Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 17. Januar 2013 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 17/11843 - zu dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden angenommen.

Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung: Drucksache. 659/11 (PDF)

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11843
17. Wahlperiode
13.12.2012

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 117. Sitzung am 30. Juni 2011 beschlossene Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.

Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.

Berlin, den 12. Dezember 2012
Der Vermittlungsausschuss

Thomas Strobl (Heilbronn)
Vorsitzender
Stefan Müller (Erlangen)
Berichterstatter
Dr. Ulrich Nußbaum
Berichterstatter

Anlage
Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Zum Titel des Gesetzes, Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes), Artikel 1a Nummer 1 (§ 6 Absatz 3 Satz 2 EnWG), Nummer 2 ( § 118 Absatz 2 EnWG)

1. Der Titel des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

"Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes".

2. Artikel 1 wird aufgehoben

3. Der bisherige Artikel 1a wird Artikel 1 und wie folgt geändert: