904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Kulturfragen (K) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Zur Bedeutung und Entwicklung des industriellen Sektors
- 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass Europa vor dem Hintergrund der Schwäche des Finanzsektors mehr denn je seine Realwirtschaft für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung benötigt, und die Industrie, auf die vier Fünftel aller EU-Exporte und aller privater FuE-Investitionen entfallen, hierbei eine entscheidende Rolle spielt.
- 2. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass eine solide Industriebasis eine Grundvoraussetzung für den Wohlstand und wirtschaftlichen Erfolg darstellt. In Deutschland trug das Verarbeitende Gewerbe als Kernsektor der Wirtschaft im Jahr 2011 22 Prozent zur gesamten Bruttowertschöpfung bei. Der Bundesrat begrüßt das Ziel, der Industrie in Europa wieder zu einem Aufschwung zu verhelfen. Die Nennung einer Zielgröße von 20 Prozent ist grundsätzlich geeignet, um die Entschlossenheit der EU zu handeln, zu unterstreichen. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass feste Zielgrößen für den Industrieanteil in einzelnen Ländern nicht von staatlicher Seite vorgegeben werden können.
- 3. Der Bundesrat betont, dass die Industrie einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, die vom demografischen Wandel über die Energie- und Ressourcenknappheit bis zum Klimawandel reichen, sowie zur sozialen und ökologischen Modernisierung der Wirtschaft leisten kann.
- 4. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die weitere weltweite industrielle Entwicklung wesentlich durch umweltfreundliche Energie, schadstoffarmen Verkehr, innovative Herstellungsmethoden, neuartige Werkstoffe und intelligente Kommunikationssysteme geprägt sein sollte.
- 5. Nach Auffassung des Bundesrates sind ein in vollem Umfang funktionierender Binnenmarkt für Energie, bezahlbare Energiepreise, mehr Investitionen in die Energieinfrastruktur, eine Ausweitung des Anteils erneuerbarer Energieträger und mehr Energieeffizienz wichtige Faktoren für die weitere industrielle Entwicklung in Europa.
- 6. Die Kommission wird aufgefordert, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Strategien zu entwickeln, um die öffentliche Akzeptanz von Industrievorhaben und -projekten zu stärken. Eine breite Zustimmung der Bevölkerung zu großen Industrieprojekten ist nach Auffassung des Bundesrates am besten im Dialog mit den Beteiligten zu erreichen.
Wettbewerb und Märkte
- 7. Die wichtigste Aufgabe der EU-Industriepolitik sieht der Bundesrat darin, für fairen und gleichen Wettbewerb zu sorgen und geeignete Rahmenbedingungen für eine innovative, erfolgreiche und starke Industrie zu setzen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen sollten die Mitgliedstaaten eine auf ihre jeweiligen Strukturen angepasste Politik zur Stärkung des verarbeitenden Gewerbes verfolgen können. Dies hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur integrierten Industriepolitik (BR-Drucksache 694/10(B) ) betont. Die vorliegende Halbzeitüberprüfung greift mit den geplanten Maßnahmen in Teilbereichen zu stark in die Industriestrukturen und Marktprozesse ein. Eine Lenkung der Marktprozesse birgt die Gefahr, dass mit hohem Aufwand Projekte verfolgt werden, die am Markt letztendlich nicht bestehen.
- 8. Der Bundesrat betont, dass die Investitionsbereitschaft der Industrieunternehmen insbesondere dann erhöht werden kann, wenn diese in der EU Standortbedingungen vorfinden, die sie gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern nicht schlechter stellen. Damit dies gelingt, müssen die Anstrengungen hin zu einer "intelligenten Regulierung" noch verstärkt werden. Zusätzliche Regulierungen auf EU-Ebene in anderen Politikbereichen dürfen nicht zu tiefgreifenden Wettbewerbsnachteilen der europäischen Industrie gegenüber ihren Konkurrenten in Amerika und Asien führen. Die Auswirkungen anderer Politikbereiche, wie z.B. Umwelt- und Klimapolitik, Innovations- und Forschungspolitik, auf die Industrie müssen von Anfang an mit berücksichtigt werden. Insbesondere die Wettbewerbsfähigkeitstests zur Exante-Kontrolle neuer Gesetzgebung und "Fitness Checks" zur Expost-Analyse bestehenden Rechts müssen jetzt tatsächlich zur Anwendung kommen. Nur dann kann es gelingen, ein "level playing field" zu erreichen. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, dass die Kommission zukünftig in ihren jährlichen Berichten über die industrielle Wettbewerbsfähigkeit dazu Stellung nimmt, wie der Ansatz der intelligenten Regulierung verfolgt wird und welche Ergebnisse bisher erzielt werden konnten. Die Berichterstattung soll sich sowohl auf aktuelle politische Vorschläge als auch auf die angekündigte nachträgliche Beurteilung der Auswirkungen von bereits erlassenen Rechtsvorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit beziehen.
- 9. Die Kommission sieht in ihrer neuen Industriemitteilung den verbesserten Zugang zu internationalen Märkten als eine der tragenden Säulen einer effizienten Industriepolitik. Dieser Einschätzung kann der Bundesrat aus Sicht der stark exportorientierten deutschen Industrie nur zustimmen.
- 10. Die von der Kommission als vordringlich geschilderten Aufgaben, wie der verbesserte Schutz der Rechte am geistigen Eigentum, der Abbau von Handelshemmnissen, die Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens, der Abschluss von Freihandelsabkommen - solange die WTO-Doha-Runde noch stockt -, der Schutz internationaler Investitionen und der Zugang zu Rohstoffen mittels einer europäischen Rohstoffdiplomatie sind zentrale Themen, die auf EU-Ebene zu behandeln und elementar sind für den Erfolg der europäischen Industrie auf den Exportmärkten.
- 11. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, dass der Aspekt der Rohstoffsicherung um eine Strategie der Nutzung von Sekundärrohstoffen verstärkt werden muss. Dabei müssen Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass sie Innovationen anregen und nicht wirtschaftliche Grundlagen von Industrieunternehmen gefährden.
Zur Umsetzung der Schlüsseltechnologiestrategie
- 12. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass die EU bei ihrer beabsichtigten Konzentration auf technologische Schwerpunktbereiche notwendige Entscheidungsspielräume der Mitgliedstaaten und insbesondere auch der Regionen in der Industrie- und Technologiepolitik beachtet und die Diversifikation der Industrie und die Entwicklung neuer Technologien außerhalb dieser Schwerpunktbereiche nicht beeinträchtigt.
Bedeutung und Rolle der KMU
- 13. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, dass die EU bei ihren industriepolitischen Maßnahmen den Belangen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) besondere Beachtung schenkt.
- 14. Der Bundesrat begrüßt deshalb das Bekenntnis zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU. Investitionen von Unternehmen gehören zu den stärksten Wachstumstreibern. Sie tragen in allen Regionen in erheblichem Umfang zu Entstehung, Adaption und Diffusion von Innovationen bei, sind unerlässlich für flächendeckendes Wachstum und unterstützen damit in hohem Maße die Strategie Europa 2020. Sie leisten insbesondere einen bedeutenden Beitrag zu den Zielen der Leitinitiative "Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung". Auch zu den Leitinitiativen "Innovationsunion", "ressourcenschonendes Europa" und "Beschäftigung" erbringen Investitionen von Unternehmen einen wesentlichen Beitrag.
- 15. Die Kommission sieht als ihre weitere zentrale Aufgabe auch die bessere Unterstützung und Begleitung der Internationalisierung der EU-Unternehmen in Drittmärkten außerhalb der EU. Die Begleitung und Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU, geschieht in Deutschland schon intensiv durch die Außenwirtschaftsförderung als Teil der Mittelstandspolitik. Der Bundesrat merkt im Hinblick auf das Zusammenspiel von außenwirtschaftlicher Förderung durch EU und durch die Mitgliedstaaten und in Deutschland durch die Länder an, dass die Weichen für den Erfolg von KMU im Auslandsgeschäft zuhause gestellt werden. Diesem Grundsatz sollte sich die KMU-Förderpolitik der EU in Zukunft stärker verpflichtet fühlen.
- 16. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass der EU-Binnenmarkt auch als außenwirtschaftlich relevantes Ziel für KMU akzeptiert wird und entsprechende Aktivitäten gefördert werden. Das Enterprise Europe Network (EEN) sollte in Zukunft stärker auf die Bedürfnisse der KMU ausgerichtet werden, das heißt Konzentration auf KMU-Betreuung in EU-Mitgliedstaaten, organisatorische Fokussierung auf homogenere Partnerstrukturen, die auf Institutionen beruhen, die vor Ort direkte KMU-Kontakte haben, und inhaltlich mehr Flexibilität bei außenwirtschaftlichen Aktivitäten mit externen Partnern (z.B. AHK).
- 17. Der Bundesrat bekräftigt seine Stellungnahme vom 30. März 2012 (BR-Drucksache 805/11(B) ), in dem er angeregt hat, die "Beratung bzw. Antragstellung von KMU durch das Enterprise-Europe-Network möglichst weitgehend aus Gemeinschaftsmitteln (z.B. COSME) zu finanzieren", um für KMU die Fördermöglichkeiten zu stärken.
- 18. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Darlehensobergrenze der Kreditbürgschaftsfazilität (LGF) in COSME nicht wie vorgeschlagen auf 150 000 Euro limitiert, sondern wie bereits in CIP auf 1 Million Euro festgelegt wird. Die in COSME vorgesehene Absenkung ist förderpolitisch nicht sinnvoll, da größenbedingte Finanzierungsnachteile von KMU nicht bereits bei einem Kreditbedarf in Höhe von 150 000 Euro enden.
- 19. Der Bundesrat hält es ferner für erforderlich, dass die EU rasch konkretisiert, unter welchen Bedingungen eine Kombinierung von EU-Instrumenten wie Horizont 2020 und COSME mit den Mitteln der Strukturfonds erfolgen soll, damit etwa große Investitionen einschließlich Demonstrations- und Pilotprojekte durchgeführt werden können. Durch solche Maßnahmen dürfen die Belange der KMU nicht beeinträchtigt werden.
Forschung und Entwicklung
- 20. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass es anzustreben ist, europäische Forschungsergebnisse schneller und stärker für eine industrielle Wertschöpfung in Europa zu nutzen als bisher.
- 21. Die von der Kommission angestrebte EU-weite Koordinierung von Forschung und Entwicklung darf nicht zu kostenträchtigen Belastungen für die Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden in den Mitgliedstaaten und den Regionen führen.
Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)
- 22. Die möglichen Rahmenbedingungen für die von der EU angestrebten ÖPP mit der Industrie in spezifischen Technologiefeldern bedürfen einer Konkretisierung. Solche ÖPP dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt und einer Benachteiligung von KMU führen.
Freiwillige Vereinbarungen
- 23. Der Bundesrat begrüßt es, dass sich die Kommission dafür einsetzen wird, dass die mit der umweltgerechten Gestaltung von Industrieprodukten verfolgten Ziele rascher und kostengünstiger durch freiwillige Branchenvereinbarungen erreicht werden. Bei einer Überarbeitung der Energiekennzeichnungsrichtlinie und bestimmter Aspekte der Ökodesign-Richtlinien sind wirtschaftliche Aspekte in der Weise zu berücksichtigen, dass das Ziel einer Stärkung des Industriesektors nicht gefährdet wird.
Normung und Patentschutz
- 24. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der Normung als wichtige Rahmenbedingung insbesondere bei neuen Technologien, wie etwa im Bereich der Elektromobilität. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, dass die Kommission jährlich über den Handlungsbedarf und erreichte Fortschritte im Bereich der Normung berichtet.
- 25. Er hält es für dringend erforderlich, den Patentschutz in Europa einfacher und damit kostengünstiger zu gestalten, um die Unternehmen zu schützen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Dabei ist besonders auch auf die Belange der KMU zu achten.
Überprüfung des Vollzugsaufwandes
- 26. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber der Kommission dafür auszusprechen, den tatsächlichen Vollzugsaufwand von unionsrechtlichen Vorschriften im Bereich der Überprüfung und Überwachung von Energieeffizienzanforderungen zu überprüfen und bei zukünftigen Regelungsvorhaben im Sinne eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses stärker zu gewichten.
Marktüberwachung und Verbraucherschutz
- 27. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine hinreichende Marktüberwachung dem Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucherinnen und Verbraucher dienlich ist. Allerdings muss der EU-Rahmen für die Marktüberwachung so gesetzt werden, dass weder die Mitgliedstaaten noch die Wirtschaft selbst mit unangemessenen Kosten belastet werden.
Industriepolitik und Arbeitsbedingungen
- 28. Der Bundesrat unterstreicht die hohe Bedeutung guter Arbeitsbedingungen für eine nachhaltige Industrieentwicklung. Dabei stehen gerade auch die Sozialpartner in einer besonderen Verantwortung.
- 29. Der Bundesrat fordert die Kommission dazu auf, in ihrer Gesamtstrategie für eine Industriepolitik der Zukunft die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfassend zu berücksichtigen. Dabei sollten Fragen, wie faire Löhne, unbefristete Arbeitsplätze, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsgestaltung und Mitbestimmung, einbezogen werden.
Kohäsionspolitik
- 30. Der Bundesrat ist der Meinung, dass auch in der Kohäsionspolitik, insbesondere im EFRE, ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von produktiven Unternehmensinvestitionen gelegt werden muss. Die Verordnungsentwürfe sind an dieser Stelle jedoch zu eng gefasst. Die Investitionsprioritäten in Artikel 5 Absatz 3 des aktuellen EFRE-Verordnungsvorschlags verengen das Spektrum wachstums- und beschäftigungsfördernder Unterstützungsmöglichkeiten zu sehr auf Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen.
- 31. Die unter dänischer Ratspräsidentschaft erstellten Kompromisstexte zu den Verordnungsvorschlägen beinhalten eine geeignete Erweiterung der Investitionsprioritäten, um auch Investitionen bestehender und wachsender KMU wirksam unterstützen zu können. Der Bundesrat hatte diese Erweiterung sinngemäß bereits in seiner Stellungnahme vom 10. Februar 2012 (BR-Drucksache 614/11(B) ) gefordert. Die in den Kompromisstexten der dänischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagene Erweiterung der Investitionsprioritäten in Artikel 5 Absatz 3 des EFRE-Verordnungsvorschlags in den endgültigen Verordnungen sollte daher umgesetzt werden.
Allgemeine und berufliche Bildung
- 32. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips vor allem hinsichtlich der Themen Bildung und Ausbildung.
- 33. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission in der Bewertung der Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie für wirtschaftliche Stabilität und Wachstum in der EU überein. Er weist aber auch darauf hin, dass ein effizienter Beitrag der Bildung nur in einer langfristigen Perspektive erfolgen kann. Gleichzeitig erinnert er daran, dass sich die Bemühungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Bildung und Ausbildung nicht allein in der Entwicklung und Bereitstellung von Kompetenzen und Humanressourcen für die Wirtschaft erschöpfen dürfen, sondern das umfassendere Ziel haben müssen, Werte zu vermitteln und die gesamte Persönlichkeit zur Entfaltung zu bringen (vgl. BR-Drucksache 535/12(B) ).
- 34. In Deutschland hat insbesondere in der beruflichen Bildung die enge Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Ausbildung und Wirtschaft eine lange und erfolgreiche Tradition. Der von der Kommission nun vorgenommenen Verzahnung des in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegenden Bildungsbereichs mit dem stärker vergemeinschafteten Beschäftigungsbereich begegnet der Bundesrat allerdings mit großer Zurückhaltung.
Er verweist zudem auf den besonderen Wert einer unabhängigen, fundierten und breit angelegten Allgemeinbildung für eine künftige hohe Anschlussfähigkeit im Lebenslangen Lernen und für eine hohe Flexibilität bei sich verändernden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt.
- 35. Darüber hinaus hält der Bundesrat regional strukturierte Problemlösungsansätze für erforderlich und geeignet, um den unterschiedlichen Regionen der EU mit ihren divergierenden Wirtschaftsstrukturen sowie mit ihrem jeweiligen rechtlichen und institutionellen Gefüge gerecht zu werden und die Problemlösungskompetenz der regionalen Akteure zu aktivieren.
- 36. Der Bundesrat sieht das Vorhaben der Kommission einer "Veröffentlichung politischer Leitlinien in einer für November vorgesehenen Mitteilung über die Durchführung effizienter Reformen und die Entwicklung wirksamer Bildungs- und Berufsbildungssysteme, die zu einem besseren Qualifikationsgebot führen" mit Blick auf die Kompetenzverteilung im Bildungsbereich kritisch und weist darauf hin, dass die Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung von Reformvorhaben in den nationalen Bildungssystemen Sache der Mitgliedstaaten ist.
- 37. Im Hinblick auf die als Schlüsselmaßnahme angekündigte europäische Klassifikation von Qualifikationen, Kompetenzen und Berufen hält der Bundesrat eine aktive und transparente Informations- und Beteiligungspolitik der Kommission (auch in Bezug auf die Entwicklungsergebnisse der bisherigen mehrjährigen Arbeit) für sachgerecht.
Weiteres
- 38. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Mitteilung der Kommission zum Anlass genommen wird, verstärkt Koordinierungsformen auf europäischer Ebene umzusetzen. Die deutschen Länder erwarten, hierbei einbezogen zu werden.
Direktzuleitung der Stellungnahme
- 39. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
- 40. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Finanzausschuss, der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.