Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 105485 - vom 28. April 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 2. April 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Artikel 149 und 150 des EG-Vertrags betreffend die allgemeine und berufliche Bildung und Jugend,
- - unter Hinweis auf Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zum Recht auf Bildung,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Juli 2008 mit dem Titel "Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen" (KOM (2008) 0425),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 mit dem Titel "Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung" (KOM (2008) 0865),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2007 mit dem Titel "Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen: Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts 2008 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010"" (KOM (2007) 0703),
- - unter Hinweis auf das 10-Jahres-Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010"1 und die nachfolgenden gemeinsamen Zwischenberichte über die Fortschritte im Hinblick auf dessen Umsetzung,
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens2,
- - unter Hinweis auf die Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen3,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates vom 13./14. März 2008, insbesondere auf den Abschnitt "Investieren in Menschen und Modernisieren der Arbeitsmärkte",
- - unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 15. November 2007 zur allgemeinen und beruflichen Bildung als wesentliche treibende Kraft der Lissabonner Strategie1,
- - unter Hinweis auf den Unesco-Bericht der internationalen Kommission "Bildung für das 21. Jahrhundert",
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. November 2008 und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten - Junge Menschen auf das 21. Jahrhundert vorbereiten: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen2;
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2004 zur Rolle der Schulen und des Schulunterrichts bei der Förderung eines bestmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zur Kultur3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2005 zu den Optionen zur Weiterentwicklung des Schulsystems der Europäischen Schulen4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2007 zur Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. November 2007 zu der Rolle des Sports in der Erziehung6,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung7,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen - Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010"8,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0124/2009),
A. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten für die Gestaltung, die Inhalte und Reformen der Schulbildung verantwortlich sind; in der Erwägung, dass der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie die Zusammenarbeit bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen hervorragend geeignet sind, um Reformen zu unterstützen; in der Erwägung, dass die Kommission eine wichtige Rolle bei der Erleichterung der Zusammenarbeit übernehmen muss,
B. in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen in der Europäischen Union, die Bedingungen des Gemeinsamen Marktes, aber auch die neuen Möglichkeiten und Herausforderungen der von der Globalisierung erfassten Wirtschaft den Rahmen für ein gemeinsames Vorgehen aller nationalen Bildungssysteme liefern und die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf europäischer Ebene verstärken,
C. in der Erwägung, dass die beträchtlichen Unterschiede bei dem, was die einzelnen Bildungssysteme in der Europäischen Union leisten, zu zunehmenden Unterschieden in der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in den Mitgliedstaaten führen und das Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie gefährden könnten,
D. in der Erwägung, dass zur Stärkung der Rolle der Bildung im sogenannten "Wissensdreieck" (Forschung, Innovation und Bildung), aufgrund dessen die Europäische Union die langfristige Strategie für zukünftige Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt sowie die Einbeziehung der Schulbildung in die Hauptprioritäten der nächsten Verhandlungsrunde im Lissabon-Prozess unterstützt, systematische Maßnahmen erforderlich sind,
E. in der Erwägung, dass Benchmarks wichtige Instrumente darstellen, die weitere Reformen vorantreiben, da sich mit ihnen Fortschritte in Richtung genau definierter gemeinsamer Ziele messen lassen,
F. in der Erwägung, dass der Rat für 2010 drei Benchmarks mit direktem Bezug zur Schulbildung (für Schulabbruch, Lesekompetenz und Abschluss der Sekundarstufe II) angenommen hat; in der Erwägung, dass die diesbezüglichen Fortschritte bislang unzureichend sind,
G. in der Erwägung, dass dem Erwerb von Grundkenntnissen und Schlüsselkompetenzen durch alle jungen Menschen und der Anhebung des Bildungsniveaus entscheidende Bedeutung für das Erreichen der Ziele der Lissabon-Agenda zukommt,
H. in der Erwägung, dass ein direkter Zusammenhang zwischen den späteren Beschäftigungsaussichten, der künftigen sozialen Teilhabe, der weiterführenden Bildung und Ausbildung und dem Einkommen junger Menschen einerseits und ihrem Bildungsniveau andererseits besteht,
I. in der Erwägung, dass die Bildung von Frauen besonderen Einfluss auf die Ergebnisse von Gemeinschaften im Bildungsbereich hat; in der Erwägung, dass Mädchen, die keine abgeschlossene oder ausreichende Schulausbildung erhalten, nicht nur selbst darunter leiden, sondern diese Benachteiligung möglicherweise an die nächste Generation weitergeben,
J. in der Erwägung, dass Ungleichheiten und Schulabbrüche hohe soziale und wirtschaftliche Kosten verursachen und sich nachteilig auf den sozialen Zusammenhalt auswirken; ferner in der Erwägung, dass alle Formen der schulischen Segregation das Niveau nationaler Bildungssysteme insgesamt schwächen,
K. in der Erwägung, dass derzeit eine beunruhigende Zunahme von Gewalt an den Schulen sowie zahlreiche rassistische und fremdenfeindliche Vorkommnisse im schulischen Umfeld zu verzeichnen sind, eine Tatsache, die mit zwei wesentlichen Merkmalen der heutigen Bildungseinrichtungen zusammenhängt, nämlich der Multikulturalität und der Vertiefung der Klassenunterschiede, die durch das Fehlen geeigneter Strukturen für Interventionen, Unterstützung und Integration der Schüler im Bildungssystem noch verschärft werden,
L. in der Erwägung, dass integrative Bildungsmodelle der Integration benachteiligter Schüler und Studierender mit besonderen Unterrichtsbedürfnissen dienlich sind und die Solidarität zwischen Schülern mit unterschiedlichem Hintergrund stärken,
M. in der Erwägung, dass eine gut ausgebaute Vorschulerziehung erheblich zur Integration benachteiligter Gruppen (z. B. Kinder aus einkommensschwachem Milieu und solche, die Minderheiten angehören) beiträgt, bei der Anhebung des allgemeinen Qualifikationsniveaus helfen kann und Bildungsunterschiede verringert, zugleich aber auch maßgeblichen Anteil an mehr Gerechtigkeit und an der Senkung der Schulabbrecherquoten hat,
N. in der Erwägung, dass Schulen von entscheidender Bedeutung für das soziale Leben, das Lernverhalten und die persönliche Entfaltung der Kinder sind wie auch dafür, dass sie das Wissen, die Fähigkeiten und die Werte erwerben, um an der demokratischen Gesellschaft teilzuhaben und aktive Bürger zu werden,
O. in der Erwägung, dass in der derzeitigen weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise der allgemeinen und beruflichen Bildung eine strategisch wichtige Rolle zukommt bei der Förderung innovativer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie bei der freien Wissensvermittlung als ideales "Werkzeug" für wirtschaftlichen Aufschwung und eine Stärkung des Arbeitsmarktes; jedoch darauf verweisend, dass das vorrangige Ziel der Erziehungs- und Bildungspolitik nicht darin besteht, die Bedürfnisse des Marktes und die Kriterien der Beschäftigungsfähigkeit zu erfüllen, sondern sicherzustellen, dass die Schüler über einen umfassenden Wissensstand, der einheitlichen Bildungskriterien entspricht, verfügen und eine voll entfaltete Persönlichkeit entwickeln,
P. in der Erwägung, dass Lehrpläne wie auch Lehr- und Beurteilungsmethoden es jedem Lernenden ermöglichen sollten, Schlüsselkompetenzen zu erwerben und sein Potenzial voll zu entfalten; in der Erwägung, dass das körperliche und geistige Wohlbefinden von Kindern sowie eine angenehme Lernatmosphäre für gute Lernergebnisse äußerst wichtig sind,
Q. in der Erwägung, dass eine umfassende Bildung auch in Fächern wie Kunst und Musik zur Förderung der Selbstverwirklichung und von Selbstvertrauen sowie zur Herausbildung von Kreativität und innovativem Denken beitragen kann,
R. in der Erwägung, dass Bildungsausgaben insbesondere in die Bereiche fließen sollten, die die größten Verbesserungen im Hinblick auf die Leistungen und die Entwicklung der Lernenden bewirken,
S. in der Erwägung, dass die Qualität des Unterrichts als der Faktor im schulischen Umfeld gilt, der die Leistung der Lernenden am stärksten beeinflusst,
T. in der Erwägung, dass Mobilität und Austauschprogramme interkulturelle, sprachliche, soziale und fachspezifische Kompetenzen fördern, die Motivation von Lehrenden und Lernenden gleichermaßen stärken und zur Verbesserung der pädagogischen Fähigkeiten der Lehrkräfte beitragen können,
U. in der Erwägung, dass Schulen nur einer von mehreren Akteuren sind, die gemeinsam Verantwortung für die Bildung und Erziehung junger Menschen tragen,
V. in der Erwägung, dass in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung eine Evaluierungskultur geschaffen werden muss, um deren Fortentwicklung wirksam und langfristig überwachen zu können,
W. in der Erwägung, dass das Parlament in seiner oben erwähnten Entschließung vom 8. September 2005 auf die Notwendigkeit einer Reform des Systems zur Verwaltung der Europäischen Schulen hingewiesen hat, um so die sich insbesondere aufgrund der Erweiterung und der damit verbundenen Folgen stellenden Herausforderungen bewältigen zu können,
- 1. begrüßt die vorstehend genannte Mitteilung der Kommission vom 3. Juli 2008 und die darin enthaltenen Vorschläge zu den Bereichen, auf die sich die künftige Zusammenarbeit konzentrieren soll;
- 2. begrüßt die vorstehend genannte Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen;
- 3. teilt die Auffassung, dass die Schulbildung einen zentralen Schwerpunkt im nächsten Zyklus des Lissabon-Prozesses bilden sollte;
- 4. begrüßt die von den Mitgliedstaaten vereinbarte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schulbildung in Schlüsselbereichen; ersucht die Mitgliedstaaten, diese Möglichkeit, voneinander zu lernen, in vollem Umfang zu nutzen;
Verbesserung der Kompetenzen aller Lernenden
- 5. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Möglichstes zu tun, um jedem jungen Menschen die Grundfertigkeiten zu vermitteln, die für das weitere Lernen von entscheidender Bedeutung sind, und die Anstrengungen im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlung 2006/962/EG und die Erreichung der vereinbarten Benchmarks fortzusetzen;
- 6. zeigt sich besorgt über den derzeitigen Trend einer Verschlechterung der Schreib-, Lese- und Rechenfertigkeiten der Schüler und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Trend umzukehren;
- 7. empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich weiter mit Strategien zur Verringerung bestehender geschlechtsspezifischer Unterschiede bei Grundfertigkeiten zu befassen;
- 8. appelliert an die Mitgliedstaaten, ihre Bemühungen um die Senkung der Zahl der Schulabbrecher fortzusetzen; hebt die Notwendigkeit hervor, gefährdete Schüler frühzeitig zu ermitteln und ihnen zusätzliche Hilfsangebote zu unterbreiten und außerschulische Lernmöglichkeiten anzubieten sowie sie während des Übergangs von einer Schulstufe zur nächsten zu unterstützen und personalisierte Lernansätze für diejenigen bereitzustellen, die sie benötigen;
- 9. hält fest, dass in der Union ein besorgniserregender Mangel an Konzentrationsfähigkeit bei Jugendlichen festzustellen ist; fordert aus diesem Grund die Kommission auf, im Rahmen einer Studie die wesentlichen Ursachen für diese Konzentrationsschwäche bei Schülern und Schülerinnen zu untersuchen;
- 10. vertritt die Auffassung, dass Schulen allen Kinder eine hochwertige Bildung bieten und ehrgeizige Ziele für alle Lernenden setzen sollten, zugleich aber ein breites Spektrum von Wahlfächern und zusätzliche Hilfe anbieten sollten, um den Bedürfnissen der einzelnen Schüler Rechnung zu tragen;
- 11. fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, sich in ihrer Bildungspolitik um ein ausgewogenes Verhältnis von Gleichberechtigung und Qualität zu bemühen und besonderes Gewicht darauf zu legen, dass soziale Möglichkeiten für Schüler/Studierende aus einem benachteiligten familiären Umfeld geboten werden und dass der Lernprozess an ihre individuellen Bedürfnisse angepasst wird, um auf diese Weise für Chancengleichheit bezüglich des Zugangs zur Bildung zu sorgen;
- 12. fordert die Mitgliedstaaten zudem nachdrücklich auf, den Zugang benachteiligter Gruppen zur beruflichen Bildung und zum Hochschulstudium nach den höchsten Standards zu verbessern, u. a. durch die Ausarbeitung und Bekanntmachung geeigneter Stipendiumsregelungen;
- 13. befürwortet integrative Bildungsmodelle, bei denen die Schulgemeinschaften ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Vielfalt sind und jede Form von Segregation vermieden wird;
- 14. fordert die Mitgliedstaaten daher mit Nachdruck auf, das Ziel einer vollständigen Aufhebung getrennter Klassen/Einrichtungen für Roma in der Grundschulbildung zu verfolgen sowie die illegale Praxis, die Kinder der Roma in Klassen für geistig Behinderte zu unterrichten, zu überwachen und abzuschaffen;
- 15. hält es für wichtig, dass die jungen Menschen bereits während ihrer Schul-, Ausbildungs- und Studienzeit auf die Flexibilität am Arbeitsmarkt im Hinblick auf dessen Veränderlichkeit vorbereitet werden (die Anforderungen der Arbeitgeber können sich rasch verändern);
- 16. fordert eine Modernisierung und Verbesserung der Lehrpläne, um zu erreichen, dass diese die aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und technischen Realitäten widerspiegeln und dass sie eng mit dem Wirtschafts- und Geschäftsleben sowie dem Arbeitsmarkt verbunden sind;
- 17. ist indessen der Ansicht, dass die Reformen der Bildungssysteme als grundlegenden Orientierungsmaßstab die umfassende und allseitige Entwicklung des Menschen, die Hervorhebung der Achtung der Menschenrechte und die soziale Gerechtigkeit, das lebenslange Lernen zum Zwecke der persönlichen Entfaltung und des beruflichen Fortkommens sowie den Schutz der Umwelt und des individuellen und gesellschaftlichen Wohlbefindens ansetzen müssen; betont, dass in diesem Zusammenhang die Verknüpfung der Wissensvermittlung mit den Anforderungen des Marktes unzweifelhaft eines der vorrangigen Ziele der Bildungssysteme darstellt, jedoch nicht das erste und wichtigste Ziel;
- 18. ist der Ansicht, dass Schulen nicht nur die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit anstreben, sondern allen jungen Menschen auch die Möglichkeit geben sollten, ihr Potenzial entsprechend ihren persönlichen Begabungen voll zu entfalten; unterstreicht, wie wichtig die Schaffung eines Lernumfelds ist, in dem junge Menschen demokratische Grundkompetenzen erwerben können, die es ihnen ermöglichen, sich aktiv an der Zivilgesellschaft zu beteiligen;
- 19. vertritt die Auffassung, dass alle Kinder vom frühesten Alter an die Möglichkeit erhalten sollten, musikalische, künstlerische, manuelle, physische, soziale und bürgerschaftliche Kompetenzen zu erwerben; glaubt daher fest daran, dass Musik-, Kunst- und Sportunterricht Pflichtbestandteile des schulischen Lehrplans sein sollten;
- 20. ist überzeugt, dass Kinder im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona aus dem Jahr 2002 schon im frühen Alter mit dem Erlernen von Fremdsprachen beginnen sollten; begrüßt den Vorschlag für einen neuen Benchmark, wonach mindestens 80 % der Schüler in der Sekundarstufe I in mindestens zwei Fremdsprachen unterrichtet werden; betont die Bedeutung der Weiterführung des Fremdsprachenunterrichts in der Sekundarstufe II, damit junge Menschen Sprachkompetenzen auf hohem Niveau erwerben; fordert die Mitgliedstaaten auf, über die Möglichkeit nachzudenken, mehr Muttersprachler für den Fremdsprachenunterricht einzustellen;
- 21. unterstreicht die Bedeutung der Ausbildung betreffend Informations- und Kommunikationstechnologien und der Medienkompetenz; hält es für wichtig, den Schülern die Möglichkeiten der neuen Kommunikationsmittel und digitalen Technologien und deren Nutzung zu vermitteln;
- 22. würdigt den Beitrag der nicht formalen/außerschulischen Bildung bei der Vermittlung wertvoller Kompetenzen an Jugendliche in Ergänzung zu den an den Schulen erworbenen Fertigkeiten und fordert die Schulen auf, intensiver mit außerschulischen Bildungsträgern wie zum Beispiel Jugendorganisationen zusammenzuarbeiten;
Hochwertige Schulen und gute Lehrkräfte
- 23. ist der Ansicht, dass eine qualitativ hochwertige Bildung das Recht eines jeden Kindes ist und dass ein erster und wichtiger Schritt auf diesem Weg eine Europäische Charta der Schülerrechte wäre;
- 24. fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen Regionalregierungen auf, in die Vorschulerziehung zu investieren, hochwertige Einrichtungen der Vorschulerziehung und der Kinderbetreuung mit entsprechend ausgebildeten Lehrkräften und Betreuern zu garantieren und dafür Sorge zu tragen, dass der Besuch dieser Einrichtungen erschwinglich ist; unterstützt den Vorschlag zur Einführung eines neuen Benchmarks für die Teilnahmequoten im Bereich der Vorschulerziehung;
- 25. ist der Auffassung, dass das öffentliche Bildungswesen ein vorwiegend staatlich finanzierter Bereich bleiben sollte, der einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur sozialen Eingliederung leistet; begrüßt jedoch Initiativen zur Entwicklung einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor und zur Auslotung möglicher neuer Wege der ergänzenden Finanzierung;
- 26. ist der Ansicht, dass finanziell benachteiligte öffentliche Bildungseinrichtungen, insbesondere in ärmeren Regionen der Europäischen Union, zusätzliche Unterstützung erhalten sollten;
- 27. ist der Auffassung, dass ein qualitativ gutes Lernumfeld mit moderner Infrastruktur, modernen Materialien und moderner Technologie die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Bildung an den Schulen darstellt;
- 28. vertritt die Ansicht, dass Qualität und gute Ergebnisse im Bildungsbereich auch hohe Ansprüche und Konsequenz bei der Aufstellung der Lehrpläne sowie eine regelmäßige Bewertung der Schüler voraussetzen, die auf diese Weise selbst für ihre Fortschritte Verantwortung übernehmen sollen;
- 29. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Schulen die erforderliche Eigenständigkeit bei der Ausarbeitung von Lösungen für die konkreten Aufgaben in ihrem lokalen Umfeld und eine ausreichende Flexibilität in Bezug auf die Lehrpläne, die Unterrichtsmethoden und die Beurteilungssysteme einzuräumen, wobei jedoch die Notwendigkeit der europaweiten Vergleichbarkeit von Qualifikationssystemen anerkannt wird;
- 30. ist der Ansicht, dass die Evaluierung ein nützliches Instrument zur Verbesserung der Qualität der Bildungssysteme darstellt; betont jedoch, dass jedes System der Evaluierung und Beurteilung nicht nur die quantitative Bewertung der Ergebnisse und Leistungen der Schüler zum Ziel haben darf, was zu einer gesellschaftlichen Hierarchisierung der Bildungseinrichtungen und zum Entstehen von Bildungssystemen "mehrerer Geschwindigkeiten" führen würde, sondern dass das System selbst und seine Methoden bewertet werden müssen, wobei der konkrete sozioökonomische Rahmen, in dem eine Schule tätig ist, gezielt berücksichtigt werden muss;
- 31. ist der Auffassung, dass die Qualität der Bildung und die Ergebnisse in hohem Maße auch von der Achtung abhängen, die den Lehrkräften im Schulalltag entgegengebracht wird;
- 32. ist der Meinung, dass die zunehmende Vielfalt europäischer Gesellschaften in der Zusammensetzung des Lehrkörpers so weit wie möglich ihren Niederschlag finden sollte, um allen Schülern Vorbilder zu bieten; ruft diesbezüglich dazu auf, über die Notwendigkeit nachzudenken, mehr Männer für den Lehrerberuf zu gewinnen, vor allem im Grundschulbereich;
- 33. ist von der Notwendigkeit einer hochwertigen Lehrererstausbildung in Theorie und Praxis wie auch einer fortlaufenden und systematischen beruflichen Weiterbildung und Unterstützung überzeugt, damit Lehrkräfte während ihrer gesamten Laufbahn stets über die Kompetenzen verfügen, die in der wissensbasierten Gesellschaft verlangt werden; ist der Meinung, dass die Politik im Bereich der Ausbildung und Einstellung von Lehrkräften so gestaltet sein sollte, dass die geeignetsten Bewerber angeworben werden und dass die gesellschaftliche Anerkennung von Lehrkräften, ihr Status und ihre Vergütung der Bedeutung ihrer Aufgaben entsprechen sollte;
- 34. setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass möglichst viele Lernende und Lehrende die Möglichkeit zur Teilnahme an Mobilitäts- und Schulpartnerschaftsprojekten erhalten; hebt die diesbezügliche Bedeutung des Comenius-Programms hervor; betont die Notwendigkeit einer weiteren Senkung des Verwaltungsaufwands für sich bewerbende Schulen; begrüßt die Schaffung von Comenius-Regio; unterstützt den Vorschlag, einen neuen Benchmark für Mobilität zu entwickeln;
- 35. empfiehlt, dass Lehrer, auch Kunstlehrer, dazu ermutigt werden, europäische und nationale Mobilitätsprogramme maximal auszunutzen, und dass die Mobilität zum festen Bestandteil ihrer Ausbildung und Laufbahn wird;
- 36. spricht sich für die Einbeziehung der Eltern in das schulische Leben und eine bessere Sensibilisierung betreffend den potenziellen Einfluss von Lebensbedingungen und außerschulischen Aktivitäten auf den Erwerb von Fertigkeiten und Kompetenzen in der Schule aus, in dem Wissen, dass sich die Beseitigung von Ungleichheiten im Bildungsbereich allein durch bildungspolitische Maßnahmen als nicht erfolgreich erwiesen hat;
- 37. empfiehlt nachdrücklich, Partnerschaften zwischen den Schulen und der jeweiligen Gemeinschaft zu bilden, um so das Problem der Gewalt an Schulen zu bekämpfen und zu vermeiden, dass dieses Phänomen auf die gesamte Gesellschaft übergreift;
- 38. ist der Auffassung, dass alle Schulen den Erwerb demokratischer Kompetenzen fördern sollten, indem sie Schülerräte unterstützen und den Schülern ermöglichen, in Partnerschaft mit Eltern, Lehrern und Schulräten die Mitverantwortung für die Schule zu übernehmen;
- 39. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission zu einer engen Zusammenarbeit auf, um die Etablierung des Systems der Europäischen Schulen innerhalb der jeweiligen Bildungssysteme der Mitgliedstaaten voranzubringen; fordert die Kommission auf, die Einbeziehung der Europäischen Schulen in die Arbeiten des Eurydice-Netzes ins Auge zu fassen;
- 40. fordert die Kommission auf, regelmäßig über die infolge der beiden vorstehend genannten Mitteilungen erzielten Fortschritte zu berichten, damit das, was die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Europäischen Union leisten, bewertet werden kann, und zwar unter besonderer Berücksichtigung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen durch die Schüler;
- 41. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 142 vom 14.6.2002, S. 1.
- 2 ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 45.
- 3 ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
- 1 ABl. C 300 vom 12.12.2007, S. 1.
- 2 ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 20.
- 3 ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 179.
- 4 ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 333.
- 5 ABl. C 219 E vom 28.8.2008, S. 300.
- 6 ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S.131.
- 7 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0422.
- 8 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0625.