Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung
(Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 1. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 18/12584 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) - Drucksache 18/11923 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 155/17 (PDF)

1. Artikel 1 Nummer 17 wird wie folgt gefasst:

,17. § 255a wird wie folgt gefasst:

" § 255a Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost) für die Zeit vom 1. Juli 2018 bis zum 1. Juli 2023

2. Nach Artikel 9 wird folgender Artikel 9a eingefügt:

,Artikel 9a
Änderung des DRK-Gesetzes

Dem § 2 des DRK-Gesetzes vom 5. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2346) wird folgender Absatz 4 angefügt:

(4) Für die Gestellung von Mitgliedern einer Schwesternschaft vom Deutschen Roten Kreuz gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit der Maßgabe, dass § 1 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht anwendbar ist." `

3. Artikel 12 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Artikel 6 Nummer 1, die Artikel 8 und 9a treten am Tag nach der Verkündung in Kraft."