Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 106566 - vom 25. April 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 23. März 2006 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union
Das Europäische Parlament, - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Sicherheit der Energieversorgung als eine wesentliche Komponente des Konzepts der weltweiten Sicherheit betrachtet werden sollte und zunehmend Auswirkungen auf die allgemeine Sicherheit der Europäischen Union hat,
B. unter Hinweis darauf, dass die Kommission ein Grünbuch mit dem Titel "Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie" (KOM (2006) 0105) verabschiedet hat,
C. in der Erwägung, dass die EU-Energiepolitik drei wesentliche Ziele hat: Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz,
D. in der Erwägung, dass die Abhängigkeit der EU der 25 von Energieeinfuhren 48 % (2002) beträgt und bis 2030 voraussichtlich auf 71 % steigen wird, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden, und dass die Liefersicherheit eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Sicherheit der Energieversorgung ist,
E. in der Erwägung, dass 76,6 % der Nachfrage der Europäischen Union nach Öl, 53 % ihrer Nachfrage nach Erdgas, 35,4 % ihrer Nachfrage nach Kohle und fast 100 % ihrer Nachfrage nach Uran und Uranerzeugnissen durch Einfuhren gedeckt werden,
F. in der Erwägung, dass 2005 der Primärenergieverbrauch in der EU der 25 1 700 Millionen Tonnen Rohöleinheiten (RÖE) betrug und dass davon 38 % auf Öl, 23 % auf Erdgas, 18 % auf Kohle bzw. feste Brennstoffe, 15 % auf Kernenergie und 6 % auf erneuerbare Energieträger entfielen,
G. in der Erwägung, dass 2004 vom Endenergieverbrauch in der EU der 25 28 % auf den Sektor Industrie, 31 % auf den Sektor Verkehr und 41 % auf den Sektor Gebäude entfielen,
H. in der Erwägung, dass die Bruttostromerzeugung der EU der 25 zu 31 % auf Kernbrennstoffen, zu 25 % auf festen Brennstoffen (in erster Linie Kohle), zu 18 % auf Erdgas, zu 14 % auf erneuerbaren Energieträgern und zu 5 % auf Öl beruht,
I. in der Erwägung, dass sich die Endenergieintensität in der EU der 25 ständig verringert hat sodass 2004 nur rund 70 % der 1980 für eine Einheit Wirtschaftsleistung erforderlichen Energie verbraucht wurden, und dass der gesamte Primärenergieverbrauch in der EU der 25 jährlich im Mittel um 0,8 % gestiegen ist, was einem Zuwachs um 0,5 % pro Kopf und Jahr in diesem Zeitraum entspricht,
J. unter Hinweis darauf, dass von dem 2004 in der EU der 25 verbrauchten Öl 59 % auf dem Verkehrssektor, 17 % in Gebäuden, 16 % für andere als Energiezwecke und 8 % in der Industrie verbraucht wurden und dass die Nachfrage nach Energie auf dem Verkehrssektor bis 2030 den Aussagen der Kommission nach um mindestens 30 % wachsen dürfte, wobei sie im Fall des Luftverkehrs um bis zu 5 % jährlich zunimmt,
K. in der Erwägung, dass 2004 29 % des in der EU der 25 verbrauchten Erdgases für die Erzeugung von Strom verwendet wurden, während 71 % für andere Zwecke verwendet wurden (Industrie, Wohnungen usw.),
L. in der Erwägung, dass die Nachfrage nach Kohle in der Europäischen Union seit Jahren zurückgeht dass die Abhängigkeit von Einfuhren bereits 35,4 % beträgt und dass dieser Anteil beim Kohleverbrauch weiter steigt,
M. in der Erwägung, dass dreizehn Mitgliedstaaten nuklear Strom erzeugen und es die erklärte Politik einiger Mitgliedstaaten ist, nach und nach aus der Nutzung der Kernenergie auszusteigen,
N. in der Erwägung, dass der Energiemarkt der Europäischen Union derzeit nicht integriert ist und dass dort nicht genug Wettbewerb herrscht,
O. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union das Ziel gesetzt hat, bis 2010 den Anteil der erneuerbaren Energieträger am Energieverbrauch von 6 % auf 12 %, ihren Anteil an der Stromerzeugung auf 22,1 % und ihren Anteil an den Brennstoffen auf 5,75 % zu steigern, und dass diese Ziele erreicht werden können, wenn alle Mitgliedstaaten ihre Politik entsprechend anpassen,
P. in der Erwägung, dass das Parlament und der Rat kurz davor stehen, die Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen zu erlassen, in der die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Aktionspläne mit ihren Strategien zur Energieeinsparung für die nächsten neun Jahre vorzulegen,
Q. in der Erwägung, dass die erneuerbaren Energieträger vor allem aus einheimischen Quellen gewonnen werden und sich auf allen Sektoren nutzen lassen, d.h. zur Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung und im Verkehr,
R. in der Erwägung, dass laut der neuesten Energie-Umfrage von Eurobarometer fast die Hälfte aller EU-Bürger (48 %) wollen, dass ihre nationale Regierung die Nutzung der Sonnenenergie schwerpunktmäßig vorantreibt, gefolgt von der Förderung der Spitzenforschung zur Entwicklung neuer Energietechnologien (41 %) und dem Ausbau der Windenergie (31 %), während Rechtsvorschriften zur Verringerung der Ölabhängigkeit (23 %) und der Ausbau der Nutzung der Kernenergie (12 %) bei den Befragten weniger hoch bewertet wurden,
S. in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr massives Potenzial zur Einsparung von Energie auf allen Sektoren einschließlich des Verkehrssektors sowie zum Ausbau neuer erneuerbarer Energieträger und der entsprechenden Technologien ausnutzen sollte,
T. unter Hinweis darauf, dass die Energie eine für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und soziale Entwicklung entscheidende Ressource ist und dass sich aus Störungen der Energieversorgung Instabilität und Gefahren für den Frieden ergeben können,
U. in der Erwägung, dass die Vereinbarung zwischen Russland und Algerien ein erster Schritt in Richtung auf die Schaffung einer OPEC für Erdgas sein könnte (Russland und Algerien gehören zu den wichtigsten Gaslieferanten der Union), was mittel- und langfristig bedeutende Auswirkungen sowohl auf die Gaspreise als auch auf die Versorgungssicherheit hätte,
Mit einer Stimme sprechen
- 1. begrüßt das neue Grünbuch der Kommission "Eine europäische Strategie für nachhaltige wettbewerbsfähige und sichere Energie"; stellt jedoch fest, dass das Grünbuch keine neuen Zielvorgaben und keine konkreten Vorschläge enthält, die den aktuellen Forderungen nach einer gemeinsamen Energiepolitik Rechnung tragen; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, ein zügiges politisches Verfahren einzuleiten, um eine europäische Energiepolitik mit höher gesteckten Zielen zu erreichen, die möglichst bald einen konkreten Aktionsplan umfassen sollte; verlangt, dass das Parlament in diesem Verfahren ohne Einschränkung konsultiert wird;
- 2. weist darauf hin, dass in dem Grünbuch wesentliche Sektoren, die stark von importierten Energieträgern abhängen, besonders Verkehr und Luftverkehr, nicht behandelt werden; vertritt die Auffassung, dass das Grünbuch verkehrspolitisch weniger ambitioniert ist als der endgültige Bericht der Kommission über die Maßnahme CARS-21;
- 3. stellt fest, dass vor kurzem die Auseinandersetzungen zwischen Russland und seinen Nachbarstaaten über die Erdgaspreise, aber auch der Anstieg des Rohölpreises die Anfälligkeit der Energieversorgung und -verteilung deutlich gemacht haben; stellt fest, dass die Energiepolitik im engeren Sinn mit der Außen- und Sicherheitspolitik verknüpft werden muss; fordert die Kommission auf, den aktuellen Forderungen nach einer gemeinsamen Energiepolitik Rechnung zu tragen;
- 4. verlangt, dass die Europäische Union die Initiative zur Schaffung einer umfassenden Zusammenarbeit mit allen großen Öl und Erdgas verbrauchenden Ländern - den USA, Japan und großen aufstrebenden Volkswirtschaften wie Indien und China - ergreift, um eine umfassende weltweite Strategie zur Organisation der Nachfrageseite auszuarbeiten und die Anstrengungen um ein Gegengewicht zu dem Oligopol auf der Seite der Förderländer zu bündeln; fordert nachdrücklich, dass diese Strategie auch bewährte Technologien für Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie die Verwendung alternativer Energiequellen fördert;
- 5. verweist auf die Bedeutung guter politischer Beziehungen zu den für die Europäische Union wichtigen Energie liefernden Partnerländern, insbesondere Norwegen, das nach wie vor der weltweit drittgrößte Ölproduzent ist, eine stabile Energieversorgung gewährleistet und Erfahrung mit der energiepolitischen Zusammenarbeit mit Russland hat;
- 6. schließt sich der Feststellung des Rates an, dass eine gemeinsame Haltung in Bezug auf eine Strategie für die Versorgungssicherheit den geografischen, wirtschaftlichen, regionalen klimatischen und strukturellen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten Rechnung tragen sollte;
- 7. fordert die einzelnen Mitgliedstaaten auf, zukunftsorientierte Energiepläne auf der Basis mittel- und langfristiger Prognosen für ihre Angebots- und Bedarfssteuerung zu erstellen die zur Deckung der Energienachfrage geplanten Mittel in Bezug auf sowohl die eigene Energieerzeugung als auch Energieeinfuhren anzugeben und dabei die Auswirkungen der jeweiligen Bilanz auf die Treibhausgas-Emissionen aufzuführen;
- 8. betont, dass eine aktive Politik zugunsten demokratischer Reformen, des Aufbaus einer Zivilgesellschaft und des sozialen Fortschritts in den Energie erzeugenden Staaten und den Staaten mit Transiteinrichtungen wesentlich zur langfristigen politischen Stabilität beitragen wird, die für die Sicherheit der Energieversorgung und -verteilung notwendig ist;
- 9. fordert die Kommission und den Rat auf, ein international anerkanntes Schlichtungssystem für Konflikte und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung und Verteilung von Energie vorzuschlagen; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union diesen Prozess durch den Aufbau eines Schlichtungssystems sowohl im Rahmen ihrer Nachbarschaftspolitik als auch in Bezug auf andere entscheidende Lieferstaaten einleiten und dieses Schlichtungssystem weltweit tatkräftig fördern könnte; stellt fest, dass die Europäische Union deshalb einen modellhaften Ansatz zur internationalen Bewirtschaftung der Energieverteilung ausarbeiten sollte;
- 10. betont, wie wichtig es ist, im Rahmen der neuen diplomatischen Bemühungen der Europäischen Union im Bereich Energiepolitik mit Ländern, die an der Spitze des Energieverbrauchs stehen, und mit Schwellenländern einen konstruktiven Dialog über Energieeffizienz und Energieeinsparung zu führen, um schrittweise zu harmonisierende Mindeststandards für die Energieeffizienz von weltweit angebotenen Gütern, wie Autos, Geräte, Unterhaltungselektronik oder Büroausstattung, festzulegen und weltweit die Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen bei verkehrs- und energiepolitischen Entscheidungen zu fördern;
- 11. verlangt, neue Strategien zu entwickeln, um die Möglichkeiten zu verringern, Uran und Nuklearabfälle zur Herstellung und Weiterverbreitung von Kernwaffen zu verwenden; fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, die Vorschläge der Internationale Atomenergiebehörde zur Multilateralisierung der Lieferungen spaltbaren Materials zur Erzeugung von Kernenergie uneingeschränkt zu unterstützen;
Solidarität in der Europäischen Union
- 12. betont, dass eine gestärkte Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zur Bewältigung von Schwierigkeiten bezüglich der physischen Sicherheit von Infrastrukturen und der Versorgungssicherheit wesentliches Element einer gemeinsamen Energiepolitik sein sollte vertritt ferner die Auffassung, dass diese gestärkte Solidarität die Fähigkeit der Europäischen Union zur Wahrung der gemeinsamen energiepolitischen Interessen auf internationaler Ebene beträchtlich verbessern würde;
- 13. tritt für eine Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik ein, wobei gerade die energiepolitische Zusammenarbeit mit den angrenzenden Staaten betont werden muss, die auch die Verkehrsinfrastruktur betrifft, für die besondere Finanzhilfen bereitgestellt werden sollten; fordert die Einbeziehung der energiepolitischen Zusammenarbeit in die Aktionspläne, die im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik ausgearbeitet werden;
- 14. fordert einen auf Gerechtigkeit und gemeinsamer Verantwortung basierenden Ansatz bei der Durchführung der Energiepolitik auf einzelstaatlicher Ebene, damit bei strategischen Entscheidungen diejenigen Partner unter den Mitgliedstaaten, die von diesen Entscheidungen betroffen sein können, auch konsultiert werden;
Gut funktionierender Binnenmarkt
- 15. vertritt entschieden die Auffassung, dass die Erhaltung der Versorgungssicherheit wesentlich auf der raschen Umsetzung der geltenden EU-Bestimmungen durch alle Mitgliedstaaten zu dem Zweck basiert, ein volles Funktionieren des Binnenmarktes für Elektrizität und Erdgas zu erreichen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit, Transparenz und Energieeffizienz zu erhöhen;
- 16. erklärt sich daher äußerst besorgt über die Störungen des Binnenmarktes infolge der protektionistischen Unterstützung von auf nationalen Märkten führenden Unternehmen und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die ordnungsgemäße Anwendung der Binnenmarktvorschriften sicherzustellen, damit ein fairer und diskriminierungsfreier Wettbewerb entsteht und die Bildung von Energiemärkten mit Oligopolcharakter unterbunden wird;
- 17. fordert die Kommission auf, entschlossen auf die Marktdominanz und die Marktmängel zu reagieren, wie sie in der von der GD Wettbewerb am 16. Februar 2006 vorgelegten sektoriellen Untersuchung beschrieben werden, und neue Vorschläge zur Bekämpfung von Marktdominanz und Marktmängeln durch ein konkretes Bündel von Maßnahmen und Instrumenten zu unterbreiten; fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen den europäischen und den einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden, um eine koordinierte und wirklich europäische Antwort auf das erstarkende nationale wirtschaftliche Denken zu geben;
- 18. fordert den Rat auf, den Standpunkt des Parlaments zu den prioritären Vorhaben betreffend die transeuropäischen Energienetze (TEN) zu akzeptieren, damit die noch fehlenden Verbindungsglieder in den TEN fertig gestellt werden, um Engpässe zu beseitigen die Versorgungssicherheit zu verbessern und den Binnenmarkt gegebenenfalls durch eine Unterstützung spezifischer Vorhaben zu vollenden;
- 19. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Energiebinnenmarkt in der Europäischen Union so zu gestalten, dass die internen und externen Energiequellen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, die Interoperabilität der nationalen Energienetze gegeben ist, Energieversorgung und -verteilung im Hinblick auf die Schaffung eines von Wettbewerb gekennzeichneten Umfelds auf dem Energiesektor getrennt werden und gleichzeitig der Wettbewerb zwischen den Energieverteilern gewährleistet ist;
- 20. vertritt die Auffassung, dass die Fortentwicklung des Kyoto-Rahmens nach 2012 bereits jetzt aktive Überlegungen erfordert, damit die Märkte die mit Kohlenstoff zusammenhängenden Kosten bei größeren Investitionsprogrammen berücksichtigen können - angesichts der Tatsache, dass Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in Europa durch höhere Arbeits- und Stromkosten bereits heute beeinträchtigt werden;
Nachhaltige Energieträger
- 21. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Hinblick auf eine drastische Senkung unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und um bis 2020 die energieeffizienteste Wirtschaft in der Welt zu werden, konkrete Maßnahmen in der Energiepolitik und umgehende, umfangreiche Investitionen in eine wirklich energieeffiziente Wirtschaft vorzuschlagen; fordert die Kommission ferner nachdrücklich auf, stets den wichtigen Beitrag von Energieeinsparung und Energieeffizienz zur Senkung der Energieabhängigkeit hervorzuheben;
- 22. unterstreicht die große Innovationslücke, die gegenwärtig im Energiesektor besteht, und fordert die Kommission auf, eine Marschroute auszuarbeiten, um die Marktdurchdringung der besten bestehenden Praktiken und Technologien in Sektoren wie Beleuchtung, Geräte, Büroausstattung, Unterhaltungselektronik, Gebäude, Autos und dezentralisierte Stromerzeugung auszuarbeiten, und zwar unter Nutzung eines Bündels von Instrumenten wie der öffentlichen Beschaffung und innovativer Finanzierungsmechanismen, etwa die Finanzierung durch Dritte;
- 23. betont die herausragende Bedeutung der erneuerbaren Energieträger und zugleich der Energieeffizienz für eine europäische Energiepolitik, die sich für die künftige Energieversorgung einsetzt fordert deshalb die Kommission und den Rat auf, neue, ambitionierte Zielvorgaben für die Zeit nach 2010 und Maßnahmen auf diesem Gebiet zu konzipieren, um in jedem einzelnen Mitgliedstaat für eine raschere Entwicklung zu sorgen stellt mit Nachdruck fest, dass - wie vom Parlament befürwortet - eine Richtlinie über Heizung und Kühlung mit erneuerbaren Energieträgern auf den Weg gebracht werden sollte, damit erneuerbare Energieträger mehr Marktdurchdringung auf dem Sektor Heizung erreichen;
- 24. bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für erneuerbare Energieträger, fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, um bis 2010 die Ziele eines Anteils von 12 % am Gesamtenergieverbrauch und eines Anteils von 22,1 % an der Stromerzeugung zu erreichen, und befürwortet weiterhin die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt1;
- 25. begrüßt die neuen Initiativen der Kommission in ihrem Aktionsplan für Biomasse (KOM (2005) 0628) und der EU-Strategie für Biokraftstoffe und fordert alle EU-Institutionen auf ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Nutzung des Potenzials von erneuerbaren Energien aus Biomasse zu beschleunigen und dabei Umweltschutzgesichtspunkten Rechnung zu tragen;
- 26. hält es für dringend erforderlich, dass die Kommission Vorschläge unterbreitet und mit der Industrie zusammenarbeitet, um die Anwendung von Wasserstoff und Brennstoffzellen mit Blick auf nachhaltige langfristige Verbesserungen von Energieeffizienz und Energieeinsparungen im Verkehrssektor herbeizuführen; stellt fest dass Biomasse allgemein im Wege der konventionellen Verbrennung die Deckung des Energiebedarfs in der Europäischen Union unterstützen kann; fordert die Kommission auf, in Anbetracht der Vorteile zusätzlicher Einnahmen für Landwirtschaft und Forstwirtschaft ein Sofortprogramm im Hinblick auf die möglichst baldige Durchführung von Erzeugung und Einsammlung von Abfällen aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Pyrolyse und Nutzung des erzeugten Gases durchzuführen;
- 27. verweist auf die immer größere Bedeutung von Erdgas wegen des wachsenden Anteils am Gesamtenergieverbrauch und auf die Notwendigkeit, unterschiedliche Strategien für eine sichere Erdgasversorgung zu nutzen, etwa durch den Bau von Terminals für verflüssigtes Erdgas (LNG), Speicheranlagen und neuen Rohrleitungen;
- 28. vertritt die Auffassung, dass die Kernenergie Gegenstand der politischen Debatte in Europa über den Energiefächer sein muss; erkennt die Rolle an, die die Kernenergie derzeit als Bestandteil des Energiefächers in bestimmten Mitgliedstaaten zur Sicherung der Stromversorgung und als Möglichkeit zur Vermeidung von CO₂-Emissionen spielt; ist der Auffassung, dass Entscheidungen darüber, ob die nukleare Energieerzeugung in bestimmten Mitgliedstaaten weiterhin eine Rolle spielen soll, entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip nur auf einzelstaatlicher Ebene getroffen werden können;
- 29. stimmt der Feststellung der Kommission zu, wonach bei der Steuerung der Nachfrage jene Maßnahmen erste Priorität haben sollten, die auf eine Steigerung der Effizienz der Energienutzung und auf eine Verringerung des Verbrauchs durch Einsparungen abzielen bedauert in diesem Zusammenhang nachdrücklich die Verzögerungen bei der Vorlage von Vorschlägen für den Verkehrssektor; macht auf das wirtschaftliche Potenzial aufmerksam, das durch Einsparung von mindestens 20 % des Energieverbrauchs zu erreichen ist, und stellt fest, dass dieses Potenzial aufgrund von steigenden Energiepreisen, technologischen Verbesserungen und größenbedingten Kosteneinsparungen noch zunehmen wird;
- 30. stellt fest, dass der Gebäudesektor, auf den über 40 % des gesamten Energieverbrauchs in der Europäischen Union entfallen, mit Abstand am meisten Energie verbraucht; stellt ferner fest, dass steigende Energiepreise nicht nur die Gesamtwirtschaft belasten, sondern vor allem die sozial Schlechtergestellten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine koordinierte Anstrengung zur Verbesserung des Gebäudebestands in Europa zu unternehmen, in deren Rahmen in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank innovative Finanzierungslösungen vorgeschlagen werden;
- 31. weist darauf hin, dass die Entwicklung der städtischen Heiz- und Kühlnetze eine entscheidende Möglichkeit ist, um die Sicherheit der Versorgung von Gebäuden mit Energie zu verbessern, da hierdurch im Hinblick auf die Brennstoffnutzung größere Flexibilität möglich ist; stellt fest, dass Kraft/Wärme-Kopplung und Trigeneration Technologien sind, die gefördert werden sollten und die nicht nur zu einem größeren Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung beitragen, sondern auch die Energieeffizienz verbessern könnten, während die industrielle Kraft/Wärme-Kopplung ein Schlüssel zur Verringerung der Schwankungen der Energiepreise für große industrielle Verbraucher ist;
Forschung und Entwicklung
- 32. weist darauf hin, dass verstärkte Investitionen in Forschung und Entwicklung wichtig sind um die vorhandenen Technologien auszunutzen und neue zu entwickeln, damit Europa seine führende Rolle gegenüber der Konkurrenz behauptet und neue nachhaltige und langfristige Arbeitsplätze geschaffen werden, sodass die Übereinstimmung mit den Zielen der Lissabon-Strategie erhalten bleibt und ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des Millennium-Entwicklungsziels 7 betreffend die ökologische Nachhaltigkeit geleistet wird;
- 33. nimmt zur Kenntnis, dass es ein beträchtliches Potenzial für eine noch weiter verbesserte Nutzung der erneuerbaren Energieträger sowie für einen weltweiten Markt für neue Ausrüstungen und Systeme gibt, die auf erneuerbaren Energieträgern basieren, und fordert, dass die Europäische Union im Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung ausreichende Mittel für Technologien für erneuerbare Energieträger vorsieht und KMU auf diesem Sektor dabei unterstützt, ihre technologisch führende Rolle zu nutzen, um auf dem Weltmarkt erfolgreich zu sein;
- 34. stellt fest, dass alle Voraussagen sich darin einig sind, dass konventionelle Kraftwerke weiterhin auch langfristig für einen Großteil der Stromerzeugung sorgen werden, und spricht sich daher für die Förderung von Forschung und Entwicklung im Hinblick auf die Effizienz dieser Kraftwerke und Verfahren zu deren Steigerung aus;
- 35. ist der Auffassung, dass Kenntnisse von Kernfusionstechnologie und ihrer Anwendung von strategischer Wichtigkeit sind und deshalb in der Europäischen Union weiterentwickelt werden sollten;
- 36. weist darauf hin, dass freiwillige Vereinbarungen auch sinnvoll dazu beitragen könnten die Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen von Öl- und Erdgasunternehmen zu steigern, damit sie im Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen neue energiebezogene Technologien entwickeln;
- 37. fordert, dass im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms die Biomasse, alle erneuerbaren Energiequellen (einschließlich der Wellenenergie, der Gezeitenenergie und der Energiespeicherung) sowie Kohlevergasungsverfahren erforscht werden, um Schadstoffemissionen einzudämmen und einen diesbezüglichen Weltmarkt zu schaffen;
- 38. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
1 ABl. L 283 vom 27.10.2001, S. 33.