Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, 13. September 2016
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und der Senat der Freien Hansestadt Bremen haben beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Abwehr wachsender Disparitäten zwischen den Kommunen im Bundesgebiet - "Gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland schaffen" zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft
Entschließung des Bundesrates zur Abwehr wachsender Disparitäten zwischen den Kommunen im Bundesgebiet - "Gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland schaffen"
- 1. Die Städte, Gemeinden und Kreise sind der Dreh- und Angelpunkt des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland. Alle wichtigen Themen - angefangen bei Schulen, über Kindergärten, Integration, Wirtschaft, Krankenhäuser, Ver- und Entsorgung - sind Aufgaben, die vor Ort organisiert und teilweise auch finanziert werden müssen. Unsere Kommunen - im urbanen wie im ländlichen Raum - sind für die Daseinsvorsorge der Menschen unverzichtbar. Die Bürgerinnen und Bürger und auch die Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kommunen ihnen gute Bedingungen für ihr Zusammenleben bieten. Gute Schulen und Kindertagesstätten, vernetzte Nahmobilität, eine moderne, auch digitale Infrastruktur, attraktive Zentren und Quartiere mit guten Angeboten auch für ältere Menschen, Teilhabemöglichkeiten für alle und ein kulturelles Angebot machen die Lebensqualität einer Kommune aus. Auch vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen wie der Integration der Zuwanderer und Flüchtlinge sind gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet unumgänglich.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass trotz einer insgesamt positiven wirtschaftlichen Entwicklung die Disparitäten zwischen den Regionen im Bundesgebiet nicht abgebaut sind. Neben wachsenden Regionen gibt es in vielen Ländern altindustrialisierte und auch ländliche Räume, die trotz erheblicher eigener Anstrengungen nach wie vor unter einer spürbaren Strukturschwäche, einer problematischen demographischen Entwicklung, einem unterdurchschnittlichen wirtschaftlichen Wachstum oder einer überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit leiden. Die Verantwortung für diese Entwicklung tragen nicht in erster Linie die Kommunen. Die Folgen hingegen schon - hohe Sozialausgaben, geringe Steuereinnahmen, mangelnde öffentliche Investitionen und Engpässe bei der Erreichbarkeit und der Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen.
- 3. Der Bundesrat bekennt sich zur Verantwortung der Länder, die Handlungsfähigkeit ihrer Kommunen durch einen der jeweiligen landesspezifischen Situation angepassten kommunalen Finanzausgleich zu gewährleisten. Die heterogene Entwicklung der Regionen in Deutschland zeigt aber auch, dass die Finanzausgleichssysteme an ihre Grenzen stoßen.
- 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommunen von Bund und Ländern in vielfältiger Weise, durch Zuweisungen innerhalb und außerhalb des gemeindlichen Finanzausgleichs, durch Entschuldungshilfen sowie durch vielfältige Förder- und Investitionsprogramme unterstützt werden müssen und werden.
- 5. Der Bundesrat begrüßt die vom Bund in dieser Legislaturperiode zusätzlich bereitgestellten Mittel und fordert die Bundesregierung auf, die jetzt zugesagten Maßnahmen zur Stärkung der Kommunalfinanzen so auszugestalten, dass sie ihre Wirkungen dauerhaft und dynamisch entfalten, um so dem wachsenden Wohlstandsgefälle zwischen strukturstarken und strukturschwachen Regionen zu begegnen.
- 6. Der Bundesrat begrüßt die Zusage des Bundes, die Kommunen ab dem Jahr 2018 dauerhaft um 5 Milliarden Euro zu entlasten, und die zwischen Bund und Ländern erzielte Einigung zur Verteilung dieser Mittel. Er sieht daher der schnellen Umsetzung dieser Einigung alsbald entgegen.
- 7. Der Bundesrat sieht den Bund in gesamtstaatlicher Verantwortung allerdings gefordert, sich noch stärker zur Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zu engagieren. Der Bundesrat hält es vor diesem Hintergrund für notwendig, dass der Bund sich zur Hälfte am Aufwand der Kommunen für Sozialleistungen beteiligt. Denn auf Ursachen, Umfang und Höhe dieser Leistungen haben die Kommunen keinen oder nur geringen Einfluss.
- 8. Der Bundesrat begrüßt die Initiative des Bundes zu einem Bundesteilhabegesetz und fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass den Kommunen hieraus keine neuen Belastungen erwachsen.
- 9. Der Bundesrat erwartet, dass die Kommunen künftig nur dann durch neue bundesgesetzliche Aufgaben oder Standards belastet werden, wenn zugleich eine entsprechende Kostenerstattung aus Bundesmitteln sichergestellt ist.
- 10. Die künftige Strukturförderung des Bundes muss strikt an der Zielsetzung orientiert werden, regionale Disparitäten zu reduzieren und strukturschwache Regionen zu fördern.