Punkt 62 der 883. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2011
Der Bundesrat möge beschließen, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
Zu Nummer 3 Buchstabe e - neu - und f - neu -
Der Nummer 3 sind folgende Buchstaben e und f anzufügen:
- "e) Die Revision des Euratom-Vertrags muss auch die bislang fehlende Transparenz in den Verfahren und die mangelhafte Beteiligung des Europäischen Parlaments beinhalten.
- f) Langfristig sollte innerhalb des EU-Rahmens die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Erneuerbare Energien ins Auge gefasst werden." Begründung:
Zu Nummer 3 Buchstabe e:
Es sollte zum Ausdruck kommen, dass der Euratom-Vertrag nicht nur inhaltlich Mängel aufweist, sondern auch die darin normierten Entscheidungsverfahren nicht angemessen transparent sind. Es entscheidet in der Regel der Rat auf Vorschlag der Kommission. Das Parlament fungiert nicht als Mitentscheidungsorgan. Es hat in einzelnen Bereichen lediglich Anhörungsrechte. Dies ist ein Anachronismus, nachdem der Lissabon-Vertrag auch zum Ziel hatte, die demokratische Legitimation zu stärken.
Zu Nummer 3 Buchstabe f:
Im Rahmen einer nachhaltigen europäischen Energiepolitik spielen Erneuerbare Energien eine Schlüsselrolle. Es gilt daher, innerhalb des EU-Rahmens eine Strategie für die gemeinsame Förderung und Stärkung Erneuerbarer Energien zu erarbeiten. Eine Europäische Gemeinschaft für Erneuerbare Energien könnte einen wichtigen Beitrag z.B. dazu leisten, einen Europäischen Binnenmarkt für Erneuerbare Energien zu errichten und die Forschung und Kooperation mit Drittstaaten in diesem Bereich zu fördern.