, dass die Kommission bei der Umsetzung der Maßnahmen 1, 3, 3N, 5, 10, 10a, 11N, 13 und 15 auch von der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten abhängig ist; unterstreicht, dass es diese Maßnahmen uneingeschränkt unterstützt, und fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um sie so umfassend wie möglich zu verwirklichen;
- 22. verweist auf die von der Kommission in ihrer genannten Mitteilung von 2008 (KOM (2008) 0110) abgegebene Erklärung, dass die Maßnahmen 1, 3, 3N, 5, 8 und 13 abgeschlossen wurden;
- 23. weist nichtsdestoweniger darauf hin, dass ihm bisher keine Belege oder Daten bekannt sind, die eine derartige Erklärung rechtfertigen; sieht sich daher gezwungen, ernsthaft in Frage zu stellen, ob diese Maßnahmen abgeschlossen wurden und ob sie verwirklicht wurden oder Auswirkungen auf die weitere Umsetzung des Aktionsplans hatten;
- 24. fordert den ERH auf, detaillierter über die Zusammenarbeit mit den nationalen Rechnungshöfen Bericht zu erstatten und vorherzusagen, wann diese Zusammenarbeit positive Wirkungen zeigen wird;
Maßnahmen 5 und 13: Förderung der Verwendung von jährlichen Zusammenfassungen und Erklärungen zur Mittelverwaltung
- 25. begrüßt die erstmals am 15. Februar 2008 vorgelegten jährlichen Zusammenfassungen der verfügbaren Prüfungen und Erklärungen auf nationaler Ebene, die ein erheblicher Schritt mit Blick auf das Ziel einer Verbesserung der Verwaltung der EU-Mittel sind; bedauert allerdings die mangelnde Transparenz bezüglich dieser jährlichen Zusammenfassungen, die die Kommission dem Parlament nicht übermittelt hatte;
- 26. begrüßt die Vorlage der jährlichen Zusammenfassungen und der Bewertung und Erklärungen in den jährlichen Tätigkeitsberichten 2006 und 2007 der für die Strukturfonds zuständigen Generaldirektionen ab 2008, betrachtet jedoch die Maßnahmen 5 und 13 bei weitem nicht als abgeschlossen, da das Parlament nicht ausreichend unterrichtet wurde;
- 27. bedauert, dass das Parlament bisher von der Kommission keine vollständigen Informationen über die Bewertung und vergleichende Analyse der ersten vorgelegten jährlichen Zusammenfassungen erhalten hat;
- 28. weist darüber hinaus darauf hin, dass der ERH in seinem Jahresbericht für 2007 feststellt, dass die jährlichen Zusammenfassungen wegen der uneinheitlichen Darstellung noch keine zuverlässige Bewertung der Funktionsweise und der Effektivität des Systems liefern;
Maßnahme 11N: Entwicklung einer Fehlertypologie und Zusammenhang mit Einziehungen und finanziellen Berichtigungen
- 29. bedauert die Tatsache, dass die Kommission trotz ihrer erheblichen Anstrengungen dem ERH zufolge nicht in der Lage war, vollständige Zahlen vorzulegen oder nachzuweisen, dass die schlussendlich vorgelegten Zahlen eindeutig mit den veröffentlichten Finanzdaten in Einklang gebracht werden konnten;
- 30. fordert die Kommission auf, die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahme abzuschließen, um die Berichtspflichten besser zu erfüllen und die Genauigkeit der von den Mitgliedstaaten gelieferten Daten zu verbessern;
Maßnahme 8N: Zusammenarbeit mit den obersten nationalen Rechnungskontrollbehörden und Nutzung ihrer Tätigkeit zur Zuverlässigkeitsgewähr
- 31. weist darauf hin, dass die unabhängigen obersten Rechnungskontrollbehörden zwar nicht Bestandteil des internen Kontrollrahmens sind, als externe Prüfer der öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten allerdings bei der Prüfung der öffentlichen Mittel eine Schlüsselrolle spielen können;
- 32. unterstützt uneingeschränkt die von der Kommission mit einigen der obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten eingeleitete Zusammenarbeit und befürwortet kontinuierliche Kontakte mit derartigen Einrichtungen, um festzustellen, wie ihre Tätigkeit genutzt werden kann, um die Zuverlässigkeit bezüglich der Durchführung von Programmen in den Mitgliedstaaten zu erhöhen;
- 33. begrüßt die Initiative der Kommission, ein strukturiertes Konzept zu entwickeln, um die Kontakte mit den obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu unterstützen, und fordert die Kommission darüber hinaus auf, die Umsetzung dieser Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit dem ERH abzuschließen;
- 34. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
- 2 ABl. L 340 vom 6.12.2006, S. 5.
- 1 ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 1.
- 2 ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- 3 ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1.
- 4 Abkürzung des französischen Begriffs "Déclaration d"assurance".
- 5 Stellungnahme Nr. 2/2004 (ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1) (Stellungnahme zum Modell der "Einzigen Prüfung").
- 6 ABl. L 196 vom 27.7.2005, S. 4.
- 1 ABl. C 273 vom 9.11.2006, S. 2
- 2 ABl. C 263 vom 31.10.2006, S. 1.
- 1 ABl. L 187 vom 15.7.2008, S. 25
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0133.