897. Sitzung des Bundesrates am 15. Juni 2012
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:
Zur Inhaltsübersicht und Zu Anlage 1.1 (zu § 2 Absatz 1)
- a) In der Inhaltsübersicht ist die Angabe zu § 1 wie folgt zu fassen:
" § 1 Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung".
- b) Die Anlage 1.1 ist wie folgt zu ändern:
- aa) Das Muster "Fahrlehrerschein" ist wie folgt zu ändern:
- aaa) Das Wort "Fahrerlaubnisklassen" ist durch das Wort "Fahrlehrerlaubnisklassen" zu ersetzen.
- bbb) Das Wort "Registriernummer" ist durch das Wort "Registernummer" zu ersetzen.
- ccc) In der Fußnote ist zwischen dem Wort "zutreffend" und dem Wort "bitte" ein Komma einzufügen.
- bb) Das Muster "Fahrschulerlaubnis" ist wie folgt zu fassen:
- aa) Das Muster "Fahrlehrerschein" ist wie folgt zu ändern:
Begründung:
Anpassung an geltendes Recht.