Verordnung der Bundesregierung
Einhundertvierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung der Bundesregierung
Einhundertvierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -

Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 19. Januar 2007
Die Bundeskanzlerin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich gemäß § 27 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes die von der Bundesregierung beschlossene


mit Begründung und Vorblatt.
Die Verordnung wurde am 30. Dezember 2006 im Bundesanzeiger Nr. 245 verkündet. Sie wird gleichzeitig dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übersandt. Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angela Merkel


Fristablauf: 16.02.07
* Vom Umdruck der o. a. Verordnung wird abgesehen, da diese am 30. Dezember 2006 bereits im Bundesanzeiger Nr. 245 verkündet worden ist.