Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305416 - vom 25. April 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. März 2006 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Strategiepapier 2005 der Kommission zur Erweiterung (2005/2206(INI))
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Strategiepapiers 2005 der Kommission zur Erweiterung (KOM (2005) 0561),
- - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für einen Beschluss des Rates über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Kroatien (KOM (2005) 0556),
- - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für einen Beschluss des Rates über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei (KOM (2005) 0559),
- - in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zum Antrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf Beitritt zur Europäischen Union (KOM (2005) 0562) und ihres entsprechenden Vorschlags für einen Beschluss des Rates über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (KOM (2005) 0557),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat über die Fortschritte Bosniens und Herzegowinas bei der Umsetzung der Prioritäten aus der Durchführbarkeitsstudie über die Fähigkeit Bosniens und Herzegowinas zur Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union (KOM (2005) 0529),
- - in Kenntnis der Fortschrittsberichte der Kommission zu Albanien (SEK(2005)1421), Kosovo (SEK(2005)1423), Bosnien und Herzegowina (SEK(2005)1422), Serbien und Montenegro (SEK(2005)1428), zur Türkei (SEK(2005)1426) und zu Kroatien (SEK(2005)1424),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 27. Januar 2006 mit dem Titel "Der westliche Balkan auf dem Weg in die EU: Konsolidierung der Stabilität und Steigerung des Wohlstands" (KOM (2006) 0027),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2005 zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 16. September 20042 und 29. September 20053 zur Situation ethnischer und nationaler Minderheiten in der serbischen Region Vojvodina und den Bericht seiner Untersuchungsmission in die Region im Januar/Februar 2005,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0025/2006),
- 1. begrüßt, dass das Strategiepapier der Kommission eine nach außen gerichtete Union befürwortet die sich weiterhin als vertrauenswürdiger Partner für seine Nachbarländer darstellt der der Förderung stabiler Demokratien und prosperierender Volkswirtschaften verpflichtet ist;
- 2. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bei der Erstellung einer Kommunikationsstrategie eng zusammenzuarbeiten und dabei die legitimen Anliegen der europäischen Öffentlichkeit in Bezug auf die Erweiterung der Europäischen Union und die Integration zu berücksichtigen;
- 3. stellt mit Genugtuung fest, dass der Anreiz, den die Erweiterungsstrategie der Europäischen Union bietet, zweifellos dazu beigetragen hat, dass in der Türkei, in Kroatien und in allen Ländern des westlichen Balkans Reformen eingeleitet wurden;
- 4. billigt und unterstützt die Hervorhebung von fairen und strengen Bedingungen durch die Kommission, wozu die Kommission klare und objektive Bedingungen für jede Phase des Beitrittsprozesses stellen und ein Fortsetzung der Verhandlungen ausschließlich dann zulassen wird, wenn sie umfassend davon überzeugt ist, dass alle einschlägigen Bedingungen erfüllt wurden; wiederholt deshalb, dass der von jedem Bewerberland tatsächlich erreichte Fortschritt abhängig sein wird von den erzielten Leistungen dieses Landes;
- 5. erinnert daran, dass, wie beim Europäischen Rat von Kopenhagen 1993 festgelegt, das Vorhandensein von Aufnahmekapazitäten der Gemeinschaft eine der Bedingungen für den Beitritt neuer Länder bleiben wird, vertritt die Ansicht, dass die Festlegung des Charakters der Europäischen Union, einschließlich ihrer geografischen Grenzen für das Verständnis des Konzepts der Aufnahmekapazitäten von grundlegender Bedeutung ist; fordert die Kommission auf, bis spätestens 31. Dezember 2006 einen Bericht vorzulegen in dem sie die Prinzipien, die diesem Konzept zugrunde liegen, erläutert, fordert die Kommission auf , diesen Punkt im allgemeinen Verhandlungszeitplan zu berücksichtigen ruft dazu auf, dass sein Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zusammen mit dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen die Genehmigung zur Ausarbeitung eines Initiativberichts über dieses Thema erhalten;
- 6. ist der Auffassung, dass aufgrund der Sackgasse, in der sich der Ratifizierungsprozess der Verfassung derzeit befindet, die Europäische Union ihre Aufnahmekapazitäten nicht erhöhen kann;
- 7. erinnert den Rat daran, dass er vor einer endgültigen Entscheidung über den Beitritt eines neuen Mitgliedstaates zur Europäischen Union gewährleisten muss, dass angemessene Haushaltsmittel verfügbar sind, die eine ausreichende Finanzierung der EU-Politiken ermöglichen;
- 8. wiederholt seine Forderung nach einer Aufstockung der Mittel um 2,5 Mrd. Euro und einer Umschichtung von 1,2 Mrd. Euro unter Rubrik 4 "Die EU als globaler Partner" gegenüber dem entsprechenden Kommissionsvorschlag, insbesondere für das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) und das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI);
- 9. erinnert daran, dass das Ziel weiterhin die langfristige europäische Perspektive bleibt, ausgehend von den bereits genannten Kriterien und Bedingungen, einschließlich der Aufnahmekapazitäten der Gemeinschaft, sowie auf der Grundlage der von der Gemeinschaft übernommenen Verpflichtungen, die alle Teil eines möglichen Verhandlungszeitplans sein müssen;
- 10. fordert deshalb die Kommission und den Rat auf, wenn diese Perspektive einen breiteren Rahmen an operationellen Möglichkeiten erfordern sollte, allen europäischen Ländern, die derzeit keine Aussicht auf Mitgliedschaft haben, Vorschläge für eine enge multilaterale Beziehung mit der Europäischen Union zu unterbreiten; unterstreicht, dass es allen Ländern mit einer anerkannten Aussicht auf Mitgliedschaft offen steht, sich diesem multilateralen Rahmen als Zwischenschritt hin zu einer Vollmitgliedschaft anzuschließen
- 11. vertritt die Auffassung, dass eine solche Wahlmöglichkeit auch die europäische Perspektive bieten würde, die erforderlich ist, um die zahlreichen notwendigen internen Reformen in den fraglichen Ländern zu fördern;
- 12. bekräftigt, dass der Integrationsprozess der Europäischen Union nicht nur auf ausschließlich technokratische Kriterien basieren muss, sondern eine ernsthafte Verinnerlichung der Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit erfordert; wird die Übereinstimmung mit diesen Werten als einen entscheidenden Faktor bei der Bewertung der Bereitschaft zum Beitritt in die Gemeinschaft heranziehen;
- 13. fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, ihre Verpflichtungen hinsichtlich des möglichen Beitritts der betreffenden Länder einzuhalten; weist darauf hin dass die wirksame Anwendung der politischen Bedingtheit auch von dem Glauben daran abhängt, dass die Europäische Union strikt an ihren Beschlüssen über die europäischen Perspektiven für diese Länder festhält;
- 14. erinnert die Beitrittskandidaten und die potenziellen Kandidatenländer jedoch daran, dass die rigorose Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften, die zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht angenommen wurden, äußerst wichtig ist; ist in diesem Zusammenhang davon überzeugt, dass ein tatsächlich unabhängiges, gut funktionierendes System der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, das mit den erforderlichen logistischen und finanziellen Mitteln ausgestattet ist, eine wesentliche Voraussetzung darstellt; fordert deshalb diese Länder auf, mit der Unterstützung der Kommission, konkrete Maßnahmen in diese Richtung zu unternehmen;
- 15. vertritt die Ansicht, dass die Beitrittsländer unter Beweis stellen müssen, dass sie in der Lage sind, die Außengrenzen der Europäischen Union nach ihrem Beitritt zum Schengener Übereinkommen zu schützen;
- 16. bekräftigt die Notwendigkeit der regionalen Zusammenarbeit in den westlichen Balkan berührenden Bereichen, wie im Zusammenhang mit der Aussöhnung der ethnischen und religiösen Gruppen, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des freien Personenverkehrs, im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, bei der Ermöglichung der Rückkehr von Flüchtlingen, bei der Schaffung einer Freihandelszone, der es gelingt ausländisches Kapital anzuziehen, bei der gemeinsamen Nutzung von Umweltressourcen und bei der Entwicklung von grenzübergreifenden Netzwerken; ist davon überzeugt, dass die Kommission in den verschiedenen Verhandlungsforen und durch die verschiedenen ihr zur Verfügung stehenden Beihilfeprogramme dieses Ziel aktiv durch die Schaffung tatsächlicher Anreize verfolgen sollte; erinnert an den Beitrag des Stabilitätspaktes in dieser Frage und unterstützt die Bestrebungen in diesem Rahmen, unter den Ländern des westlichen Balkans eine größere Aneignung des regionalen Integrationsprozesses zu fördern;
- 17. vertritt die Auffassung, dass regionale Entwicklungs- und Investitionsprogramme, gemeinsame Bildungs- und Beschäftigungsinitiativen, gemeinsame Verkehrs- und Fremdenverkehrsprojekte letzten Endes zu Schaffung gemeinsamer Mechanismen führen sollten, wie beispielsweise eine gemeinsame Zollunion der Balkanländer, und dies lange bevor all die betreffenden Länder der Europäischen Union beitreten;
- 18. fordert die westlichen Balkanstaaten auf, die Rechte der Minderheiten und deren Recht auf Rückkehr an ihren Herkunftsort zu wahren;
- 19. begrüßt das am 31. Januar 2005 in Sarajevo unterzeichnete Übereinkommen zwischen Kroatien, Bosnien-Herzegowina sowie Serbien-Montenegro über die Rückkehr von Flüchtlingen und die Entschädigungszahlungen für Eigentum, das einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die Lösung des Problems der etwa drei Millionen Flüchtlinge und Binnenvertriebenen darstellt; ruft die Europäische Union und die Mitgliedstaaten dringend auf, ihre Unterstützung für den Wiederaufbau von Wohnungen und für Projekte zur Förderung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit nicht weiter zu kürzen, und ersucht sie, die Spenden, Kredite und Investitionen - wenn möglich - an die Bedingung zu knüpfen, dass Beschäftigungsmöglichkeiten für Rückkehrer geschaffen werden müssen;
- 20. stellt fest, dass die Arbeitslosenrate in den Ländern des westlichen Balkans trotz des Wirtschaftswachstums immer noch auf einer inakzeptablen Höhe liegt; fordert die Kommission daher auf, die Schaffung von Arbeitsplätzen unter ihre Prioritäten in der Gesamtpolitik für die Region aufzunehmen;
Türkei
- 21. ist der Auffassung, dass eine demokratische und weltliche Türkei bei der Förderung des Verständnisses zwischen den Zivilisationen eine konstruktive Rolle spielen könnte;
- 22. stellt fest, dass der Prozess des politischen Übergangs in der Türkei begonnen, das Reformtempo sich 2005 verlangsamt hat und die Umsetzung der Reformen noch immer uneinheitlich verläuft; äußert die Hoffnung, dass die Aufnahme der Verhandlungen weiteren notwendigen Reformen zum Durchbruch verhelfen wird, Reformen, die von der Türkei durchgeführt werden sollten, um alle politischen und wirtschaftlichen Kriterien zu erfüllen; erwartet, dass die Kommission eine strenge und umfassende Prüfung der Entwicklungen an der Basis bezüglich der wirksamen Umsetzung von Rechtsvorschriften insbesondere bezogen auf Menschenrechte und Grundfreiheiten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie vornimmt;
- 23. fordert die Türkei auf, alle bestehenden rechtlichen und praktischen Hindernisse für die umfassende Wahrnehmung von Grundrechten und -freiheiten durch alle türkischen Bürger insbesondere der Meinungsfreiheit, der Religionsfreiheit, kultureller Rechte, der Minderheitenrechte und speziell der Rechte des ökumenischen Patriarchs und der Rechte der griechischen Minderheit in Istanbul sowie auf Imbros und Tenedos zu beseitigen
- 24. erwartet, dass die Türkei die volle Unabhängigkeit der Justiz und deren gutes Funktionieren gewährleistet, Folter und Misshandlung unverzüglich beendet und energisch Bestrebungen verfolgt, um die Rechte der Frauen zu unterstützen und Gewalt gegenüber Frauen gerichtlich zu verfolgen; fordert die Türkei auf, für gefährdete Frauen geschützte Unterkünfte zu schaffen;
- 25. begrüßt die positiven Äußerungen von Ministerpräsident Erdogan zur Notwendigkeit der Klärung der kurdischen Frage mit demokratischen Mittel; bedauert die Verschlechterung der derzeitigen Sicherheitslage im Südosten, insbesondere die zunehmende Gewalt nach der Wiederaufnahme terroristischer Angriffe; weist alle betroffenen Parteien darauf hin, dass weitere Provokation oder eine Eskalation der Gewalt nicht nur den Menschen dieser Region großen Schaden zufügen, sondern auch den Verhandlungsprozess behindern würde;
- 26. begrüßt die Entscheidung des türkischen Gerichts, Orthan Pamuk nicht weiter gerichtlich zu verfolgen, prangert jedoch die anhaltende gerichtliche Verfolgung anderer auf Grund von gewaltlosen Meinungsäußerungen an; fordert deshalb die türkischen Behörden auf, die Rechtsvorschriften zu ändern, die manchmal von der Justiz zur Verfolgung und in einigen Fällen zur Verurteilung von Personen - sogar auf der Grundlage des vor kurzem verabschiedeten Strafgesetzes - herangezogenen werden obwohl es sich um gewaltfreie Meinungsäußerungen gehandelt hat;
- 27. bedauert die einseitige Erklärung der Türkei aus Anlass der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EG-Türkei (Abkommen von Ankara); erinnert die Türkei daran, dass die Anerkennung sämtlicher Mitgliedstaaten notwendiger Bestandteil des Beitrittsprozesses ist;
- 28. fordert die türkischen Behörden auf, die Bestimmungen des Abkommens von Ankara und die Prioritäten in der Beitrittspartnerschaft vollständig umzusetzen und unverzüglich alle Beschränkungen des freien Warenverkehrs aufzuheben, die unter anderem Schiffe unter der Flagge der Republik Zypern oder Schiffe, die in türkische Häfen aus Häfen der Republik Zypern einlaufen, bzw. zyprische Flugzeuge betreffen; fordert die türkische Regierung auf, unmissverständlich zu erklären, dass die Erklärung nicht Teil des Ratifizierungsprozesses in der Großen Türkischen Nationalversammlung ist um es so dem Europäischen Parlament zu ermöglichen, das genannte Zusatzprotokoll zu ratifizieren;
- 29. begrüßt die im Rat "Allgemeine Angelegenheit" am 27. Februar 2006 zur Annahme der Verordnung zur Schaffung eines finanziellen Stützungsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zypern erreichte Einigung; fordert den Ratsvorsitz auf, aufbauend auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. April 2004 und unter Berücksichtigung der Konsultationen im Rahmen des luxemburgischen Ratsvorsitzes sowie auf der Grundlage des Protokolls Nr. 10 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Zypern verstärkte Anstrengungen zu unternehmen um eine Einigung über Regelungen zur Erleichterung des Handels in Bezug auf den nördlichen Teil Zyperns zu erreichen;
- 30. bekräftigt seine Position, dass die sich auf die politischen Kriterien beziehenden Schwerpunkte der Beitrittspartnerschaft in der ersten Phase der Verhandlungen erfüllt werden müssen; stellt mit Befriedigung fest, dass die Kommission jetzt diese Position auch durch die Feststellung unterstützt, dass diese Kriterien innerhalb von ein oder zwei Jahren erfüllt werden müssen; fordert die Türkei auf, so bald wie möglich einen Plan mit einem Zeitplan sowie mit spezifischen Maßnahmen zu unterbreiten, um diese Fristen einzuhalten; fordert die Kommission und den Rat auf, den Fortschritt der Verhandlungen von der rechtzeitigen Erreichung dieser Schwerpunkte abhängig zu machen;
- 31. erwartet, dass die Türkei die Anwendung der Berlin-Plus-Vereinbarung mit der NATO nicht behindern wird;
Kroatien
- 32. begrüßt die Entscheidung der Europäischen Union, im Oktober 2005 Verhandlungen mit Kroatien aufzunehmen, nachdem die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zu der Einschätzung gelangte, dass Kroatien jetzt umfassen kooperiert, und lobt es bezüglich der bisher gemachten guten Fortschritte; fordert die Regierung auf, die Umsetzung ihres Reformprogramms fortzusetzen die umfassende Zusammenarbeit mit dem ICTY weiterzuführen und insgesamt seine Verwaltungs- und Justizkapazitäten zu stärken;
- 33. begrüßt die Festnahme von General Gotovina durch die spanischen Behörden; hofft, dass dadurch ein zusätzlicher Druck auf Serbien und die Republik Srepska entsteht, damit sie umfassend mit dem ICTY zusammenarbeiten, und dass das Verfahren zu einer offenen Aussprache über die Kriegsereignisse in der ehemaligen Republik Jugoslawien, an denen General Gotovina beteiligt gewesen ist, beiträgt;
- 34. stellt erfreut fest, dass Kroatien den erforderlichen politischen Kriterien gerecht wird, hebt jedoch hervor, dass es vor zahlreichen Herausforderungen im Bereich der Justizreform steht, insbesondere bezogen auf die große Verzögerung von Fällen und auf Urteile, die eine ethnische Seitenlage gegen serbische Angeklagte bei der Verurteilung von Kriegsverbrechen aufweisen; betont ferner, dass Bemühungen zur Verringerung der Korruption intensiviert werden müssen und dringende Maßnahmen erforderlich sind, um die Lage der Roma weiter zu verbessern, auch wenn das Verfassungsgesetz über die Rechte nationaler Minderheiten in Kraft getreten ist;
- 35. anerkennt, dass es Fortschritte im Bereich der regionalen Zusammenarbeit sowohl hinsichtlich der Beziehungen mit den Nachbarn Kroatiens als auch hinsichtlich regionaler Initiativen gegeben hat; vertritt die Ansicht, dass ein wesentlicher Vorstoß zur Lösung bestehender bilateraler Fragen, insbesondere von Grenz- und Eigentumsregelungen notwendig ist; ersucht Kroatien und Slowenien, ihre bilateralen Probleme in einer von gutnachbarschaftlichen Beziehungen und gegenseitigem Respekt gekennzeichneten Atmosphäre zu lösen; bedauert, dass trotz des Beschlusses der kroatischen Regierung, den Entwurf eines Abkommens über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Kroatien und Bosnien und Herzegowina dem Parlament zur Ratifizierung zu übermitteln, das Abkommen auf Grund des Widerstand der Republika Srpska gegen bestimmte Aspekte des Abkommens nicht ratifiziert werden konnte; ermutigt die Regierungen beider Länder, für eine abschließende Lösung der Grenzfragen diplomatischer Schritte zu unternehmen;
- 36. betont, dass mehr unternommen werden muss, um die Bedingungen zu schaffen, die die unbefristete Rückkehr von Flüchtlingen im Rahmen der genannten Erklärung von Sarajevo über die Rückkehr von Flüchtlingen fördern; begrüßt in diesem Zusammenhang die gemeinsame Initiative der OSZE-Mission in Kroatien, der kroatischen Regierung, des UNHCR und der Delegation der Kommission, eine öffentliche Informationskampagne zur Rückkehr von Flüchtlingen einzuleiten; ist überzeugt dass auf eine aktive Unterstützung von Versöhnung zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen ausgerichtete Initiativen für die künftige Stabilität des Landes und der Region insgesamt wichtig sind;
- 37. begrüßt, dass Kroatien als eine funktionierende Marktwirtschaft angesehen werden kann und fähig sein wird dem Wettbewerbsdruck standzuhalten, sofern es seine Reformen weiter umsetzt; lenkt die Aufmerksamkeit Kroatiens auf die noch bestehenden Schwächen, wie die ausgedehnten staatlichen Interventionen in der Wirtschaft und die umfassenden Vorgaben und Mängel in der Verwaltung, die die Entwicklung im Privatsektor und im Bereich ausländischer Direktinvestitionen behindern fordert die kroatischen Behörden auf, allen Bürgern der Europäischen Union unterschiedslos den Zugang zum Wohnungsmarkt zu gestatten;
- 38. begrüßt die Unterzeichnung der Vereinbarung über die Bildung des Nationalen Fonds, die eine Rechtsgrundlage für die Einführung eines dezentralisierten Durchführungssystems für die Heranführungshilfe der Europäischen Union schafft;
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
- 39. begrüßt den Beschluss des Rates, der ehemaligen jugoslawische Republik Mazedonien den Status eines Kandidatenlandes zuzuerkennen; betrachtet dies als eine verdiente Anerkennung der von diesem Land unternommenen Bemühungen zur umfassenden Durchführung des Abkommens von Ohrid sowie zum Aufbau eines stabilen, demokratischen multiethnischen Staates, zur Reform seiner Justiz und Polizeistrukturen und zur Schaffung einer wirksamen Marktwirtschaft;
- 40. vertritt die Auffassung, dass besonderes Augenmerk auf die Entwicklung weiterführender Strategien zur Stärkung des Abkommens von Ohrid und somit zur Sicherstellung der künftigen Stabilität des Landes gelegt werden muss;
- 41. nimmt mit Zufriedenheit den Fortschritt der ehemaligen jugoslawische Republik Mazedonien bei der Anpassung an die gemeinschaftlichen Normen und das Gemeinschaftsrecht zur Kenntnis; ist besorgt hinsichtlich von Verzögerungen in Bereichen wie freier Warenverkehr, Rechte an geistigem Eigentum, Wettbewerbspolitik und Finanzkontrolle; unterstützt die Kommission in ihrem Drängen gegenüber den Behörden der ehemaligen jugoslawische Republik Mazedonien, ihre Bemühungen zu verstärken, um in verschiedenen Schlüsselbereichen, wie Justiz und Inneres, Rechtsvorschriften umzusetzen und die von der OSZE/ODHIR unterbreiteten Empfehlungen vor den nächsten Parlamentswahlen umzusetzen; betont in dieser Hinsicht die Notwendigkeit, zu gewährleisten, dass die Wahlkommission und ihre untergeordneten Organe von jeder politischen Einflussnahme unabhängig sind, während sie sich der Interessen und Ansichten aller politischer Parteien bewusst sein muss
- 42. ist überzeugt, dass das Tempo der Annahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes Hand in Hand gehen sollte mit der Entwicklung der erforderlichen Kapazitäten zur Umsetzung und Durchsetzung, damit die Glaubwürdigkeit des Gemeinschaftsrechts in der Öffentlichkeit nicht beeinträchtigt wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Republik Kroatien und der ehemaligen jugoslawische Republik Mazedonien bei der gemeinsamen Nutzung von Erfahrungen und Sachkenntnis;
- 43. fordert die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien auf, konstruktiv und flexibel zusammen mit Griechenland nach einer schnellen und von allen annehmbaren Lösung für das ungeklärte Problem des Landesnamens zu suchen; vertritt die Ansicht, dass die Frage bezüglich der Bezeichnung der Republik kein Hindernis für deren weitere Integration in den europäischen Rahmen ist;
Andere Länder des westlichen Balkans
- 44. erinnert an und unterstützt voll und ganz die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rats von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003, auf der die Staats- und Regierungschefs erneut bekräftigt haben, dass sie die europäische Perspektive für die Länder des westlichen Balkans, die Teil der Europäischen Union sein werden, sobald sie die festgelegten Kriterien erfüllen, uneingeschränkt und zu unterstützen;
- 45. vertritt die Ansicht, dass die europäische Integrationsstrategie, in deren Rahmen die EU-Mitgliedschaft in Aussicht gestellt wird, der letztmögliche Anreiz ist, um zu erreichen dass die Reformen durchgeführt werden, die zur Schaffung eines dauerhaften Friedens und lang anhaltender Stabilität in den Ländern des westlichen Balkans - einer europäischen Region, die bald völlig von EU-Mitgliedstaaten umgeben sein wird - notwendig sind;
- 46. vertritt die Ansicht, dass der künftige Beitritt der Länder des westlichen Balkans als eine nächste Phase im Hinblick auf die Wiedervereinigung Europas nach dem Kalten Krieg zu erachten ist;
- 47. stellt fest, dass für den Fahrplan zur Heranführung des westlichen Balkans sowohl ein detaillierter und konkreter Ansatz als auch ein stärker Maßnahmen orientiertes und auf Anreize basierendes Herangehen erforderlich sind, das auf die entsprechenden Länder zugeschnitten ist, die schwache zentrale staatliche Institutionen haben und in der Lage sind Reformen über eine überschaubaren längeren Zeitraum durchzuführen;
- 48. ermuntert die Kommission, ihre Neuausrichtung der Gemeinschaftshilfe dieser Region weiterzuführen und diese Hilfe auf die Entwicklung einer wirkungsvollen staatlichen Verwaltung und Justiz, die Schaffung eines modernen, einheitlichen Bildungssystems und schließlich auf die Unterstützung von sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen zur Eingliederung von Flüchtlingen zu konzentrieren; ist der Auffassung, dass diese Hilfe auch genutzt werden sollte, um eine in stärkerem Maße zukunftsorientierte Visapolitik gegenüber den Ländern zu verfolgen, die darauf ausgerichtet ist, organisierte Kriminalität zu bekämpfen, jedoch nicht den grenzüberschreitenden Austausch zwischen Wirtschaft, Sozialpartnern, akademischem Personal und Studenten zu behindern;
- 49. stellt fest, dass Albanien kurz vor dem Abschluss der Verhandlungen zu einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen steht, was eine Anerkennung der Bestrebungen dieses Landes zur Erfüllung europäischer Normen ist; fordert die politischen Stellen aber dringend auf, die verabschiedeten Gesetze umzusetzen, und erwartet von ihnen vor dem Abschluss dieser Verhandlungen im Kampf gegen Korruption und bei der Förderung freier unabhängiger Medien greifbare Ergebnisse; fordert die Regierung und das Parlament auf, das Wahlrecht vor den nächsten Wahlen zu ändern, um eine gerechte Vertretung der von den albanischen Bürgern unterstützten politischen Kräfte im Parlament zu gewährleisten und bestehende Praktiken taktischer Abstimmungen zu verhindern;
- 50. fordert die Kommission dringend auf, den Albanern zu helfen, das andauernde Problem der Blutrache zu beseitigen, das u.a. Kinder daran hindert, die Schule zu besuchen, und dazu führt, dass Personen ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen können;
- 51. begrüßt den Beschluss des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Auswärtige Beziehungen" Verhandlungen zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina aufzunehmen, fordert die Behörden Bosnien und Herzegowinas auf, mit Unterstützung der Kommission und des neuen Hohen Vertreters die konstitutionellen Regelungen von Dayton durch die weitere Stärkung der Institutionen des Staates zu überprüfen und zu gewährleisten, dass die Übertragung von Zuständigkeiten in den Bereichen Justiz, Verteidigung und Polizei mit ausreichenden finanziellen Übertragungen einhergehen; betont, dass derartige konstitutionelle Reformen darauf ausgerichtet sein müssen, Demokratie und Effektivität mit Repräsentativität und multiethnischem Herangehen zu verbinden; nimmt mit Bedauern den Stillstand in den parteienübergreifenden Verhandlungen über eine Verfassungsreform des Landes zur Kenntnis und fordert den neuen Hoher Vertreter auf seine Unterstützung einzubringen, um diesen Prozess wieder in Gang zu bringen; erinnert die Behörden Bosnien und Herzegowinas daran, dass eine umfassende Zusammenarbeit mit dem ICTY weiterhin eine grundlegende Voraussetzung für die Verhandlungen zum Stabilisierung- und Assoziierungsabkommen mit der Union bleibt;
- 52. erinnert an die Erklärungen des ehemaligen Hohen Vertreters, dass Bosnien und Herzegowina endgültig Dayton hinter sich lässt und sich entschlossen in Richtung Europa bewegt; begrüßt die vom neuen Hohen Vertreter, Christian Schwarz-Schilling, gezeigte Entschlossenheit, diesem Land bei der Erreichung spürbarer politischer, sozialer und wirtschaftlicher Fortschritte zu helfen; ist davon überzeugt, dass in dieser entscheidenden Phase die gemeinschaftlichen Hilfsprogramme und Missionen der GASPeng miteinander koordiniert werden sollten; fordert deshalb die entsprechenden Akteure der Europäischen Union auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten dass die Europäische Union mit einer Stimme spricht;
- 53. vertritt die Auffassung, dass im Zuge der Verhandlungen zum Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens Maßnahmen Vorrang haben sollten, die darauf abzielen, die Notwendigkeit einer internationalen Einflussnahme im Zusammenhang mit der Staatsführung in Bosnien und Herzegowina weiter zu verringern fordert den Rat und die Kommission auf, den Weg zur allmählichen Schließung des Büros des Hohen Vertreters sorgfältig vorzubereiten;
- 54. anerkennt den Wunsch der Behörden von Montenegro, in Übereinstimmung mit den Verfassungsvorschriften von Serbien und Montenegro und mit den europäischen Normen eine Volksabstimmung über die Frage des Status Montenegros im Staatenbündnis durchzuführen; ist überzeugt, dass es der Regierung und der Opposition mit der Vermittlung der Europäischen Union gelingen wird, gemeinsam die Bedingungen und Verfahren für die Durchführung einer Volksabstimmung festzulegen, damit das Ergebnis eine umfassende nationale und internationale Legitimierung erhält; fordert die Behörden der beiden Republiken unabhängig vom Endergebnis auf, im Zusammenhang mit den Verhandlungen zu einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen eng und konstruktiv zusammenarbeiten und die zu einer umfassenden wirtschaftlichen Integration ihrer Märkte erforderlichen Maßnahmen anzunehmen;
- 55. anerkennt den beachtlichen Fortschritt der Behörden von Belgrad in der Zusammenarbeit mit dem ICTY; unterstützt und wiederholt die Forderung der UN-Chefanklägerin, Carla Del Ponte, den ehemaligen Kommandeur Ratko Mladic und Radovan Karadzic unverzüglich dem ICTY auszuliefern; erinnert daran, dass eine umfassende und aktive Zusammenarbeit mit dem ITCY eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen ist; fordert deshalb die serbischen Behörden auf, die ihnen ausgestreckte Hand nicht auszuschlagen und entschlossen ihre Politik für eine weitere Integration in Europa zu verfolgen; erinnert sie daran, dass es sehr wichtig ist, zu gewährleisten dass die Politik der Regierung gegenüber dem ICTY auf allen Ebenen der Verwaltung, der Polizei, der Justiz und der Armee volle Unterstützung erhält;
- 56. nimmt die strategische Bedeutung der Beibehaltung des bestehenden multiethnischen Charakters der Region Vojvodina zu Kenntnis;
- 57. begrüßt, dass die ersten Verhandlungen in einem Klima gegenseitiger Anerkennung stattgefunden haben; ist jedoch darüber besorgt, dass wie im Bericht des Sondergesandten des UN-Generalsekretärs beschrieben die Lage der Beziehungen zwischen den ethnischen Gruppen und der Rechte der Minderheiten, insbesondere bezogen auf die Minderheit der Serben und der Roma als weiterhin "düster" ist; fordert die Provisorischen Selbstverwaltungsinstitutionen auf, im Rahmen der Dezentralisierungsgespräche zur Lösung dieses Problems Vorschläge zu unterbreiten;
- 58. stimmt der Kommission bezüglich der Hervorhebung der vom Kosovo gemachten Fortschritte aber auch bezüglich der zahlreichen Mängel bei der Umsetzung von UN-Normen zu;
- 59. erinnert daran, dass der Abschluss der Verhandlungen über den künftigen Status die umfassende Einhaltung der UN-Normen voraussetzt, und stimmt dem Rat zu, dass die Lösung der Statusfrage nur in einem multiethnischen Kosovo liegen kann, in dem alle Bürger frei leben, arbeiten und reisen können, wobei dessen territoriale Integrität durch die Vereinten Nationen und die Europäische Union gewährleistet ist; betont, dass die endgültige Lösung für die Bevölkerung des Kosovo annehmbar sein muss; ist der Auffassung, dass die Frage im Lichte der Integration des Kosovos in die Europäische Union geprüft werden und zur Stärkung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Region beitragen sollte;
- 60. ist ferner der Ansicht, dass die Entscheidung über den endgültigen Status an einen Fahrplan für die Durchführung geknüpft werden sollte, der im Einzelnen die notwendigen Bedingungen enthält, um eine Destabilisierung der Region zu vermeiden;
- 61. ruft die Europäische Union und die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und allen Mitgliedern der Kontaktgruppe (Frankreich, Deutschland, Russland, Vereinigtes Königreich, USA) bei den Verhandlungen über den künftigen Status des Kosovo eine führende Rolle zu übernehmen; ist davon überzeugt dass diese Verhandlungen eine Herausforderung für die gesamte Region sind und alle betroffenen Länder den Prozess unterstützen und sein Endergebnis billigen müssen;
- 62. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, den Parlamenten und Regierungen der Türkei, Kroatiens, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Albaniens, Bosnien und Herzegowinas sowie den provisorischen Institutionen der Selbstregierung und der UN-Mission zur Übergangsverwaltung des Kosovo (UNMIK) zu übermitteln.
1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0350.
2 ABl. C 140 E vom 9.6.2005, S. 163.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0369.