Punkt 15 der 930. Sitzung des Bundesrates am 6. Februar 2015
Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 1 Nummer 16 ( § 65a SGB V)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit neben der betrieblichen Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt auch das weiterführende betriebliche Gesundheitsmanagement berücksichtigt werden kann.
Begründung:
Begrüßt wird, dass der Gesetzentwurf die Notwendigkeit der gesundheitlichen Prävention in Lebenswelten, so unter anderem der Arbeitswelt, aufgreift. Damit findet folgerichtig die seit Jahren weit verbreitete betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) mit ihrem hauptsächlich verhaltensbezogenen Ansatz eine angemessene Berücksichtigung. Präventive Maßnahmen können sich heute aber nicht mehr auf Einzelinitiativen (zum Beispiel Rückenschule, Stress-Bewältigungsseminare) beschränken, wenn sie erfolgreich sein sollen, sondern müssen den Betrieb als Gesamtsystem einbeziehen. Als nächsthöhere qualitative Stufe sollte das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) angemessene Berücksichtigung im künftigen Präventionsgesetz finden und begrifflich aufgenommen werden. 'Die betriebliche Gesundheitsförderung ist möglichst kontinuierlich zu einem betrieblichen Gesundheitsmanagement auszubauen, das mit Aktivitäten des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Eingliederungsmanagements verzahnt ist, um das Ziel eines "gesunden
Betriebes" zu erreichen.' heißt es in einer Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahre 2013. Das BGM als kontinuierlicher Prozess trägt der Entwicklung der Arbeitswelt Rechnung. Der damit verfolgte effiziente, systematische und transparente Ansatz verhilft auch zu einer langfristigen Kostenentlastung der sozialen Sicherungssysteme (siehe zum Beispiel Veröffentlichung vom April 2014, erstellt unter Beteiligung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: "Gesunde Mitarbeiter gesundes Unternehmen: Eine Handlungshilfe für das Betriebliche Gesundheitsmanagement").