Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Integration und Einbürgerung

Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Integration und Einbürgerung

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das nachstehende Integrations- und Einbürgerungskonzept aufzunehmen sowie in Zusammenarbeit mit den Ländern zügig einen abgestimmten Gesetzentwurf zur Umsetzung der vorgeschlagenen bundeseinheitlichen Einbürgerungsstandards vorzulegen.

I. Integration

II. Einbürgerung

Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass in Zukunft für die Einbürgerung bundesweit grundsätzlich folgende gleiche Standards gelten sollen:

Begründung

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat am 5. Mai 2006 einen Beschluss zur Integration und Einbürgerung gefasst. Der Bundesrat greift diese Bewertungen und Vorstellungen auf und macht sie sich zu eigen.

Der IMK-Beschluss ist das Ergebnis einer intensiven öffentlichen und Fachdiskussion über die Vorstellungen zu einer erfolgreichen Integration der rechtmäßig in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten sowie zu einer inhaltlichen und verfahrensmäßigen Ausgestaltung bundeseinheitlicher Einbürgerungsstandards. Indem der Bundesrat dieses auch in der Bevölkerung von einer breiten Mehrheit getragene Ergebnis übernimmt, setzt er ein integrationspolitisches Zeichen sowohl für die zugewanderten und zuwandernden Menschen als auch für die aufnehmende Gesellschaft; er formuliert die jeweiligen Beiträge zur einer gelungenen Integration und deren Schlussstein, die Einbürgerung.

Die Bundesregierung wird gebeten, dieses Signal als Empfehlung in die Beratungen des Integrationsgipfels einfließen zu lassen.