Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Punkt 82 der 959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017
Der Bundesrat beschließt, der Verordnung mit folgender Maßgabe zuzustimmen:
Zu Artikel 7 Satz 1 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
In Artikel 7 Satz 1 sind die Wörter "1. Januar 2018" durch die Wörter "Tag nach der Verkündung" zu ersetzen.
Begründung:
Hierbei handelt es sich um eine Änderung aus rechtsförmlichen Gründen. Da das der Verordnung zugrundeliegende Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erst am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, kann die Verordnung nicht an diesem Tag sondern erst im Anschluss ausgefertigt und bekanntgemacht werden und in Kraft treten.