Antrag der Länder Hamburg, Bremen
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Punkt 5 der 889. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2011

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen, wobei folgende Punkte zu berücksichtigen sind:

Begründung:

Zu Ziffer 1:

Ein effektives Anerkennungssystem bedarf zum einen einfacher Wege zur zuständigen Stelle, gerade vor dem Hintergrund der durch das Gesetz nicht angetasteten verschiedenen Zuständigkeiten. Zum anderen ist eine umfassende Beratung erforderlich, um die von der Gesetzessystematik bereits bei der Antragstellung geforderte Festlegung des angestrebten inländischen Referenzberufes überhaupt zu ermöglichen. Denn es wird selten vorkommen, dass sich Migrantinnen und Migranten so tief mit dem bundesdeutschen Bildungssystem auseinandergesetzt haben, dass sie alle Berufe und deren Inhalte beherrschen und ihren eigenen Qualifikationen zuordnen können. Schließlich besteht in all den Fällen, in denen die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation noch nicht festgestellt werden kann, ein Beratungsbedarf auch hinsichtlich Anpassungsqualifizierungsangeboten und deren Kosten. Anerkennung muss daher sinnvoll gestaltet werden. Dies kann in den Ländern durch identische, zentrale Informations-, Clearing- und Beratungsstellen erreicht werden. Diese leicht zu identifizierenden Stellen werden von den zuständigen Stellen unabhängig sein und deren Finanzierung durch den Bund übernommen.

Zu Ziffer 2:

Die Bundesregierung hat in den Stellungnahmen zum Gesetz mehrfach darauf hingewiesen, dass die bestehenden Instrumente der Arbeitsverwaltung genutzt werden sollen, um Anpassungsqualifizierungen möglich zu machen. Maßgeblich kommt hierfür die "Förderung der beruflichen Weiterbildung" in Betracht. Es steht jedoch zu befürchten, dass die Förderung von Anpassungsqualifizierungen in der Verwaltungspraxis nicht ausreichend umgesetzt wird. Es sollte daher ein Instrument der "Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" geschaffen werden, das transparent alle Fördervoraussetzungen benennt und welches in den Eingliederungstiteln der Arbeitsagenturen und Jobcentern mit Mitteln hinterlegt werden kann, die den örtlichen Bedarfen entsprechen. Für die Förderung muss es unerheblich sein, ob es sich um solche Qualifizierungen handelt, die zur Gleichwertigkeit mit einem bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf führen sollen. Eine Inländerdiskriminierung ist in diesem Falle nicht gegeben, da für sie entsprechende Weiterbildungsinstrumente vorhanden sind.