COM (2018) 673 final
972. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2018
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Zur Vorlage insgesamt
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Vorlage zu einer nachhaltigen Bioökonomie für Europa. Bioökonomie als biobasierte, nachhaltige Wirtschaftsweise kann zur Lösung drängender Herausforderungen unserer Zeit beitragen.
Zu nennen sind etwa die Einsparung von Treibhausgasen, die Endlichkeit fossiler und mineralischer Rohstoffe, der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Stärkung des ländlichen Raumes durch Schaffung von Einkommensmöglichkeiten. Er hebt hervor, dass die Kommission neben einer Forschungsinitiative nun konkrete Maßnahmen in den Fokus nimmt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der industriellen und gewerblichen Basis, die Schaffung von Diversifizierungsmöglichkeiten für Landwirte, Waldbesitzer und Fischer (wie durch kleine Bioraffinerien) sowie den Schutz der Ökosysteme vor Kunststoffabfällen ("littering") und die Beantwortung von wesentlichen Nachhaltigkeitsfragen zu erreichen.
- 2. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die richtungsweisenden Initiativen der Kommission hin,
- - Investitionen öffentlicher und privater Akteure zu mobilisieren und neue Märkte zu schaffen, um die industrielle Basis der EU zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern,
- - Anreize für Technologietransfer und die Einführung innovativer, ressourcenschonender Technologien, zum Beispiel durch die Unterstützung von Start-Ups oder Deregulierung, zu verstärken,
- [3.] [- biobasierte, biologisch abbaubare Materialien als Alternative zu Kunststoffen dort einzusetzen, wo ein hohes Risiko besteht, dass die Kunststoffe in das Ökosystem gelangen,]
- - Innovationen und die Entwicklung von Märkten für biobasierte Produkte voranzubringen sowie
- - Landwirte, Waldbesitzer und Fischer bei der Diversifizierung ihrer Einnahmequellen durch eine Erschließung des bioökonomischen Potenzials zu unterstützen und somit die lokale ländliche Wirtschaft zu stärken.
- 4. Der Bundesrat betont, dass die Land- und Forstwirtschaft einen nicht unwesentlichen, freiwilligen Beitrag zur Kohlenstoffbindung in Boden und Biomasse leisten kann. Der im Zuge des Pilotprojekts Kohlenstoff-Landwirtschaft angesprochene Fonds sollte entsprechend finanziell ausgestattet sein.
- 5. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 2. März 2018 (BR-Drucksache 013/18(B) ) hinsichtlich einer "Europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft", in der zentrale Aussagen zu Biokunststoffen und zu den Chancen einer biobasierten Wirtschaft beziehungsweise Bioökonomie für den ländlichen Raum getroffen wurden.
- 6. Der Bundesrat fordert, dass auf Grund der aktuellen Erkenntnisse zu dem vielfältigen und breiten Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt neben den Meeren auch die Binnengewässer und limnische Ökosysteme durchgängig Eingang in das Strategiepapier der Kommission finden und deren Schutz vor Verschmutzung durch Kunststoffe gleichrangig mit den Meeren Berücksichtigung findet.
- 7. Der Bundesrat betont, dass die Maßnahmen zur Unterstützung der nachhaltigen Bioökonomie einen breiten Ansatz in Forschung, Entwicklung und Anwendung verfolgen müssen. Eine frühzeitige Einschränkung, zum Beispiel durch Normung oder die Vorgabe von Anwendungsfeldern, könnte vielversprechende Innovationen verlangsamen oder verhindern. Vielmehr sollten die neuen Technologien und Anwendungen durch den freien Wettbewerb am Markt ihre Vorteile gegenüber anderen (herkömmlichen) Verfahren unter Beweis stellen können.
- 8. Der Bundesrat regt an, die Erforschung der ökologischen Grenzen der Bioökonomie um Aspekte der sozialen Nachhaltigkeit zu ergänzen, so dass frühzeitig der Dialog, das Verständnis und die Akzeptanz in allen Bereichen der Gesellschaft gefördert werden.
B
- 9. Der Ausschuss für Kulturfragen, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.