Bundesministerium der Finanzen Berlin, 14. Juni 2019
Parlamentarische Staatssekretärin
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019.
Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzel- plan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts- plan 2019 T€ | bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
10 | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft | ||
1010 | Sonstige Bewilligungen | ||
632 03 apl | Unterstützungsmaßnahmen für durch die Dürre geschädigte landwirtschaftliche Betriebe | 88.000 | |
Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen der Länder für landwirtschaftliche Betriebe, die durch die Folgen der Dürre im Jahr 2018 in ihrer Existenz gefährdet sind, mit max. 50 % der bewilligten Mittel. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Februar 2019 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzel- plan/ Kapitel/ Titel/ VE | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz VE laut Haushalts plan 2019 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige VE T€ | |
1 | 2 | 3 | 4 | |
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | |||
0901 | Innovation, Technologie und Neue Mobilität | |||
526 31 üpl | Gerichts- und ähnliche Kosten | 400 | 372 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | ||||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 372 T€ | ||||
Rechtsberatung zum Darlehensvertrag A 380 und zum WTO-Verfahren Airbus. | ||||
15 | Bundesministerium für Gesundheit | |||
1515 | Paul-Ehrlich-Institut | |||
518 02 apl | Mieten und Pachten im Zusammenhang Liegenschaftsmanagement Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: mit dem Einheitlichen | 11.040 | ||
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: | 184 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: | 368 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: | 368 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: | 368 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2033 bis zu: | 368 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2034 bis zu: | 368 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2035 bis zu: | 368 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2036 bis zu: | 368 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2037 bis zu: | 368 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2038 bis zu: | 368 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2039 bis zu: | 368 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2040 bis zu: | 368 T€ | |||
In den Haushaltsjahren 2041 bis 2058 bis zu: | 368 T€ p.a. | |||
Im Haushaltsjahr 2059 bis zu: | 184 T€ |
Erwerb eines Grundstückes für einen Neubau zur Unterbringung des Paul-Ehrlich Instituts. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. März 2019 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.