Der Bundesrat hat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt des Vertrauensschutzes bei bestehenden Anlagen zur industriellen Erzeugung von Eigenstrom
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Kommission zur Steigerung des Industrieanteils in der EU auf bis zu 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU, insbesondere dann, wenn dies mit der angestrebten Steigerung der Energieeffizienz von 20 Prozent im Rahmen der Europa-2020-Strategie einhergeht. Deutschland verfügt über eine starke industrielle Basis. In keiner anderen europäischen Volkswirtschaft vergleichbarer Größe ist der Wertschöpfungsanteil der Industrie derart ausgeprägt.
- 2. Der Bundesrat bekräftigt, dass eine sichere und umweltgerechte Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Industrieunternehmen in Deutschland ist. Die Eigenstromproduzenten haben in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen, dass Energieerzeugung und -nutzung bei der industriellen Produktion und Verarbeitung hocheffizient erfolgte. Hierbei wurden in vorbildlicher Weise massive Investitionen in Energieeffizienztechnologien getätigt. Diese Investitionen sind auch gezielte Investitionen in einen aktiven Klimaschutz.
- 3. Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine Belastung von bestehenden Eigenstrom-Anlagen mit zusätzlichen Abgaben die Wettbewerbsfähigkeit vieler Industrieunternehmen und damit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen gefährdet. Die Energiewende muss so ausgestaltet werden, dass Deutschland weiterhin ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt und die Unternehmen auch in Zukunft insbesondere mit ihren hocheffizienten KWK-Anlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Daher setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und aus Erneuerbaren Energien sowie aus Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien zukünftig weiterhin nicht in die EEG-Umlage einbezogen wird.
- 4. Im Rahmen der anstehenden Novelle des EEG in Deutschland, die sich im rechtlichen Kontext der Umwelt- und Energieleitlinien der Europäischen Kommission vollzieht, ist es deshalb ungeachtet der Verordnungsermächtigung in § 33 Absatz 2 Nummer 2 KWKG erforderlich, den Fortbestand der Befreiung der Bestandsanlagen sicherzustellen. Der Bundesrat unterstützt daher die Bundesregierung bei ihren Anstrengungen, sich - im Sinne des Vertrauensschutzes - bei der Kommission dafür einzusetzen, dass bestehende Eigenstrom-Anlagen im Rahmen des geltenden Beihilferechts auch über das Jahr 2017 hinaus von der EEG-Umlage befreit werden können.