Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 309394 - vom 4. Juli 2005.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. Mai 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (2004/2170(INI))
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits, das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist1,
- - unter Hinweis auf das gemeinsame Ziel der Europäischen Union und Russland, das in der gemeinsamen Erklärung zum Abschluss des Gipfeltreffens in Sankt Petersburg vom 31. Mai 2003 festgelegt ist, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen Raum der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der äußeren Sicherheit sowie einen Forschungs- und Bildungsraum unter Einbeziehung kultureller Aspekte zu schaffen,
- - unter Hinweis auf die vielen glaubwürdigen Berichte russischer und internationaler Nichtregierungsorganisationen über die anhaltenden gravierenden Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Februar 2005 in sechs Tschetschenien betreffenden Fällen sowie auf die zahlreichen ähnlichen Fälle, mit denen dieses Gericht befasst ist,
- - unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 26. Februar 2004 an den Rat zu den Beziehungen EU-Russland2 sowie seine Entschließung vom 15. Dezember 2004 zu dem Gipfeltreffen EU-Russland in den Den Haag am 25. November 20043,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 2005 zu den Ergebnissen der Wahlen in der Ukraine4
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2005 zu Belarus5,
- - in Kenntnis des Ergebnisses des 15. Gipfeltreffens zwischen der EU und Russland am 10. Mai 2005,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0135/2005),
A. in der Erwägung, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland von grundlegender Bedeutung für Stabilität, Sicherheit und Wohlstand auf dem gesamten europäischen Kontinent sind, sowie in der Erwägung, dass diese Beziehungen auf gemeinsamen Werten basieren müssen und somit Menschenrechte, Marktwirtschaft, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie einschließen,
B. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union und Russland für ihre Partnerschaft ehrgeizige Ziele gesetzt haben; ferner in der Erwägung, dass begrüßenswerte Fortschritte in Fragen wie der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch Russland, bei der Ausweitung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens, im Personentransitverkehr durch Kaliningrad sowie der Fortschritte bei den Verhandlungen über die Bedingungen für den Beitritt Russlands zur WTO erzielt wurden,
C. in der Erwägung, dass für Russland der Multilateralismus ein vorrangiges Thema ist, und dass Russland seine volle Mitwirkung in UNO, G-8 und Europarat als Grundpfeiler seiner Außenpolitik ansieht,
D. in der Erwägung, dass die Demokratie in Russland geschwächt wurde, besonders durch den Umstand, dass alle größeren Fernsehsender und die meisten Radiosender inzwischen von der Regierung kontrolliert werden, durch die zunehmende Selbstzensur in den Printmedien, neue Einschränkungen des Rechts, öffentliche Demonstrationen zu organisieren; ein sich verschlechterndes Klima für Nichtregierungsorganisationen, eine verstärkte politische Kontrolle der Justiz sowie Änderungen des Verfahrens, nach dem die Mitglieder der Staatsduma gewählt werden, und dass alle diese Maßnahmen zum Ziel haben, die Macht des Kreml zu stärken,
E. im Bedauern darüber, dass die Lage in Tschetschenien nach wie vor außer Kontrolle ist und dass sich im Nordkaukasus und in Moskau weitere extreme Terroranschläge ereignet haben; in der Erwägung, dass es dringend einer neuen Vorgehensweise bedarf und die EU bereit ist, dem Aufbau dieser neuen Vorgehensweise ihre Unterstützung zu geben,
F. in der Erwägung, dass die Europäische Union sicherstellen will, dass durch ihre Erweiterung keine neuen Trennungslinien in Europa entstehen, sondern dass diese im Gegenteil dazu beiträgt, Entwicklung und Wohlstand weiter zu verbreiten; in der Erwägung, dass die Europäische Union mit Russland einen Dialog über Fragen führen will, die ihre gemeinsamen Nachbarn betreffen,
G. in Anerkennung der riesigen Anstrengungen und Opfer der Völker der Sowjetunion im Kampf und bei der Befreiung vieler Länder und ihrer Völker in Europa vom Terrorregime der Nazi, für das es in der Geschichte nichts Vergleichbares gibt, jedoch auch im Bedauern der großen Leiden und Opfer, die durch die Okkupation und durch die anschließende Annektierung und Tyrannei durch die Sowjetunion sehr oft verschiedenen Ländern und Völkern, einschließlich der baltischen Staaten, zugefügt wurden; in der Hoffnung auf eine umfassende Anerkennung dieser Tatsachen durch Russland als Grundlage für eine umfassende Versöhnung zwischen Russland und allen EU-Mitgliedstaaten,
H. in der Erwägung, dass ein kohärentes und objektives Herangehen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten eine notwendige Voraussetzung für eine vernünftige und effiziente Politik gegenüber Russland ist; in der Erwägung, dass die Kommission und der Rat Anfang 2004 erhebliche Mängel des Entscheidungsfindungsprozesses für die EU-Politik gegenüber Russland zugegeben haben, und eine neue Methode eingeführt wurde, um eine kohärente Strategie zu gewährleisten, basierend auf einem Papier mit Schlüsselthemen, für die jeweils eine zu verfolgende Linie vorgegeben ist; in der Erwägung, dass dies keine ausreichenden Verbesserungen gebracht hat und dass ein Element der öffentlichen und parlamentarischen Kontrolle eingeführt werden muss,
Politik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten
- 1. anerkennt die Bedeutung Russlands als Partner für ein pragmatische Zusammenarbeit, mit dem die Europäische Union nicht nur gemeinsame wirtschaftliche und handelspolitische Interessen teilt sondern auch das Ziel, als strategische Partner in der internationalen Arena wie auch im Rahmen der gemeinsamen Nachbarschaft aktiv zu sein;
- 2. anerkennt Russlands Potenzial als besonderer strategischer Partner bei den Bemühungen zur Herstellung von Frieden, Stabilität und Sicherheit, der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und gewalttätigem Extremismus wie auch im Zusammenhang mit "weichen" Sicherheitsfragen wie Umweltgefahren und nuklearen Gefahren, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel und organisierter grenzüberschreitender Kriminalität in den europäischen Nachbarländern in Zusammenarbeit mit der OSZE und anderen internationalen Gremien;
- 3. betont die Notwendigkeit der Weiterentwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen Energiestrategie für Europa, die Erzeuger, Verteiler und Konsumenten mit dem Ziel einbezieht, ein transparentes und nachhaltiges Energiesystem zu schaffen und die regionale Vielfalt von Energiequellen zu erhöhen; stellt fest, dass die Entwicklung einer derartigen Strategie von gemeinsamen Interesse für die Europäische Union und Russland ist;
- 4. fordert die Kommission und den Rat auf, Solidarität und Einigkeit innerhalb der Europäischen Union gleichermaßen zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten zu zeigen, sollte Russland unterschiedliche Ansätze in den Beziehungen zu ihnen verfolgen wollen;
- 5. fordert den Rat auf, Verpflichtungen zur Berichterstattung und anderen Regelungen zuzustimmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die vereinbarten Positionen sowohl von der Europäischen Union als auch von den einzelnen Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zu Russland, wie bei ihren Kontakten mit anderen Drittländern, stets voll und ganz respektiert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren bilateralen Kontakten mit Russland die gemeinsamen Standpunkte der Europäischen Union zu unterstützen und Transparenz und angemessene Konsultation zu gewährleisten;
- 6. betont, dass in einer erweiterten Union und besonders durch neue Finanzierungsrahmen und Instrumente für Außenbeziehungen die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit weiter zunehmen und in den nördlichen Gebieten der Europäischen Union sowie in den nordwestlichen Gebieten Russlands die Nördliche Dimension den Rahmen dieser regionalen Zusammenarbeit bilden sollte;
Vier Gemeinsame Räume
- 7. unterstützt das Ziel der Schaffung der vier gemeinsamen Räume und die Vorbereitung eines Fahrplans für jeden dieser Räume; besteht darauf, dass die vier Räume als ein Paket anzusehen sind und der Qualität Vorrang vor dem Tempo zu geben ist; macht darauf aufmerksam, dass es nicht nur erforderlich ist, gemeinsame Texte zu vereinbaren, sondern auch eine tatsächliche Annäherung in grundlegenden sensiblen Fragen;
- 8. begrüßt insbesondere die Absicht der Europäischen Union und Russlands, künftig bei der Lösung regionaler Konflikte wie der in Transnistrien, Abchasien, Süd-Ossetien und Nagorny-Karabach zusammenzuarbeiten und betont, dass die Bereitschaft der Europäischen Union, auch im Tschetschenien-Konflikt humanitär und politisch zur Stabilisierung beizutragen, von Russland nun entsprechend aufgegriffen werden muss;
- 9. erwartet, dass der Rat und die Kommission, aber auch Russland den Impuls nutzen, der durch das Gipfeltreffen entstanden ist, und mit konkreten Maßnahmen zur Erfüllung der Aktionspläne fortfahren; empfiehlt, den folgenden Aspekten in Bezug auf die vier gemeinsamen Räume besondere Aufmerksamkeit zu widmen:
- - Gemeinsamer Wirtschaftsraum: begrüßt die Vereinbarung, die Zusammenarbeit im Umweltbereich zu stärken und die Zusammenarbeit in den Bereichen Telekommunikation, Verkehr und Energie zu fördern, betont allerdings, dass im Bereich Wettbewerb weitere Fortschritte erforderlich sind und dass die Investitionsbedingungen durch mehr Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit verbessert werden müssen;
- - Gemeinsamer Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: betont, dass Fortschritte in diesem Raum nicht auf Rückübernahme und Visaerleichterungen beschränkt werden können, sondern auch Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Medien umfassen müssen; betont, dass Konsultationen zu den Menschenrechten ein fester Bestandteil der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Russland werden müssen;
- - Gemeinsamer Raum der äußeren Sicherheit: erwartet konkrete Maßnahmen im Anschluss an die erneut bestätigte Verpflichtung, die festgefahrenen Konflikte im Kaukasus und in Transnistrien zu lösen, sowie einen intensiveren Dialog über Krisenmanagement und Sicherheit;
- - Gemeinsamer Raum der Forschung, Bildung und Kultur: begrüßt die Entscheidung, 2006 in Moskau das Europäische Institut einzurichten, als konkreten Schritt in Richtung einer stärkeren Zusammenarbeit in diesem Bereich;
- 10. betont die Ansicht, dass der Abschluss eines Rückübernahmeabkommens unabdingbare Voraussetzung für die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Russland über Visaerleichterungen ist; ist der Auffassung, dass die Europäische Union das russische Ziel einer vereinfachten Visaregelung mit dem Schengen-Gebiet mit visafreiem Reiseverkehr als langfristigem Ziel begrüßen und alle notwendigen Bedingungen in einem eindeutigen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen festlegen sollte;
- 11. unterstützt das Ziel Russlands, der WTO beizutreten, und sieht ein gemeinsames Interesse bei der Unterstützung Russlands, ein Partner mit einer offenen, dynamischen und vielfältigen Wirtschaft zu werden; betont die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit und Transparenz der Justiz zu stärken, um das Investitionsklima zu verbessern;
- 12. stellt fest, dass die WTO-Mitgliedschaft ein wichtiges Signal für ausländische Investoren darstellen und dadurch zur Verstärkung und Diversifizierung der Handelsbeziehungen beitragen wird;
- 13. fordert die Kommission auf, den Dialog mit den russischen Behörden und mit den Wirtschaftspartnern zu Fragen des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit verstärkt fortzusetzen und dabei insbesondere technische Vorschriften und die Standardisierung von Zollverfahren, die Liberalisierung der Dienstleistungen und die Beseitigung der Monopole sowie die Öffnung des Bankensystems anzusprechen, sowie sicherzustellen, dass Russland vor seinem WTO-Beitritt Durchsetzungsmaßnahmen zum Schutz der Rechte am geistigen Eigentum umsetzt, die zu einem merklichen Rückgang der Piraterie im Bereich der geistigen Eigentumsrechte führen;
- 14. fordert die russische Regierung auf, ein System für die Festlegung der Energiepreise (Gas) anzuwenden, das den Anforderungen der WTO entspricht, und die diskriminierende Politik im Hinblick auf die Eisenbahntarife aufzugeben, die russische Häfen gegenüber nichtrussischen Häfen in der Ostsee begünstigt, was den marktwirtschaftlichen Grundsätzen widerspricht und den Handel zwischen der Europäischen Union und Russland negativ beeinflusst;
- 15. fordert die Europäische Union und Russland auf, durch die Vorbereitung und Eröffnung der Verhandlungen über eine Freihandelszone unmittelbar nach dem WTO-Beitritt Russlands eine intensivere Integration herbeizuführen; ist der Ansicht, dass das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Russland eine ehrgeizige Etappe bei der Schaffung des Gemeinsamen Wirtschaftsraumes darstellen und die Bereiche Waren- und Dienstleistungshandel, Niederlassungsfreiheit, Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen, die Vereinbarkeit von Regelungen und andere Handelsaspekte umfassen wird;
- 16. begrüßt die laufenden Verhandlungen zur Erweiterung der Zusammenarbeit zwischen dem europäischen GALILEO-Programm und dem russischen Satellitennavigationssystem GLONASS und ermutigt beide Seiten, ein Abkommen über die Kompatibilität sowie den komplementären Gebrauch der beiden Navigationssysteme abzuschließen;
Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Russland
- 17. ist besorgt hinsichtlich der anscheinenden Schwächung des Engagements Russlands für Demokratie, Marktwirtschaft und den Schutz der Menschenrechte; bedauert die Beschränkungen der Tätigkeit freier und unabhängiger Medien; wiederholt seine Kritik daran, dass anscheinend die Justiz zur Verfolgung politischer Ziele herangezogen wird; stellt fest, dass durch diese Entwicklungen sowohl die Lage der russischen Bevölkerung als auch die Außenbeziehungen Russlands beeinträchtigt werden und dass, solange diese nicht rückgängig gemacht werden, der Ausbau der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Russland erschwert sein wird;
- 18. ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass der Fall Yukos ein grundlegender Test für die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Eigentumsrechte, der Transparenz und eines gerechten offenen Marktes für Investoren durch Russland ist;
- 19. nimmt die von der Europäischen Union und Russland kürzlich begonnen regelmäßigen Konsultationen zu Menschenrechten und Grundfreiheiten, einschließlich der Rechte von zu Minderheiten gehörenden Personen zur Kenntnis; betont in diesen Zusammenhang, dass derartige Konsultationen den Leitlinien der Europäischen Union für Dialoge im Bereich der Menschenrechte gerecht werden müssen und deshalb die Einbeziehung des Europäischen Parlaments und von Nichtregierungsorganisationen vorsehen müssen, um so die wesentlichen Fragen, die angesprochen werden müssen, aufzeigen zu können;
- 20. betont, dass alle Staaten ihren nationalen und internationalen Verpflichtungen bezüglich der Minderheitenrechte voll und ganz gerecht werden sollten; ist besorgt auf Grund der Berichte über die Diskriminierung bestimmter Volksgruppen, z.B. des Volkes der Mari;
- 21. nimmt besorgt die Zeichen des Antisemitismus in Russland zur Kenntnis; Nachbarschafts- und Außenpolitik
- 22. lehnt eine Außenpolitik ab, die darauf abzielt, Einflussbereiche zu schaffen; betont die Notwendigkeit, die Souveränität und territoriale Integrität aller Staaten uneingeschränkt zu achten, einschließlich des Rechts jedes Staates, seine Beziehungen zu anderen Staaten und Organisationen ausgehend von seinen selbst definierten Interessen und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinten Nationen, der OSZE und des Europarates zu entwickeln und zu gestalten;
- 23. fordert Russland auf, in der Verbreitung von Demokratie in seinen Nachbarländern und in der Entwicklung engerer Beziehungen mit der Europäischen Union, einschließlich einer Mitgliedschaft, keine Gefahr für die Position Russlands zu sehen, sondern eine Chance für eine Erneuerung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit diesen Ländern auf einer gleichberechtigten Grundlage und unter gegenseitiger Achtung;
- 24. fordert Russland und alle EU-Mitgliedstaaten auf, alle geheimgehaltenen Dokumente zum Zweiten Weltkrieg zu öffnen und sie Historikern zum gemeinsamen Studium sowie zur Vertrauensbildung zugänglich zu machen;
- 25. fordert Russland auf, die Beziehungen mit der OSZE aus der Sackgasse zu führen, indem es seinen Verpflichtungen bezüglich der Beiträge zum OSZE-Haushalt nachkommt; stellt fest, dass durch das Fehlen von Haushaltsmitteln Aktivitäten der OSZE behindert werden, was zu einem Stillstand der Verbesserungen von Demokratie und Sicherheit in Mittel- und Osteuropa führt; unterstützt die Weiterentwicklung von Aktivitäten der OSZE im Bereich der Sicherheit und bedauert, dass die fehlende Unterstützung seitens Russlands es unmöglich gemacht hat, die Grenzbeobachtungsmission in Georgien fortzusetzen; bedauert in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Rates, eine solche Mission nicht in irgendeiner Form zu ersetzen; unterstützt ferner die weitere Prüfung von Möglichkeiten zur Stärkung der unterstützenden Aktivitäten der OSZE zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Umwelt, wie von Russland gefordert; ist jedoch entschlossen gegen jede Schwächung der OSZE-Wahlbeobachtungsaktivitäten und anderen Aktivitäten der "menschlichen Dimension", die konkreter Ausdruck der gemeinsamen Werte sind, auf denen die Partnerschaft EU-Russland aufbaut;
- 26. betont die Notwendigkeit der Schaffung des gemeinsamen Raums der äußeren Sicherheit, der zu gegebener Zeit zur Schaffung eines spezifischen hochrangigen Gremiums für den Dialog zwischen der Europäischen Union und Russland über Sicherheit, Konfliktprävention und Konfliktlösung, Nichtverbreitung von Waffen und Abrüstung führen könnte; unterstützt die Teilnahme Russlands an Krisenbewältigungen unter Leitung der Europäischen Union unter den vom Europäischen Rat von Sevilla im Juni 2002 festgelegten Bedingungen6 unter der Voraussetzung, dass die russischen Streitkräfte ihre Fähigkeit unter Beweis stellen, Normen und operative Verfahren der Europäischen Union und allgemein die sich herausbildende europäische Sicherheits- und Verteidigungskultur zu übernehmen;
- 27. betont die Bedeutung der Verfolgung einer friedlichen und politischen Lösung aller territorialen und politischen Konflikte in einem Teil der Russischen Föderation oder in einem Nachbarstaat einschließlich der Konflikte im Kaukasus und dem Transnistrienkonflikt in der Republik Moldau; fordert Russland auf, alle friedlichen Reformbewegungen in den GUS-Staaten zu respektieren und in den zentralasiatischen Staaten demokratische Reformen zu fördern;
- 28. fordert Russland auf, sein Bekenntnis zur territorialen Integrität Georgiens und der Republik Moldau zu bestätigen, und seine Truppen aus Georgien und der Republik Moldau in Übereinstimmung mit seinen OSZE-Verpflichtungen und mit den Wünschen dieser souveränen Staaten abzuziehen;
- 29. ist überzeugt, dass erfolgreiche Reformen in der Ukraine in Verbindung mit der neu gewonnenen Demokratie, sowohl für Russland als auch für die Europäische Union die Voraussetzungen für Fortschritte in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und ethischer Hinsicht verbessern; fordert den Rat und die Kommission auf, sich nach Kräften dafür einzusetzen, dass diese Chance genutzt wird;
- 30. fordert den Rat auf, gegenüber Russland die Frage von Belarus aufzugreifen, und dabei hervorzuheben, dass die Demokratisierung dieses Landes im Interesse sowohl der Europäischen Union als auch der Russischen Föderation liegt und deshalb gemeinsame Aktivitäten eingeleitet werden sollten;
- 31. unterstreicht die Bedeutung der innovativen grenzüberschreitenden Komponente des vorgeschlagenen Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, das das Programm TACIS in Russland und anderen Ländern ablösen soll; betont die Bedeutung grenzüberschreitender wirtschaftlicher und sozialer Verbindungen sowie die Notwendigkeit, dazu die Tätigkeit der Europäischen Union beachtlich zu verstärken;
- 32. betont die Wichtigkeit des Multilateralismus und der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland zur Unterstützung der Autorität der Vereinten Nationen und zur Koordinierung der Standpunkte bezüglich der Reform der UN, besonders im Hinblick auf den Sicherheitsrat; unterstreicht die Bedeutung der Unterstützung der Internationalen Strafgerichtshof und des Kyoto-Protokolls durch Russland;
- 33. stellt fest, dass der Kampf gegen Terrorismus das Thema der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der Sicherheit von Nukleararsenalen wieder auf Platz eins der Liste der globalen Sicherheitsfragen gebracht hat; fordert Russland auf, sich global um die Nichtverbreitung von Waffen und Abrüstung zu bemühen, auch im Iran, und insbesondere durch Abrücken von der Entwicklung neuer Arten von Atomwaffen, durch sichere Entsorgung nuklearer Abfälle und durch schrittweisen und kontrollierten Abbau seines Nukleararsenals zu handeln; fordert die Kommission und den Rat auf, Russland substanzielle technische und materielle Unterstützung zur Förderung dieses Abbaus anzubieten; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, im Geiste eines "wirksamen Multilateralismus" und der Solidarität sowie in Ausführung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen neue Initiativen zur nuklearen Abrüstung und Wiederbelebung der Abrüstungskonferenz der Vereinten Nationen zu entwickeln und zu unterstützen;
- 34. anerkennt die äußerste Bedeutung Russlands bei der Schaffung potentiell äußerst wichtiger Verkehrskorridore zwischen Europa und Asien, und ermutigt die Russische Föderation zu einer engen Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur;
- 35. fordert Russland auf, seine im Energiebereich tätigen staatlich kontrollierten Unternehmen nicht länger als Werkzeug für die Ausübung politischen Drucks auf seine Nachbarländer einzusetzen;
Spezifische Fragen in Zusammenhang mit den baltischen Staaten
- 36. fordert Russland erneut auf, das vor kurzem unterzeichnete Grenzabkommen mit Estland zu ratifizieren sowie das Grenzabkommen mit Lettland unverzüglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren; vertritt die Ansicht, dass die endgültige Festlegung der Grenzen zwischen den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Russland und der Abschluss eines Rückübernahmeabkommens unabdingbare Voraussetzungen für die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Russland über Visaerleichterungen sind und dass die Europäische Union, sobald Russland alle notwendigen Bedingungen, die von der Europäischen Union in einem Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen vorgelegt werden, erfüllt hat, das russische Ziel einer vereinfachten Visaregelung mit dem Schengen-Gebiet mit visafreiem Reiseverkehr als langfristiges Ziel begrüßen sollte;
- 37. schlägt Russland vor, aus seinen gültigen Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit die Bestimmung zu streichen, wonach die baltischen Staaten ein Gebiet seien, in dem weiterhin russische Militärangehörige zum Einsatz kommen und ihnen bei bewaffneten Einsätzen Schaden widerfahren kann;
Kaliningrad
- 38. begrüßt den erreichten Fortschritt bei der Lösung von Fragen des Transits und des freien Personenverkehrs zwischen den einzelnen Teilen Russlands; nimmt die Notwendigkeit größerer Anstrengungen Russlands und einer stärkeren Unterstützung der Europäischen Union zur Kenntnis, um die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in der Region Kaliningrad als Modell für die weiteren Beziehungen voranzubringen, wobei den Gesundheitsfragen (auch der Verbreitung von HIV/AIDS), der Bekämpfung von Korruption und Kriminalität besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte; unterstreicht die Notwendigkeit der vollständigen Umsetzung der Freiheit der Schifffahrt in der Ostsee, einschließlich des Frischen Haffs und der freien Durchfahrt durch die Meerenge von Pilawa/Baltijsk;
Tschetschenien
- 39. verurteilt die Tötung von Maschadow, dem letzten Präsidenten der Republik Tschetschenien mit einem echten Volksmandat; fordert alle Seiten auf, die Gewalt zu beenden;
- 40. stellt fest, dass es unabdingbar ist, eine politische Lösung unter Beteiligung aller demokratischen Kräfte der tschetschenischen Gesellschaft zu erreichen, die allen auf dem Gebiet Tschetscheniens lebenden oder dorthin zurückkehrenden Menschen u.a. ein wirkliches Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit und dem tschetschenischen Volk die Achtung seiner kulturellen und nationalen Identität und Würde gewährleistet; gleichzeitig sollte diese Lösung die territoriale Integrität der Russischen Föderation respektieren und uneingeschränkt vereinbar mit der mit legitimen und wirkungsvollen Mitteln ins Werk gesetzten Verfolgung des Ziels der Stabilität und der Sicherheit im gesamten Nordkaukasus und der gesamten Russischen Förderation sein;
- 41. ist zutiefst besorgt darüber, dass es weiterhin nicht gelingt, eine Lösung für den Zustand der Gesetzlosigkeit in Tschetschenien zu finden und terroristischen Handlungen ein Ende zu setzen einschließlich innerhalb den föderalen und lokalen Regierungstruppen, fordert ein unverzügliches Ende der Straflosigkeit und Gewalt auf beiden Seiten sowie eine politische Lösung und die Anerkennung der territorialen Integrität Russlands;
- 42. erinnert an seine Empfehlungen an den Rat betreffend Tschetschenien in Ziffer 14 seiner Entschließung vom 26. Februar 2004, insbesondere an die Notwendigkeit aktiver eine politische Lösung zu verfolgen und an die Bereitschaft der Europäischen Union, einen friedlichen und konstruktiven Dialog zu unterstützen; bedauert, dass der Rat diesen Empfehlungen nicht nachgekommen ist; ist der Ansicht, dass diese Empfehlungen weiterhin Gültigkeit behalten und fordert den Rat auf, tätig zu werden;
- 43. ist zutiefst besorgt darüber, dass sich Menschenrechtsaktivisten, die Menschenrechtsverletzungen untersuchen und darüber sprechen, im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in Tschetschenien Angriffen gegen ihre Freiheit und Sicherheit ausgesetzt sehen; fordert die russischen Behörden auf, diese Schikanierungen zu beenden; fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, dem Schutz dieser Menschen in Übereinstimmung mit den im Juni 2004 angenommenen gemeinschaftlichen Leitlinien zu Menschenrechtsaktivisten besondere Beachtung zukommen zulassen und diese Frage an die Spitze der Tagesordnung der Konsultationen zu Menschenrechten zwischen der Europäischen Union und Russland zu setzen;
- 44. fordert Russland auf, Menschenrechtsaktivisten, die verstärkt Angriffen ausgesetzt sind, zu schützen, und UN-Sonderberichterstattern und anderen internationalen Beobachtern der Lage der Menschenrechte, unabhängigen Medien und internationalen humanitären Organisationen Zugang zu Tschetschenien zu gewähren und ihnen, soweit wie möglich, alle erforderlichen Sicherheitsbedingungen zur Ausübung ihrer Arbeit zu bieten;
- 45. verurteilt erneut alle Terroranschläge; äußert die Überzeugung, dass Terrorismus, so wie es Präsident Putin nach der Tragödie von Beslan feststellte, tiefe Wurzeln in der sozioökonomischen Lage im Nordkaukasus hat; erklärt sich als eine der beiden Haushaltsbehörden bereit, Vorschläge für eine Beteiligung der Europäischen Union am Wiederaufbau und friedensbildenden Maßnahmen zu prüfen, wenn in der Zukunft derartige Bestrebungen als Teil eines Pakets von Friedensmaßnahmen in Tschetschenien eingeleitet werden können und angemessene Garantien gegeben sind, dass die Hilfe die vorgesehenen Empfänger erreicht;
Kampf gegen Terrorismus
- 46. betont, dass die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus wirksamer werden muss, und dass Meinungsverschiedenheiten darüber, welches die zugrunde liegenden Ursachen des Terrorismus sind und wer als Terrorist betrachtet werden sollte, diese Zusammenarbeit behindern; betont erneut, dass dieser Kampf nicht auf Kosten der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten geführt werden kann;
Umwelt und nukleare Sicherheit
- 47. ruft zu einer weiteren Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Seeverkehrs, insbesondere bezüglich eines Verbots aller Einhüllen-Tankschiffe in russischen Gewässern in der Ostsee und im Schwarzen Meer auf; ruft ferner zum Abschluss einer Übereinkunft zwischen der von der russischen Regierung kontrollierten Gesellschaft "Lukoil" und der litauischen Regierung bezüglich Schadenersatzgarantien im Fall einer Umweltkatastrophe in der Ölbohreinrichtung D-6, die sich in der Nähe der von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärten kurischen Nehrung befindet, auf;< /li>
- 48. fordert Russland auf, seine Kernreaktoren der ersten Generation außer Betrieb zu stellen und Anstrengungen zur Gewährleistung einer sicheren Lagerung von nuklearem Abfall zu intensivieren; unterstreicht die Bedeutung der Bereitschaft Russlands zur Zusammenarbeit im Rahmen des Unterstützungsfonds der Umweltpartnerschaft für die Nördliche Dimension;
- 49. verweist erneut auf seine Unterstützung für die Öffnung des Gemeinschaftsmarktes für Stromexporte aus Russland, unter der Bedingung, dass entsprechende russische Sicherheitsstandards insbesondere bezogen auf Kernkraftwerke und die sichere Behandlung und Lagerung nuklearen Abfalls auf das EU-Niveau angehoben werden, so dass das Risiko eines Umweltdumpings verhindert wird;
- 50. begrüßt die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die russische Duma im Oktober 2004 und hofft, dass die übrigen großen Verursacher von Kohlendioxidemissionen ihrem Beispiel folgen; ruft im Geiste der Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2005 zu gemeinsamen Forschungen der Europäischen Union und Russlands für künftige Strategien zur Erreichung weiterer Verringerungen von Treibhausgas-Emissionen für die Zeit nach dem Ablauf des Protokolls im Jahr 2012 auf;
- 51. fordert die Kommission und den Rat auf, ihre Anstrengungen zu erneuern, um eine tatsächlich Gemeinsame Strategie in ihren Beziehungen gegenüber Russland ausarbeiten, die die EU-Erweiterung von 2004 berücksichtigt, die vier Räume gemeinsamen Interesses einbezieht und Besorgnisse über Entwicklungen in Russland bezogen auf Demokratie und den Schutz von Menschenrechten anspricht; fordert den Rat auf, dies im Geiste der bisherigen gemeinsame Strategie der Europäischen Union gegenüber Russland zu tun;
- 52. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Russlands zu übermitteln.
1 ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. l.
2 ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 182.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2004)0099.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0009.
5 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0080.
6 Vereinbarung über die Konsultation und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland im Bereich der Krisenbewältigung - Anhang iV des Berichts des Vorsitzes über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (10160/2/02 REV2), erwähnt in Anlage Viii der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rats von Sevilla vom 21.-22. Juni 2002.