Niedersächsischer Ministerpräsident Hannover, 21. Januar 2020
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur A1-Bescheinigung zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 985. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2020 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weil
Entschließung des Bundesrates zur A1-Bescheinigung
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission für eine Anpassung der EU-Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sowie der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie" title="Schlagwortsuche">EU-Entsenderichtlinie (2014/67/EU) in folgenden Punkten einzusetzen:
- 1. Das Anmeldeverfahren zur Ausstellung von A1-Bescheinigungen soll erleichtert und eine EU-weite einheitliche Online-Meldeplattform eingeführt werden, über die A1-Bescheinigungen beantragt werden können. In Deutschland wird die A1-Bescheinigung von der Deutschen Rentenversicherung, den Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie den berufsständischen Versorgungseinrichtungen ausgestellt. Im Jahr 2017 waren dies über 300.000 Bescheinigungen.
- 2. Kurzfristige und kurze Dienst- und Geschäftsreisen von Beschäftigten ins EU-Ausland von bis zu einer Woche Dauer sollen zukünftig ohne eine A1-Bescheinigung sowie ohne Vorlage weiterer Unterlagen und Verpflichtungen ermöglicht werden. Die Bearbeitungszeiten bei den die A1-Bescheinigung ausstellenden Versicherungsträgern erstrecken sich teilweise über mehrere Wochen, so dass kurzfristige und kurze Dienst- und Geschäftsreisen ins EU-Ausland nicht mehr möglich sind. Dies erschwert den grenzüberschreitenden Personen-, Handels- und Dienstleistungsverkehr und bildet damit ein großes Hemmnis für den Binnenmarkt, insbesondere für die exportorientierte deutsche Wirtschaft.
- 3. Schwarzarbeit und Sozialdumping muss dennoch weiterhin bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bekämpft werden. Dazu ist eine effektive Kontrolle durch die zuständigen Behörden sicherzustellen.