Empfehlungen der Ausschüsse - 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entschließung des Bundesrates "Die Zukunft der ESF-Förderung in der Länderarbeitsmarktpolitik sichern" - Antrag des Landes Niedersachsen -

A

1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und Bei Annahme entfallen die Ziffern 2 und 3 der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung in nachfolgender Fassung anzunehmen:

Begründung

Zu Buchstabe a:

Die Mittel, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zum Einsatz kommen, haben für die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik der Länder erhebliche Bedeutung.

Die Bundesregierung setzt bisher ihre ESF-Programme überwiegend über die Bundesagentur für Arbeit um. Dies wird künftig nur noch im eingeschränkten Umfang der Fall sein, da die Umsetzung im Rahmen der Einzelfallförderung für die Bundesagentur für Arbeit zu aufwändig ist. Die bisher von der Bundesregierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) dargestellten Planungen lassen befürchten, dass sich die Bundesprogramme in wesentlichen Teilen auf Förderbereiche beziehen sollen, die vornehmlich von den Ländern abgedeckt werden. Der Bundesrat bittet darum, den Aufbau paralleler Förderstrukturen von Bund und Ländern zu vermeiden, um u. a. Mehrfachzuständigkeiten, mögliche Doppelförderungen und einen Förderwettstreit zu vermeiden.

Zu Buchstabe b:

Es soll in der neuen Förderperiode sichergestellt werden, dass die Länder im Zuge der Verteilung der EU-Mittel in die Lage versetzt werden, die ihnen aus den Brüsseler Beschlüssen zur Unterstützung der Lissabon-Strategie zuwachsenden Aufgaben auch in finanzieller Hinsicht bewältigen zu können.

Nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der (Entwürfe der) EU-Strukturfondsverordnungen stehen künftig auch die Bereiche berufliche Weiterbildung, Innovationsförderung und berufliche Eingliederung benachteiligter Personengruppen im Mittelpunkt der ESF-Förderung. Hierbei handelt es sich um Politikbereiche, in denen die Länder über eine hervorragende Kompetenz verfügen. Dies ist bei der Verteilung der ESF-Mittel zwischen Bund und Ländern besonders zu berücksichtigen.

B

2. Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung mit folgendem Wortlaut einzubringen:*)


Ziffer 2 entfällt bei Annahme von Ziffer 1
Bei Annahme von Ziffer 2 entfällt Ziffer 3

Begründung

Zu Buchstabe a:

Die Mittel, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zum Einsatz kommen, haben für die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik der Länder erhebliche Bedeutung.

Die Bundesregierung setzt bisher ihre ESF-Programme überwiegend über die Bundesagentur für Arbeit (BA) um. Dies wird künftig nur noch im eingeschränkten Umfang der Fall sein, da die Umsetzung im Rahmen der Einzelfallförderung für die BA zu aufwändig ist. Die bisher von der Bundesregierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) dargestellten Planungen lassen befürchten, dass sich die Bundesprogramme in wesentlichen Teilen auf Förderbereiche beziehen sollen, die vornehmlich von den Ländern abgedeckt werden. Der Bundesrat bittet darum, den Aufbau paralleler Förderstrukturen von Bund und Ländern zu vermeiden, um u. a. Mehrfachzuständigkeiten, mögliche Doppelförderungen und einen Förderwettstreit zu vermeiden.


*) Die Empfehlung von FJ entspricht mit Ausnahme von Buchstabe b letzter Satz der Empfehlung von AS und Wi.

Zu Buchstabe b:

Es soll in der neuen Förderperiode sichergestellt werden, dass die Länder im Zuge der Verteilung der EU-Mittel in die Lage versetzt werden, die ihnen aus den Brüsseler Beschlüssen zur Unterstützung der Lissabon-Strategie zuwachsenden Aufgaben auch in finanzieller Hinsicht bewältigen zu können.

Nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der (Entwürfe der) EU-Strukturfondsverordnungen stehen künftig auch die Bereiche berufliche Weiterbildung, Innovationsförderung und berufliche Eingliederung benachteiligter Personengruppen im Mittelpunkt der ESF-Förderung. Hierbei handelt es sich um Politikbereiche, in denen die Länder über eine hervorragende Kompetenz verfügen. Dies ist bei der Verteilung der ESF-Mittel zwischen Bund und Ländern besonders zu berücksichtigen.

C

3. Der Finanzausschuss und Ziffer 3 entfällt bei Annahme von Ziffer 1 oder Ziffer 2 der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:*)


*) Die Empfehlung von Fz und K ist inhaltsgleich mit der Drucksache 167/1/06.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihre Programme in Art und finanziellem Umfang zukünftig in Abstimmung mit den Ländern so zu begrenzen, dass Parallelstrukturen vermieden und eine Gefährdung etablierter Länderprogramme ausgeschlossen wird. In jedem Fall sollte die vorgesehene Mittelausstattung des ESF-Bundesprogramms im Ziel 1 deutlich reduziert werden und der Anteil des Bundes an der ESF-Förderung im gegenwärtigen Ziel 3 (zukünftiges Ziel 2 in den alten Ländern) insgesamt deutlich unter 35 v. H. liegen.

Begründung

Zu Buchstabe a:

Die Mittel, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zum Einsatz kommen, haben für die Länder erhebliche Bedeutung.

Die Bundesregierung setzt bisher ihre ESF-Programme überwiegend über die Bundesagentur für Arbeit um. In den zurückliegenden Monaten hat jedoch die Bundesagentur für Arbeit in mehreren Vorstandsvorlagen eine Fortsetzung der ESF-Umsetzung abgelehnt. Die Bundesregierung steht nunmehr vor der Aufgabe, ihre ESF-Förderung sowohl inhaltlich als auch organisatorisch neu ausrichten zu müssen.

Die bisher von der Bundesregierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) dargestellten Planungen lassen erkennen, dass sich das geplante Bundesprogramm ESF in Teilen auf Förderbereiche beziehen soll, die vornehmlich von den Ländern abgedeckt werden und in deren Kompetenzbereich liegen. Mit der Entschließung geht es den Ländern darum, parallele Förderstrukturen in diesen Bereichen zu vermeiden.

Zu Buchstabe b:

Es ist sicherzustellen, dass die Länder im Zuge der Verteilung der EU-Mittel in die Lage versetzt werden, die ihnen aus den Brüsseler Beschlüssen zur Unterstützung der Lissabon-Strategie zu wachsenden Aufgaben auch in finanzieller Hinsicht bewältigen zu können.

Gerade nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der (Entwürfe der) EU-Strukturfondsverordnungen stehen zukünftig vor allem die Bereiche Bildung, Weiterbildung und Innovationsförderung im Mittelpunkt der ESF-Förderung. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zur traditionellen Arbeitsmarktpolitik jedoch um Politikbereiche, die überwiegend in der Kompetenz der Länder liegen. Dies ist bei der Verteilung der EU-Mittel zwischen Bund und Ländern besonders zu berücksichtigen. Deshalb muss das Schwergewicht der ESF-Förderung auf Programmen der Länder liegen. Dies gilt umso mehr, als die klassische Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit ohnehin über ein Budget verfügt, das um den Faktor 10 bis 15 höher ist als das auf Deutschland entfallende ESF-Budget.