Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, 16. April 2020
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Senat von Berlin hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Mindestprüfungsintervalls für Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Mindestprüfungsintervalls für Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem Jahresgutachten 2019/2020 festgestellt, dass hohe Einkommen und hohe Vermögen häufig Hand in Hand gehen und die Ungleichheit der Vermögen in Deutschland nach wie vor hoch ist.
- 2. Der Bundesrat erinnert daran, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip ein systemtragendes Prinzip des deutschen Steuersystems ist. Es verlangt für eine gleichmäßige und gerechte Besteuerung, dass die Steuerlasten im Verhältnis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Steuerpflichtigen zu verteilen sind. Starke Schultern müssen mehr tragen und es ist im Interesse der Steuergerechtigkeit die Aufgabe der Steuerverwaltung, die Durchsetzung des Leistungsfähigkeitsprinzips auch im Rahmen von Außenprüfungen regelmäßig zu überprüfen.
- 3. Der Bundesrechnungshof hat bereits in seinem Jahresbericht 2006 die Prüfungsquote bei Außenprüfungen in Fällen mit bedeutenden Einkünften, also bei denjenigen, die einen hohen Anteil am Steueraufkommen tragen sollen, als zu niedrig kritisiert.
- 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Zahl der bundesweiten Prüfungen bei Fällen mit bedeutenden Einkünften - auch durch die Einführung der Abgeltungsteuer - nochmals rückläufig ist. Laut einem Bericht des Bundesfinanzministeriums wurden im Jahr 2010 noch 1.838 Prüfungen bei den vorbezeichneten Steuerpflichtigen abgeschlossen. Dies führte insgesamt zu Mehrsteuer- und Zinseinnahmen von 404 Millionen Euro. 2014 wurden hingegen nur noch 1.391 Prüfungen abgeschlossen. Entsprechend verringerten sich die Mehrsteuer- und Zinseinnahmen auf insgesamt 313 Millionen Euro.
- 5. Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, ein Mindestprüfungsintervall gesetzlich in der Abgabenordnung zu statuieren. Die verfahrensrechtlichen Vorschriften für die Außenprüfung sind Bestandteil des Steuerverwaltungsverfahrens und werden von den Landessteuerverwaltungen maßgeblich durchgeführt. Durch eine gesetzliche Regelung würde eine stärkere Verbindlichkeit unabhängig vom derzeitigen konkreten Verwaltungsvollzug in allen Ländern geschaffen werden.
- 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, baldmöglichst eine entsprechende Gesetzesinitiative vorzulegen und die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung angemessener Prüfungsintervalle zu ergreifen.