Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 1. Juli 2005

Der Staatssekretär


An den

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage mit Begründung beigefügte

Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 08. Juli 2005 aufzunehmen.


Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Böhmler

Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung Der Bundesrat möge beschließen:

Die Bundesregierung wird gebeten, durch Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung die rechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines neuen Verkehrszeichens herbeizuführen. Das Verkehrszeichen soll der Kennzeichnung von Straßen oder Gebieten dienen, in denen der Straßenverkehr zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz beschränkt wird.

Begründung

Der mit Bundesratsinitiative vom 8. Juli 2005 vorgelegte Entwurf einer "Verordnung zur emissionsabhängigen Kenzeichnung von Kraftfahrzeugen", regelt die Zuordnung von Fahrzeugen zur Schadstoffklassen und Emissionsgruppen. Weiterhin regelt er die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit Plaketten, die die Überwachung von Fahrverboten und/oder Verkehrsbeschränkungen erlauben. Für die Einrichtung von Gebieten, in denen der Fahrzeugverkehr aus Luftreinhaltegründen Beschränkungen unterliegt, bedarf es eines Verkehrsschildes. Dieses muss mit den Plaketten korrespondieren. Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein solches Verkehrszeichen bislang nicht aufweist, wird die Bundesregierung um entsprechende Anpassung der Rechtslage gebeten.