Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2008 zur Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober 2008

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 319818 - vom 17. November 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. Oktober 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union in Bezug auf die Finanzkrise, die Herausforderungen des Klimawandels und die Notwendigkeit einer klaren institutionellen Regelung in einer kritischen Lage befindet,

B. in der Erwägung, dass sich die aktuelle Finanzkrise, die durch zweitklassige Hypotheken in den USA ausgelöst wurde und deren Ursprünge in Jahren übermäßiger Expansionsfinanzpolitik der amerikanischen Notenbank, in einem Mangel an Transparenz auf den Finanzmärkten, in übermäßigen Kreditvergaben der Finanzinstitute, in mangelhafter Überwachung der Finanzmärkte, in schlechten Bewertungen und falschen Annahmen über die Entwicklung der Immobilienpreise liegen, aufgrund der immer stärkeren Integration der Märkte weltweit ausgebreitet hat,

C. in der Erwägung, dass Finanzmarktinnovationen zwar nützlich sein können, dass Finanzprodukte jedoch reguliert werden und transparent sein müssen, damit das richtige Gleichgewicht zwischen Effizienz und Stabilität sichergestellt wird, und in der Erwägung, dass die Finanzmärkte der realen Wirtschaft dienen sollten,

D. in der Erwägung, dass die verfügbaren Instrumente nicht in der Lage waren, die Auswirkungen der Finanzkrise zu beschränken und die kollektiven Kosten zu minimieren sowie Schäden zu vermeiden, und in der Erwägung, dass für die immer stärker integrierten europäischen Finanzmärkte eine kohärente Aufsicht auf EU-Ebene sichergestellt werden muss; in der Erwägung, dass für finanzielle Stabilität und Krisenmanagement jedoch ein breiteres Spektrum von Akteuren als lediglich die Aufsichtsbehörden beteiligt werden muss,

E. in der Erwägung, dass in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes in Bezug auf die Finanzkrise ein Verweis auf das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber bei der Umsetzung seiner Entscheidungen fehlt,

F. in der Erwägung, dass die parlamentarischen Verfahren für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon in 24 Mitgliedstaaten abgeschlossen worden sind, und in der Erwägung, dass die im Vertrag von Lissabon enthaltenen institutionellen Reformen unbedingt notwendig sind um sicherzustellen, dass die Europäische Union reibungslos und in ausgewogener Weise mit umfassender demokratischer Kontrolle funktioniert,

G. in der Erwägung, dass für die wichtigen politischen Ereignisse des Jahres 2009, insbesondere die Europawahlen und die Einsetzung einer neuen Kommission, Klarheit über die künftig geltenden institutionellen Bestimmungen erforderlich ist,

H. in der Erwägung, dass die EU sowohl durch ihre führende Rolle bei internationalen Verhandlungen als auch durch die erheblichen Emissionsverringerungen, zu denen sie sich in den 27 Mitgliedstaaten verpflichtet hat, in Bezug auf die Bekämpfung des Klimawandels eine wichtige Rolle auf der Weltbühne spielt; in der Erwägung, dass sich der Europäische Rat vom 8. und 9. März 2007 in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet hat, eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 20 % bis 2020 und im Falle eines umfassenden internationalen Abkommens um 30 % zu erzielen,

I. in der Erwägung, dass die Bekämpfung des Klimawandels eine wichtige Frage und Zielsetzung für die Europäische Union darstellt und mit einem umfassenden flexiblen Konzept auf internationaler Ebene angegangen werden sollte,

J. in der Erwägung, dass zur Erreichung der Ziele der Strategie von Lissabon und Göteborg und des Klimawandel- und Energie-Pakets langfristige Investitionen erforderlich sind und dass in diesem Zusammenhang die Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) zusätzlich gestärkt werden muss,

Makroökonomische Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise auf die reale Wirtschaft

Strategie für einen Ausweg aus der Finanzkrise

Verbesserung der Regulierung

Vertrag von Lissabon

Energie und Klimawandel

Energieversorgungssicherheit

Europäischer Pakt zu Einwanderung und Asyl