Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 814. Sitzung am 23. September 2005 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zu den Eingangsworten

Die Eingangsworte sind wie folgt zu fassen:

Begründung

Das Gesetz bedarf nach Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes der Zustimmung des Bundesrates, da z.B. in Artikel 1, § 1 Abs. 2 Verwaltungszuständigkeiten der Länder geregelt werden. Sollten sich zukünftig weitere national zuständige Behörden ergeben könnte es sich sowohl um Bundes- als auch Länderbehörden handeln. Mindestens im zweiten Fall würde in das Verwaltungshandeln der Länder eingegriffen.

Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit wird auf die Beschlüsse des Bundesrates vom 31.01.1997und 07.11.1997 - BR-Drs. 957/96 (Beschluss) und BR-Drs. 777/97 (Beschluss) - hingewiesen.

2. Zu Artikel 1 Abs. 2

In Artikel 1 Abs. 2 ist das Wort "ohne" durch das Wort "mit" zu ersetzen. Begründung

Die im Wege der Rechtsverordnung vorgesehene Bestimmung von Polizeibehörden, die das Europol-Informationssystem abfragen können, berührt die Interessen der Länder. Dem ist durch Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnung Rechnung zu tragen.