Ausbau der europäischen Investitionen für Beschäftigung und Wachstum - Einleitung der zweiten Phase des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Investitionsoffensive für Drittländer - COM (2016) 581 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 299/16 (PDF) = AE-Nr. 160471,
Drucksache 518/16 (PDF) = AE-Nr. 160774
Für mehr Arbeitsplätze und Wachstum braucht es intelligente und nachhaltige Investitionen - in Europa und im Rest der Welt.
Seit November 2014 hat die Kommission beträchtliche EU-Finanzmittel auf innovative Weise mobilisiert, durch die die Wirkung öffentlicher Gelder maximiert wird und private Investitionen stimuliert werden. Nachhaltige Investitionen, vor allem in die Infrastruktur und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), stehen im Zentrum des politischen Handelns der Kommission, und zwar vor allem durch einen effizienteren Einsatz der begrenzten Haushaltsmittel der EU, flankiert von Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Wirtschaftsumfelds.
Die Kommission unterstützt weiterhin neue Ansätze, bei denen jeder Euro aus öffentlichen Mitteln eine größtmögliche Wirkung erzielt, der Privatsektor mobilisiert wird und die in der Realwirtschaft zu greifbaren Ergebnissen führen.
Dieses Vorgehen zeigt in der EU bereits vielversprechende Resultate. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI), das Herzstück der Investitionsoffensive für Europa, sollte daher gestärkt und ausgeweitet werden - mit Blick auf seine Laufzeit ebenso wie hinsichtlich seiner Mittelausstattung.
Dieser neue Ansatz wird auch außerhalb der EU nützlich sein, um die vielfältigen Herausforderungen sowohl in der Nachbarschaft der EU als auch in Afrika zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund und um in Partnerländern eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, Arbeitsplätze zu schaffen, das Wachstum zu fördern und so die Ursachen für Migration zu bekämpfen, stellt die Kommission heute eine ehrgeizige europäische Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) vor.
I. Die Investitionsoffensive für Europa - EFSI 2.0
Die Investitionsoffensive für Europa hat sich als nützliches Instrument erwiesen, um konkrete Ergebnisse zu erzielen und einen nachhaltigen Anstieg des nach der Finanzkrise geringen Investitionsniveaus in Europa zu erreichen. Dank der besonderen Ausgestaltung der Garantie ist eine optimale Nutzung und Mobilisierung der knappen öffentlichen Mittel gewährleistet, um bei Arbeitsplätzen und Wachstum vor Ort reale Ergebnisse zu erzielen. Die Europäische Investitionsbank (EIB) bzw. die EIB-Gruppe als strategische Partnerin der Kommission bei der Investitionsoffensive für Europa hat über den EFSI in weniger als einem Jahr fast 116 Mrd. EUR in 26 Mitgliedstaaten mobilisiert. Im selben Zeitraum wurden bereits mehr als 200 000 KMU aus dem EFSI gefördert1. Von Finnland bis Griechenland, von Irland bis Kroatien, von wegweisenden Industrieprojekten bis zur Umwälzung von Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie durch KMU und Midcap-Unternehmen in Europa, von Windparks bis zur Entwicklung neuer Gesundheitstechnologien - der EFSI bewirkt durch die Unterstützung innovativer Projekte echte Veränderungen, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zu wirtschaftlichem Wachstum vor Ort führen.
Auf diese Weise trägt der EFSI außerdem zur Eindämmung der Jugendarbeitslosigkeit bei2.
Am 28. Juni 2016 kam der Europäische Rat zu folgendem Schluss:
"Die Investitionsoffensive für Europa und insbesondere der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) haben bereits konkrete Ergebnisse erbracht und sind ein wichtiger Schritt und Beitrag zur Mobilisierung von Privatinvestitionen, während gleichzeitig knappe Haushaltsmittel intelligent eingesetzt werden. Die Kommission beabsichtigt, in Kürze Vorschläge für die Zukunft des EFSI vorzulegen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat vorrangig geprüft werden sollten"3. Mit dem heute angenommenen Vorschlag hat die Kommission diesen Prioritäten Rechnung getragen.
Die Kommission ist entschlossen, sowohl die Laufzeit als auch die Mittelausstattung des EFSI zu verdoppeln. Der EFSI wurde ursprünglich für eine Dauer von drei Jahren und mit dem Ziel eingerichtet, in dieser Zeit strategische Investitionen im Umfang von mindestens 315 Mrd. EUR zu mobilisieren. In Anbetracht des Erfolgs des EFSI hat die Kommission entschieden, eine Änderung der Verordnung vorzulegen, um die Laufzeit des EFSI zu verlängern und seine Schlagkraft zu erhöhen. Dies beugt zudem Unterbrechungen bei der Finanzierung vor und gibt Projektträgern die Sicherheit, dass sie auch Projekte ausarbeiten können, die erst nach Ablauf des ersten Investitionszeitraums durchgeführt werden sollen. Die heute per Rechtsakt vorgeschlagene Verlängerung deckt den Zeitraum des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens ab und zielt darauf ab, bis 2020 Gesamtinvestitionen im Umfang von mindestens einer halben Billion Euro anzustoßen. Um die Schlagkraft des EFSI noch weiter zu steigern und eine Verdopplung des angestrebten Investitionsumfangs zu erreichen, ruft die Kommission die Mitgliedstaaten dringend auf, ebenfalls einen Beitrag zu leisten. Für die Zeit nach 2020 beabsichtigt die Kommission, durch entsprechende Vorschläge dafür zu sorgen, dass die strategischen Investitionen auf nachhaltigem Niveau verbleiben.
Der heutige Vorschlag beinhaltet folgende Hauptelemente:
EFSI 2.0 - Verlängerung der Laufzeit, Erhöhung der Schlagkraft und Ausbau der Zusätzlichkeit (erste Säule):
Abgesehen von der Verlängerung der Laufzeit und der Erhöhung der Schlagkraft verstärkt der heute vorgestellte Gesetzgebungsvorschlag die Zusätzlichkeit, indem Förderungen insbesondere bei Marktversagen und suboptimalen Investitionsbedingungen gewährt werden, um eine stärkere Einbeziehung des Privatsektors zu gewährleisten. Im Interesse einer größtmöglichen Wirksamkeit der Initiative sollte sich der EFSI - zusätzlich zur Steigerung des Investitionsumfangs - auch künftig vor allem auf die Qualität der Investitionsprojekte konzentrieren (also auf Projekte, die zur Erhöhung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit beitragen). Angesichts ihrer Bedeutung für den Binnenmarkt wurden grenzübergreifende Infrastrukturprojekte und die damit verbundenen Dienstleistungen ausdrücklich als Vorhaben genannt, die das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen. In Zukunft wird der EFSI zudem noch stärker auf nachhaltige, sektorübergreifende Investitionen ausgerichtet sein, um die Klimaziele des Übereinkommens von Paris der COP 21 zu erreichen und zum Übergang zu einer ressourcenschonenden, klimaneutralen Kreislaufwirtschaft4 gemäß der Agenda 2030 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung beizutragen. Außerdem wird vorgeschlagen, einen erheblichen Teil der Mittel auf KMU auszurichten, da die Aufnahme am Markt im Rahmen des KMU-Finanzierungsfensters besonders rasch erfolgte und der EFSI in diesem Segment die Erwartungen deutlich übertrifft. Und schließlich wurde eine Reihe neuer Finanzinstrumente entworfen, die Ressourcen aus dem Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und dem EFSI bündeln und die Unterstützung für soziales Unternehmertum und Mikrofinanzierung fördern sollen5.
Ein wichtiges Ziel des EFSI 2.0 ist es, die geografische Abdeckung des EFSI und die Inanspruchnahme in Regionen zu steigern, die weniger entwickelt oder im Übergang begriffen sind. In dieser Hinsicht ist die Kombination des EFSI mit anderen EU-Finanzierungsquellen wie den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) von zentraler Bedeutung6. Heute hat die Kommission einen Vorschlag für eine Vereinfachung der Dachverordnung angenommen, um solche Kombinationen zu erleichtern. Zudem wird die europäische Plattform für Investitionsberatung auf regionaler und lokaler Ebene ausgebaut, um zur sektoralen und geografischen Diversifizierung des EFSI beizutragen.
Ferner wird vorgeschlagen, die Transparenz bei Investitionsentscheidungen und Steuerungsverfahren zu erhöhen. Der Investitionsausschuss wird in seinen Entscheidungen, die veröffentlicht werden, darlegen müssen, warum eine bestimmte Maßnahme seiner Ansicht nach durch die EU-Garantie unterstützt werden sollte - insbesondere mit Blick auf die Zusätzlichkeit. Außerdem wird nach Genehmigung einer Maßnahme im Rahmen der EU-Garantie die Bewertungsmatrix mit Indikatoren veröffentlicht. Darüber hinaus enthält der Vorschlag eine Verpflichtung für die EIB und den Europäischen Investitionsfonds (EIF), die Endbegünstigten - einschließlich KMU - über die gewährte EFSI-Unterstützung zu unterrichten.
Ausbau der technischen Hilfe (zweite Säule):
Die europäische Plattform für Investitionsberatung wird über Vereinbarungen mit relevanten Akteuren vor Ort grundlegende technische Hilfe leisten. Gezieltere und genau auf die Bedürfnisse zugeschnittene technische Hilfe wird auch bei Projekten möglich sein, an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind, sowie bei Projekten, die zum Erreichen der COP-21-Ziele beitragen, und bei der Kombination des EFSI mit anderen EU-Finanzierungsquellen wie den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Horizont 2020 und der Fazilität "Connecting Europe". Der EFS12.0-Vorschlag sieht in diesem Kontext zudem vor, dass die Plattform für Investitionsberatung einen aktiven Beitrag zur sektoralen und geografischen Diversifizierung des EFSI leistet, indem die Plattform die EIB bei Bedarf bei deren Bemühungen unterstützt, neue Vorhaben vor Ort anzustoßen.
Hier wird die Kommission erwägen, in ihren Vertretungen in den Mitgliedstaaten spezielle europäische Investitionsbeauftragte zu benennen, die mit den einschlägigen Kommissionsdienststellen im Bereich der Investitionspolitik in einem Team zusammenarbeiten würden.
Beseitigung von Investitionshindernissen und Vertiefung des Binnenmarkts (dritte Säule):
Das allgemeine wirtschaftliche Umfeld ist von maßgeblicher Bedeutung für die Förderung nachhaltiger Investitionen. Um dieses Umfeld zu verbessern, müssen einige der erforderlichen Anstrengungen auf nationaler Ebene unternommen werden, andere Herausforderungen können besser auf europäischer Ebene bewältigt werden. Im Zuge ihrer Anstrengungen zur Verbesserung des Investitionsumfelds in Europa hat die Kommission bereits konkrete Initiativen vorgelegt, durch die Investitionen gefördert und die Finanzierung der Realwirtschaft erleichtert werden soll: beispielsweise die Senkung der Eigenkapitalanforderungen bei Infrastrukturinvestitionen für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und die Annahme praktischer Leitlinien für die Anwendung der Beihilfevorschriften im Zusammenhang mit der öffentlichen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben. Darüber hinaus enthalten die Strategien für die Energieunion, die Kapitalmarktunion, den Binnenmarkt und den digitalen Binnenmarkt sowie das Paket zur Kreislaufwirtschaft und internationale Handels- und Investitionsübereinkommen allesamt gezielte Maßnahmen, die bei einer vollständigen Umsetzung Hemmnisse beseitigen, Innovationen fördern und die Rahmenbedingungen für Investitionen weiter verbessern werden. So wird beispielsweise die Energieunion dazu beitragen, bei der öffentlichen Rechnungslegung in bestimmten Bereichen wie etwa Energieeffizienz die vorab bestehende Zuverlässigkeit zu vergrößern. Eurostat hat die einschlägigen Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung (ESVG 2010) weiterentwickelt und Unklarheiten beseitigt, vor allem im Bereich öffentlichprivate Partnerschaften (ÖPP). Ein Leitfaden für die statistische Erfassung von ÖPP, der in Zusammenarbeit mit der EIB erstellt wurde und sich vor allem an private Interessenträger richtet, wird am 29. September 2016 veröffentlicht. Nach dieser Publikation wird eine Informationskampagne durchgeführt. Wie bereits in der Mitteilung vom 1. Juni hervorgehoben, überwacht Eurostat zudem die Auswirkungen der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung auf die Schaffung von ÖPP in verschiedenen Sektoren genau und wird, sofern angemessen, weitere Maßnahmen ergreifen.
Die Kapitalmarktunion7 wird zur Beseitigung von Investitionshemmnissen beitragen.
Zu diesem Zweck werden weitere Änderungen an Solvency II in Zusammenhang mit Investitionen von Versicherungsgesellschaften in Infrastrukturunternehmen und mit dem Regelungsrahmen für Risikokapital erwogen. Als Teil der bevorstehenden Überarbeitung des Bankenrechts, die noch vor Jahresende verabschiedet werden soll, wird die Kommission eine Senkung der Eigenkapitalanforderungen für Banken vorschlagen, die in Infrastruktur-Vermögenswerte investieren. Initiativen zur weiteren Stärkung des Binnenmarktes für Waren und Dienstleistungen sind ebenfalls unerlässlich, um das Investitionspotenzial in Europa vollständig zu erschließen. Die Binnenmarktstrategie wird dazu beitragen, neue Geschäftsmöglichkeiten zu schaffen und bestehende regulatorische und verwaltungstechnische Hindernisse zu beseitigen - vor allem für Dienstleister, die in ganz Europa tätig werden wollen. Die Arbeit an konkreten Vorschlägen im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Binnenmarktvorschriften sowie mit Maßnahmen im Bereich
Unternehmensdienstleistungen, Umstrukturierungen und Insolvenzen von Unternehmen und der Schaffung eines einfachen, modernen und betrugssicheren Mehrwertsteuersystems geht weiter. Die Strategie für den digitalen Binnenmarkt wird die Rechtssicherheit im digitalen Sektor verbessern. Die Kommission berät über einen einheitlichen EU-Genehmigungsrahmen, der unmittelbar für Großprojekte von grenzübergreifender Dimension oder wichtige Investitionsplattformen mit nationaler Kofinanzierung gelten würde.
Die Mitgliedstaaten sollten ihre Anstrengungen zur Umsetzung notwendiger Reformen verstärken, um Investitionshemmnisse zu beseitigen, die im Zuge des Europäischen Semesters ermittelt wurden. Dies betrifft Bereiche wie das Insolvenzrecht, das öffentliche Beschaffungswesen, die Justiz, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung sowie sektorspezifische Vorschriften. Diese in den länderspezifischen Empfehlungen angemahnten Reformen sind eine notwendige Voraussetzung, um die Investitionstätigkeit in den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten aufrechtzuerhalten und zu steigern. Über die Reformempfehlungen im Bereich Investitionen wird im Herbst in den verschiedenen Ratsformationen beraten. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission im Zuge der Vorbereitung des Europäischen Semesters 2017 die Bewertung der Herausforderungen für das jeweilige Investitionsumfeld in den Mitgliedstaaten aktualisieren und wieder neben dem Jahreswachstumsbericht veröffentlichen.
II. Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer
Investitionen sind ein Schlüsselfaktor bei der Umsetzung der Entwicklungspolitik und -hilfe, wenn es darum geht, die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen und die zahlreichen Herausforderungen in der EU-Nachbarschaft und in Afrika zu bewältigen. Intelligente und nachhaltige Investitionen können in erheblichem Maße dazu beitragen, in Entwicklungsländern Arbeitsplätze zu schaffen und das Wachstum anzukurbeln. Dies erhöht die Stabilität und verbessert in fragilen, von Konflikten betroffenen Ländern die Verhältnisse vor Ort.
Am 28. Juni 2016 billigte der Europäische Rat den Kommissionsvorschlag für einen neuen Partnerschaftsrahmen mit Drittländern8. Dieser Rahmen beruht auf der Prämisse, dass die migrationsbedingten Herausforderungen ein gemeinsames Vorgehen erfordern, das fester Bestandteil der Gesamtbeziehungen der EU zu Partnerländern ist und durch sämtliche einschlägigen EU-Maßnahmen und Instrumente unterstützt wird. Um den Migrationsströmen zu begegnen, werden Vereinbarungen mit Partnerländern ausgearbeitet, um die kurzfristigen Ziele zu erreichen: Menschenleben auf See zu retten, die Rückführungsquote zu erhöhen und Migranten und Flüchtlinge dazu zu bringen, in der Nähe ihrer Heimat zu bleiben.
Es braucht einen neuen Ansatz - die Investitionsfinanzierung und die Beseitigung von Hindernissen für private Investitionen, um die Faktoren anzugehen, die sowohl in Afrika als auch in der EU-Nachbarschaft zu Migration führen. Im Jahr 2015 verließen mehr als 60 Millionen Menschen ihre Heimat, um sich anderswo eine Existenz aufzubauen - entweder, weil sie Zuflucht vor Konflikten und Kriegen suchten, oder wegen der schlechten wirtschaftlichen Möglichkeiten in ihrer Heimatregion. Länder in Nordafrika und im Nahen Osten nahmen rund 40 Prozent der weltweit Vertriebenen auf, die afrikanischen Länder südlich der Sahara weitere 30 Prozent. Die Kombination einer großen Zahl von Vertriebenen und schlechter Wirtschaftsaussichten stellt die Union und ihre Partnerländer vor eine gemeinsame Herausforderung.
Die auswärtigen Politikbereiche der Union - allen voran die Entwicklungs- und die Nachbarschaftspolitik - haben zum Ziel, die Werte und Interessen der EU zu fördern, unter anderem durch die Förderung von Wohlstand. Wirtschaftswachstum ist eine Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung, doch in den Entwicklungsländern befindet sich das Wachstum derzeit auf dem niedrigsten Niveau seit 2003. Die Weltwirtschaftskrise, die einen höheren allgemeinen Schuldenstand nach sich gezogen hat, hat die Instabilität und Konflikte in Afrika und der EU-Nachbarschaft verschärft. Kreditklemmen machen Unternehmen zu schaffen, weil sie den Zugang zu Finanzmitteln für dringend benötigte Investitionen erschweren. Die nicht nachhaltige Nutzung natürlicher Rohstoffe entzieht Entwicklungsländern häufig mögliche Grundlagen für wirtschaftliches Wachstum.
Nur sechs Prozent der ausländischen Direktinvestitionen (ADI) in Entwicklungsländern gehen in fragile Länder9, was die Pro-Kopf-Investitionen auf ein Niveau drückt, das nur bei gut einem Fünftel des Wertes anderer Entwicklungsländer liegt. Zudem sind die Kosten einer Unternehmensgründung in fragilen Ländern fast dreimal so hoch wie in stabileren Staaten. Das Wirtschaftswachstum in Afrika hat sich trotz des anhaltenden Bevölkerungszuwachses auf das niedrigste Niveau seit Jahren abgeschwächt. Im Zusammenwirken mit beträchtlichen Sicherheitsrisiken verschärft dieser Trend die Armut, blockiert die nachhaltige Entwicklung und führt zu wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, die oft Ursache für Migration sind.
Investitionen stärker in den Fokus zu rücken, ist auch ein zentrales Element der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung10 und des Aktionsplans von Addis Abeba über Entwicklungsfinanzierung. Während öffentliche Entwicklungshilfe für die ärmsten und fragilen Länder zur Unterstützung ihrer Anstrengungen zur Armutsbekämpfung und für eine nachhaltige Entwicklung unverzichtbar bleibt, gewinnen andere Wege der Finanzierung für unsere Partnerländer an Bedeutung - dazu gehören Investitionen, Handel, die Mobilisierung lokaler Ressourcen und gute Regierungsführung. In wirtschaftlicher Hinsicht ist ein neuer Ansatz nötig, der vor allem für mehr Investitionen des Privatsektors sorgt, um Investitionen in einem Umfang zu generieren, mit dem wirtschaftliche, soziale und ökologische Herausforderungen bewältigt werden können. Die Zusagen der internationalen Gemeinschaft11 - einschließlich der Union und ihrer Mitgliedstaaten - zielen auf die Förderung eines integrativen wirtschaftlichen Wohlstands ab, um das Wohlergehen der Menschen zu erhöhen und zugleich die Umwelt zu schützen. Die Förderung eines bezahlbaren und stabilen Kapitalzugangs ist für diesen Prozess12 unerlässlich.
Dieser neue, zielgerichtete Ansatz wird zu einer nachhaltigen Entwicklung in Partnerländern beitragen, die daraufhin zu den Wachstumsmärkten der Zukunft werden. Er wird zudem privaten Unternehmen durch Handel und Investitionen - unter anderem von Europa aus - Chancen bieten und damit die europäische Wirtschaftsdiplomatie unterstützen und zum Wirtschaftswachstum in Europa beitragen. Zudem wird der neue Ansatz die Umsetzung des neuen Partnerschaftsrahmens voranbringen, den die EU den Partnerländern vorgeschlagen hat.
Um diese Ziele zu erreichen, die uneingeschränkt mit der globalen EU-Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik 13 und der überarbeiteten europäischen Nachbarschaftspolitik14 im Einklang stehen, legt die Kommission nunmehr erstmals eine ehrgeizige Investitionsoffensive vor, die zunächst Afrika und die EU-Nachbarschaft abdeckt. Diesen wichtigen Beitrag wird die EU ihren Partnern bei der bevorstehenden Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York vorstellen, bei der die weltweite Lastenteilung beim Umgang mit den langfristigen Entwicklungen im Bereich Migration im Zentrum der Beratungen stehen wird.
Das Paket zur Investitionsoffensive für Drittländer
Das heute von der Kommission verabschiedete EIP-Paket setzt sich aus folgenden Dokumenten zusammen:
- 1. Vorschlag für eine Verordnung über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und zur Einrichtung der EFSD-Garantie und des EFSDGarantiefonds
- 2. Bericht der Kommission über die Halbzeitbewertung der Anwendung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union
- 3. Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union
- 4. Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Tätigkeiten der Europäischen Investitionsbank außerhalb der Union im Rahmen der EU-Haushaltsgarantie im Jahr 2015
- 5. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 480/2009 des Rates zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
- 6. Entwurf eines Beschlusses der Kommission über die Einzelmaßnahme "Einrichtung einer Investitionsplattform für Afrika" und zur Aufhebung des Beschlusses C(2015) 5210
- 7. Entwurf eines Beschlusses der Kommission über die "Nachbarschaftsinvestitionsplattform" und zur Änderung des Beschlusses C(2016) 3436 der Kommission über die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments
- 8. Entwurf eines Beschlusses der Kommission über eine Einzelmaßnahme als Beitrag zum EFSD-Garantiefonds zulasten des 11. Europäischen Entwicklungsfonds
Die wichtigsten Elemente der europäischen Investitionsoffensive für Drittländer
Die EIP stellt einen kohärenten europäischen Rahmen für Investitionen außerhalb der EU dar, der vorsieht, dass die bestehenden Instrumente durch drei wichtige Neuerungen ergänzt werden. Erstens werden verschiedene Maßnahmen, die zur Verbesserung der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Partnerländern mit Blick auf den Kapitalzugang und die Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger Projekte beitragen sollen, in einem kohärenten Programm zusammengeführt. Zweitens wird eine zentrale Anlaufstelle für Anträge auf Investitionsmittel geschaffen, um Effizienz und Hebelwirkung der öffentlichen Finanzinstitutionen und der Privatwirtschaft zu gewährleisten. Drittens werden über einen neuen Garantiemechanismus private Investitionen in mit höheren Risiken behaftete Projekte gefördert.
Mit der EIP legt die Union fest, wie sie künftig nachhaltige Entwicklung fördern sowie Investitionsprojekte in Ländern außerhalb Europas auswählen, die Unterstützung vorbereiten und die Förderung letztlich erbringen wird. Die Investitionsoffensive bildet einen integrierten Partnerschaftsrahmen, der eine umfassende Zusammenarbeit zwischen der EU, den Mitgliedstaaten, den internationalen Finanzinstitutionen und anderen Gebern, staatlichen Stellen und dem Privatsektor ermöglichen soll. Ferner soll sie dazu beitragen, dass die knappen öffentlichen Mittel effizienter genutzt werden und die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und privaten Investoren bei Investitionsvorhaben verbessert wird.15 Außerdem werden in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Partnerländern Reformen zur Bekämpfung von Korruption und zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung sowie der lokalen Rahmenbedingungen für Unternehmen unterstützt.
Die Investitionsoffensive zielt darauf ab, die Investitionstätigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika und in der Nachbarschaft der EU anzukurbeln, insbesondere durch Einbeziehung von Finanzierungsmitteln des Privatsektors. Sie baut auf den Erfahrungen mit dem EFSI sowie der Sachkenntnis der Europäischen Kommission, der EIB und anderer Einrichtungen auf, die Investitionsfazilitäten für Entwicklungsländer unterhalten.
Das Programm wird bestehende Instrumente der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung ergänzen. Insbesondere wird die Investitionsoffensive laufende Projekte mit Partnerländern im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika16 und des regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise17 im Hinblick auf die Verwirklichung von deren kurzfristigen Zielen unterstützen. Das soll durch die Unterstützung längerfristiger Entwicklungsstrategien erreicht werden, die der lokalen Bevölkerung und wiedereingegliederten Migranten tatsächliche wirtschaftliche Chancen verschaffen und so Migrationsursachen bekämpfen. Somit ist die Investitionsoffensive ein wichtiges Instrument zur Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung und zur Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für die Entwicklung im Einklang mit dem Aktionsplan von Addis Abeba über Entwicklungsfinanzierung. In der Nachbarschaft der EU wird die wirtschaftliche Entwicklung gefördert, um eine allmähliche Stabilisierung und einen Übergang von Soforthilfe zu strukturellen Maßnahmen zu erreichen. Auch die in dem Programm vorgesehene besondere Förderung von Investitionen in nachhaltige und erneuerbare Energie wird zur Umsetzung des COP-21-Übereinkommens beitragen.
Für die Verwirklichung des übergeordneten Ziels der Schaffung von Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum setzt die Investitionsoffensive für Drittländer auf drei Hauptmaßnahmen:
- i) Mobilisierung von Investitionen,
- ii) Ausbau der technischen Hilfe und
- iii) Unterstützung von Wirtschafts- und Strukturreformen zur Verbesserung der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Diese Prioritäten beruhen auf den wichtigsten Grundsätzen und den Erfahrungen aus der Investitionsoffensive für Europa. Strukturelle und institutionelle Reformen sowie die Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen sind von grundlegender Bedeutung für ein langfristiges, nachhaltiges Wachstum. Andernfalls könnten die Auswirkungen der Investitionen von nur kurzer Dauer sein.
Für eine effektive Steigerung der Investitionen in Partnerländern bedarf es spezifischer Analysen und maßgeschneiderter Lösungen. Dies gilt besonders in Partnerländern, die von Fragilität, Konflikten oder erheblichen Abwanderungsströmen betroffen sind oder schwache öffentliche Institutionen aufweisen. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Programms spezifische "Investitionsfenster" festgelegt.
1. Mobilisierung von Investitionen
Die Kommission schlägt vor, in Partnerländern neue Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen, indem vorhandene EU-Ressourcen ähnlich wie bei der Investitionsoffensive für Europa und dem EFSI durch Hebelwirkung vervielfacht werden. Ein Kernaspekt der Investitionsoffensive für Drittländer ist die Schaffung eines neuen Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung18 (EFSD). Der EFSD wird aus regionalen Investitionsplattformen zusammengesetzt sein, in denen Mittel aus bestehenden Mischfinanzierungsfazilitäten19 und der EFSD-Garantie aus dem Haushalt der EU und dem 11. Europäischen Entwicklungsfonds20 zusammengeführt werden. Durch die Verwaltungsstruktur des EFSD wird eine enge Abstimmung mit Maßnahmen im Rahmen des vorgeschlagenen erweiterten EIB-Mandats für die Darlehenstätigkeit in Drittländern, einschließlich der neuen Resilienzinitiative und der AKPInvestitionsfazilität, gewährleistet.
Der EFSD soll zusätzliche öffentliche und private Investitionen mobilisieren, sodass insgesamt Investitionsmittel von bis zu 44 Mrd. EUR bereitgestellt würden, 3,35 Mrd. EUR davon aus dem EU-Haushalt und dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Um die Schlagkraft und die Effizienz des neuen Fonds weiter zu erhöhen, ruft die Kommission die Mitgliedstaaten und andere Partner auf, bei ihren Beiträgen mit der EU gleichzuziehen. Wenn sie in Anbetracht der unten näher ausgeführten Flexibilität bei der EU-Garantie gleichziehen, steigt der Gesamtbetrag der möglichen zusätzlichen Investitionen auf 62 Mrd. EUR. Wenn sie auch bei den Beiträgen zu den Mischfinanzierungsfazilitäten mit der EU gleichziehen, würde sich der entsprechende Gesamtbetrag auf 88 Mrd. EUR erhöhen.
1.1 Wie wird das in der Praxis aussehen?
Durch die Zusammenführung der bestehenden, fest etablierten Mischfinanzierungsfazilitäten mit einer neuen, zusätzlichen Garantie in einem einheitlichen, kohärenten Rahmen wird eine zentrale Anlaufstelle ("One-StopShop") für öffentliche und private Investoren entstehen. Dadurch können Partner schnell und unkompliziert die für sie am besten geeigneten Produkte finden, sodass Projekte, die Arbeitsplätze schaffen und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, zeitnah umgesetzt werden.
Die beiden ersten regionalen Investitionsplattformen werden Afrika und die Nachbarschaft der EU (im Süden und Osten) abdecken; weitere Regionen sollen möglicherweise später folgen. In den neuen Plattformen werden die bestehenden Mischfinanzierungsfazilitäten (Investitionsfazilität für Afrika und Fazilität für die Nachbarschaftspolitik) zusammengeführt und mit neuen Aufgaben und Zielen ausgestattet. Die EFSD-Garantie soll zugunsten der Endempfänger sowie der Projekte den Zugang zu Krediten verbessern und die Hebelwirkung erhöhen. Der neue Ansatz wird eine investitionsorientierte Risikoteilung mit anderen Investoren, insbesondere mit privaten Akteuren, ermöglichen. Durch gezielte Beseitigung der wichtigsten Hemmnisse soll die Einbeziehung privater Investitionen erleichtert werden.
Die einzelnen Projekte werden in einem zügigen Verfahren von allen Beteiligten gemeinsam beschlossen. Wenngleich die Partnerländer in Afrika und in der Nachbarschaft der EU oftmals vor ähnlichen Herausforderungen stehen, müssen regionale bzw. sektorale Besonderheiten berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wird eine starke Beteiligung und Eigenverantwortung der Partnerländer bei der Ausarbeitung und Durchführung der Projekte von maßgeblicher Bedeutung sein. Finanzinstitutionen, die bereits in den betreffenden Regionen tätig sind, werden aufgefordert, eigene Vorschläge, bei denen eine Inanspruchnahme der neuen Garantie in Frage kommt, vorzulegen. Die EIB, die zu den wichtigsten mit der Durchführung betrauten Finanzinstitutionen zählt, wird darüber hinaus auch eine beratende Funktion einnehmen, um die Qualität und die Wirkung der Investitionsstrategie weiter zu erhöhen. Im Mittelpunkt der Investitionsoffensive werden der sozioökonomische Sektor und insbesondere die Infrastruktur in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt und im Sozialsektor stehen sowie Investitionen in Humankapital und Zugang zu Finanzmitteln für Kleinstunternehmen sowie KMU, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Schaffung von Arbeitsplätzen, vor allem für junge Menschen und Frauen, liegt.
Die EIB als strategischer Investitionspartner der EU wird diese EU-Initiative unterstützen, indem sie im Rahmen des EFSD förderfähige Investitionen finanziert und zugleich andere Finanzierungsquellen, insbesondere aus dem Privatsektor, erschließt.
1.2 Steigerung der Wirkung
Ebenso wie beim EFSI und anderen Finanzierungsinstrumenten, die seit 2007 über die Mischfinanzierungsfazilitäten der EU unterstützt werden, wird die neue EFSDGarantie die Mobilisierung zusätzlicher Investitionen, insbesondere vonseiten privater Investoren, gewährleisten. Die Kommission richtet die Investitionen durch sogenannte "Investitionsfenster" auf bestimmte Regionen, Länder oder Sektoren aus. Die Garantien werden in Betracht kommenden Partnern (Finanzinstitutionen oder privaten Investoren) im Wege von Garantievereinbarungen in Bezug auf die jeweiligen Investitionsfenster gewährt. Im Gegenzug unterstützen die Partner ausgewählte Projektpakete (über Darlehen, Garantien, Kapitalbeteiligungen oder ähnliche Produkte) und sorgen dafür, dass die durch die Garantie gewährte Deckung an die Endbegünstigten weitergegeben wird. Nach vorsichtigen Schätzungen der Kommission ist damit zu rechnen, dass durch jeden per Garantie gedeckten Euro insgesamt mehr als zehn Euro an Investitionsmitteln mobilisiert werden.
Die Kommission schlägt eine innovative Regelung vor, wonach durch den EU-Haushalt gedeckte Garantien von 1,5 Mrd. EUR wiederum über einen mit insgesamt 750 Mio. EUR ausgestatteten Garantiefonds besichert werden21, um die Wirkung der neuen EFSD-Garantie zu maximieren und eine kritische Masse mit Ergebnissen zu erreichen, die dem ermittelten Bedarf entsprechen. Die Wirkung des neuen EFSD ließe sich erheblich verbessern, wenn die Mitgliedstaaten einen zusätzlichen Beitrag von mindestens 750 Mio. EUR in Form einer Zweitverlustgarantie bereitstellen würden, die nur in dem unwahrscheinlichen Fall in Anspruch genommen würde, dass die Verluste 1,5 Mrd. EUR übersteigen.
Beitragende Mitgliedstaaten würden über den Betrag der von ihnen gewährten Garantie hinaus keine Eventualverbindlichkeiten tragen. Die Mitgliedstaaten können Beiträge auch bar leisten. Bei der Beurteilung der öffentlichen Finanzen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts wird die Kommission Beiträge der Mitgliedstaaten zu dem Fonds (ebenso wie beim EFS122) positiv bewerten. Barbeiträge der Mitgliedstaaten sollten grundsätzlich als einmalige Maßnahmen eingestuft werden; eine von einem Mitgliedstaat gewährte Garantie wirkt sich grundsätzlich nicht auf das Staatsdefizit aus, außer wenn die Garantie in Anspruch genommen wird.23
Darüber hinaus dürfen Mitgliedstaaten, die einen Beitrag zum EFSD leisten, ihren Beitrag einem bestimmten Zweck zuweisen. So können sie gezielt eine bestimmte Region oder einen bestimmten Sektor unterstützen. Dies wird dazu beitragen, das Ziel der Maximierung der Wirkung der Investitionsoffensive mit den Prioritäten der Mitgliedstaaten zu vereinbaren.
1.3 Wer entscheidet?
Die Kommission wird von einem Strategischen Ausschuss und zwei Operativen Ausschüssen (einer für jede regionale Investitionsplattform) beraten werden. Die Kommission leitet das EFSD-Sekretariat, das dafür sorgt, dass alle für die Verwirklichung der EIP-Ziele notwendigen Aufgaben und Funktionen erfüllt werden. Der Strategische Ausschuss wird von Vertretern der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gemeinsam geleitet und setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der EIB zusammen. Er gibt die strategische Ausrichtung vor und unterstützt die Kommission bei der Festlegung der übergeordneten Investitionsziele hinsichtlich der Nutzung der EFSD-Garantie und sorgt so für Koordination und Kohärenz zwischen den regionalen Investitionsplattformen sowie mit dem EIB-Darlehensmandat für Drittländer, der Resilienzinitiative und der von der EIB verwalteten AKP-Investitionsfazilität. Die EIB wird einen aktiven Beitrag leisten, indem sie die Kommission bezüglich der operativen Verwaltung der Garantie berät.
Gute fachliche Bewertung und Sorgfalt sowie eine rasche Umsetzung der einzelnen Projekte werden sichergestellt. Die Bankfähigkeit und die Risiken der Projekte werden von den förderfähigen Partnern bewertet und von unabhängigen Sachverständigen überprüft, um die Glaubwürdigkeit gegenüber dem Privatsektor zu gewährleisten, bevor die Investitionsvorschläge von der Kommission genehmigt werden. Die genauen praktischen Modalitäten für die Umsetzung der Garantie werden für jedes Investitionsfenster neu festgelegt.
2. Ausbau der technischen Hilfe in Partnerländern
Wenn höhere Investitionen mobilisiert werden sollen, müssen finanziell stimmige, attraktive und ausgereifte Projekte ausgearbeitet werden. Im Zusammenhang mit der EIP hat die Kommission umfangreiche Mittel für technische Hilfe zur Verfügung gestellt, um die Partnerländer dabei zu unterstützen, durch die Entwicklung einer großen Zahl bankfähiger Projekte und deren Bekanntmachung bei internationalen Investoren Investitionsmittel anzuziehen. Die Kommission stützt sich auf die Erfahrungen der EU im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der europäischen Plattform für Investitionsberatung und das Europäische Investitionsvorhabenportal.
Die technische Hilfe wird insbesondere auf die bessere Vorbereitung und Förderung von Projekten abzielen, damit diese mehr Investitionen erhalten. Die finanziellen Mittel für technische Hilfe werden im Rahmen der regionalen Investitionsplattformen des EFSD bereitgestellt. Die laufende technische Hilfe in den Partnerländern zur Förderung der Entwicklung des Privatsektors durch thematische, nationale und regionale EU-Programme wird künftig darauf ausgerichtet, dass sie einen Beitrag zu den übergeordneten Zielen der EIP leistet, indem sie insbesondere nachhaltige Investitionen anzieht.
Die Sichtbarkeit und die Zugänglichkeit der von der EU bereitgestellten Finanzierungsmöglichkeiten sowie die technische Hilfe werden über ein projekteigenes Webportal gewährleistet.
Außerdem wird die Kommission einen strukturierten Dialog führen, um die Bedürfnisse und Beschränkungen der lokalen Privatwirtschaft zu verstehen und so das Potenzial des europäischen Privatsektors zur Investition und zur Zusammenarbeit mit Unternehmen in Partnerländern fördern zu können. Darüber hinaus wird die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten integrative strategische Dialoge zwischen Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors in den Partnerländern einrichten und unterstützen, um die wichtigsten Herausforderungen und Chancen zu ermitteln. Zudem wird die Kommission gezielt die Kapazitäten von Vertretern des Privatsektors wie Handelskammern, Sozialpartnern sowie Verbänden von Kleinstunternehmen, KMU und Unternehmerinnen stärken.
3. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
Die Investitionsoffensive sieht ferner vor, das Unternehmensumfeld in den Partnerländern zu verbessern. Dies soll erreicht werden durch den Ausbau des wirtschafts- und sozialpolitischen Dialogs zwischen der EU und den Partnerländern im Hinblick auf die Ausarbeitung wirksamerer rechtlicher Rahmenbedingungen, Strategien und Einrichtungen zur Förderung wirtschaftlicher Stabilität, nachhaltiger
Investitionen und integrativen Wachstums. Eine praktische Ausbildung in Form von strategieorientierten Lehrgängen, Workshops, Partnerschaftsprojekten und Seminaren wird Beamte in die Lage versetzen, wirtschaftliche Entwicklungen zu analysieren sowie wirksame Maßnahmen zu formulieren und umzusetzen. Die politischen und strategischen Dialoge mit Partnerländern werden ausgebaut, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum, die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität und illegalen Finanzströmen sowie die Verbesserung der Handelsbeziehungen der EU-Partner zu fördern. Diese Dialoge, die in enger Abstimmung mit Partnereinrichtungen in den jeweiligen Ländern erfolgen, werden zu einer besseren Rechtsetzung und zur Entwicklung der Märkte in den Partnerländern beitragen und so die Beschäftigungschancen erhöhen und die Entwicklung des lokalen Privatsektors voranbringen.
Verbesserte Rahmenbedingungen für Unternehmen und ein günstigeres Investitionsklima in den Partnerländern werden sowohl dem lokalen Privatsektor als auch den innovationswilligen Unternehmen aus der EU zugutekommen. In der Folge dürften mehr Arbeitsplätze geschaffen und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Partnerländern und der EU zum beiderseitigen Nutzen gestärkt werden. Somit stellt die Investitionsoffensive für Drittländer eine Ergänzung der Investitionsoffensive für Europa dar.
Im Rahmen ihres Engagements für nachhaltige Entwicklung wird die EU auch umfassend auf ihre laufenden Initiativen im Bereich der Energie- und Klimaschutzpolitik zurückgreifen. Außerdem wird der direkte Austausch mit Unternehmen und sektoralen Verbänden gesucht, um den Privatsektor besser einzubinden und in den Bereichen nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft, nachhaltige Energieversorgung und Infrastruktur sowie im Sozialsektor marktbasierte Lösungen zu erzielen.
III. Nächste Schritte
Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, sich mit den heute im Einklang mit dem Ersuchen des Europäischen Rates vom Juni angenommenen Vorschlägen prioritär zu befassen. Das Europäische Parlament und der Rat werden ersucht, den EFSI zu stärken und auszuweiten und die Einführung der Investitionsoffensive für Drittländer durch die Einrichtung des EFSD einzuleiten, der so bald wie möglich und spätestens bis zu dem für den Herbst 2017 geplanten EUAfrika-Gipfel einsatzbereit sein sollte. Die Kommission wird das Europäische Parlament und den Rat während der Verhandlungen unterstützen und ihren Dialog mit allen wichtigen Interessenträgern fortsetzen.
Die Kommission wird sich auch bei den bevorstehenden Beratungen über den neuen mehrjährigen Finanzrahmen auf die Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Instrumente stützen.
- 1. Siehe Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016: "Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa" (COM (2016) 359 final).
- 2. Die EFSI-Verordnung sieht drei Evaluierungen vor: Die Kommissions-Evaluierung wird mit dem EFSI-2.0-Vorschlag veröffentlicht, die EIB-Evaluierung ist derzeit für Oktober vorgesehen. Die unabhängige Evaluierung vonseiten externer Sachverständiger wird im November vorliegen.
- 3. EUCO 026/16.
- 4. Bei Verkehrs- und Energieprojekten sollte der Fokus des EFSI der Kommission zufolge noch stärker gemäß den politischen Prioritäten der EU ausgerichtet werden, die in den Leitlinien der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) und des transeuropäischen Verkehrsnetzes TEN-V definiert sind. Darüber hinaus erkennt die Kommission an, wie wichtig es ist, Teile des EU-Haushalts - wie etwa das CEF-Budget - in Form von Zuschüssen in Kombination mit dem EFSI zu nutzen. Die kombinierte Nutzung von Zuschüssen und EFSI wird dazu beitragen, dass Projekte wirtschaftlich und finanziell tragfähig werden und so den Mehrwert von Unionsausgaben erhöhen, indem zusätzliche Mittel privater Investoren mobilisiert werden.
- 5. Infolge dessen ist zu erwarten, dass sich die Gesamtsumme der Finanzinstrumente zur Unterstützung von Sozialunternehmen und Mikrofinanzierung auf mehr als 1 Mrd. EUR belaufen wird - gegenüber einem Betrag von 193 Millionen Euro, der ursprünglich in der dritten EaSI-Achse vorgesehen war. Insgesamt könnten somit Finanzmittel von fast 3 Mrd. EUR, unter anderem aus dem Privatsektor, für die Endbegünstigten mobilisiert werden.
- 6. Zu diesem Thema hat die Kommission bereits einen konkreten Leitfaden veröffentlicht (http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/thefunds/fin_inst/pdf/efsi_esif_compl_en.pdf ) und wird den Gesamtrahmen für die Entwicklung solcher Kombinationen weiter vereinfachen.
- 7. Siehe die heute angenommene Mitteilung "Kapitalmarktunion: die Reform rasch voranbringen" (COM (2016) 601).
- 8. EUCO 026/16.
- 9. Im Jahr 2012 entsprach dies laut dem OECD-Bericht "States of Fragility"(2015) einem Betrag von 38,7 Mrd. USD.
- 10. http://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainabledevelopmentgoals/
- 11. Aktionsplan von Addis Abeba über Entwicklungsfinanzierung.
- 12. Teil dieses Prozesses sind die Mobilisierung lokaler Ressourcen, öffentliche Entwicklungshilfe und die Stimulierung von Investitionen in Regelungsrahmen, die die richtigen Anreize bieten.
- 13. Zu finden unter http://europa.eu/globalstrategy/sites/globalstrategy/files/eugs_review_web.pdf .
- 14. Gemeinsame Mitteilung "Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik" vom 18. November 2015, JOIN(2015) 50 final.
- 15. Um die in der Mitteilung vom 7. Juni geforderte gemeinsame europäische Migrationsstrategie zusätzlich zu unterstützen, wird die Kommission ergänzend zur Investitionsoffensive die Möglichkeit prüfen, ob die Europäische Union Anteilseigner der Entwicklungsbank des Europarats werden kann.
- 16. C(2015) 7293 final vom 20. Oktober 2015.
- 17. C(2014) 9615 final vom 10. Dezember 2014.
- 18. Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und zur Einrichtung der EFSDGarantie und des EFSD-Garantiefonds COM (2016) 586.
- 19. In Bezug auf Afrika siehe Kommissionsbeschluss C(2015) 5210 und in Bezug auf die Nachbarschaft den Durchführungsbeschluss der Kommission C(2016) 3436.
- 20. Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKPEU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (ABl. L 210 vom 6.8.2013, S. 1).
- 21. Diese Mittel stammen aus dem Haushalt der Union und dem 11. Europäischen Entwicklungsfonds. Außerdem besteht eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 0,75 Mrd. EUR.
- 22. Siehe Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015: "Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität" (COM (2015) 12).
- 23. Barbeiträge gelten grundsätzlich als einmalige Maßnahmen, die bei der Bewertung des erforderlichen Anpassungspfads im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts keine Auswirkung auf die zugrunde liegende Haushaltsposition haben. Eine von einem Mitgliedstaat gewährte Garantie hat grundsätzlich weder einen Einfluss auf das Staatsdefizit, da keine Vorabzahlung in bar zu leisten ist, noch auf die öffentliche Schuldenquote, außer wenn die Garantie in Anspruch genommen wird. In der Praxis wird die Frage, wie sich eine bestimmte Garantie auf das Defizit und den Schuldenstand eines Mitgliedstaats auswirkt, von den zuständigen statistischen Stellen beurteilt.